Verspotten von religiösen Überzeugungen bleibt strafbar
Artikel 261 des Schweizerischen Strafgesetzbuches stellt das Verspotten der «Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott» unter Strafe. Gleiches gilt für das «Verunehren» von Gegenständen...
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