Schaffen wir das Blasphemieverbot ab!
Der Fall der Pakistanerin Asia Bibi zeigt: Blasphemiegesetze dienen in zahlreichen Staaten dazu, die Mehrheitsreligion vor Kritik zu schützen und Vertreter religiöser Minderheiten und nichtreligiöse Menschen zu verfolgen. Länder wie Pakistan, Saudi-Arabien und Russland verteidigen ihre Gesetzgebungen mit dem Verweis auf Blasphemieverbote in westlichen Staaten. Es ist Zeit, diese abzuschaffen. Die Freidenkenden Schweiz fordern deshalb National- und Ständerat dazu auf, Artikel 261 des Schweizerischen Strafgesetzbuches zu entschlacken. Eine entsprechende Resolution wurde am 10. November 2018 vom Grossen Vorstand in Olten verabschiedet.
Mehrere westliche Staaten kennen Blasphemieverbote, zu Verurteilungen kommt es nur selten. Dennoch gehören diese anachronistischen Strafgesetzartikel aufgehoben. Denn nur deren Streichung sichert der Bevölkerung das Recht auf freie Meinungsäusserung zu. Ein Abschaffen dieser Verbote ist aber nicht nur für die Binnenwirkung in den jeweiligen Ländern wichtig. «Es ist auch ein klares und nötiges Signal an diejenigen Staaten, die Blasphemieverbote dazu nutzen, religiöse Minderheiten und säkulare AktivistInnen zu verfolgen», betont Andreas Kyriacou, Präsident der Freidenkenden Schweiz.
Artikel 261 («Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit») des Schweizerischen Strafgesetzbuches stellt zwar nicht direkt Gotteslästerung unter Strafe, jedoch das Verspotten der «Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott». Dies führt zur höchst problematischen Ausgangslage, dass religiöse Überzeugungen nicht im gleichen Mass öffentlich kritisiert werden können wie politische Positionsbezüge und stellt eine unnötige Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäusserung dar. Denn Artikel 261bis StGB («Rassendiskriminierung») bietet Religionsgemeinschaften ebenso wie anderen Gruppierungen und deren Angehörigen ausreichend Schutz vor bedrohlichen Äusserungen. Auch die Artikel StGB 173–177 schützen alle Personen vor Beschimpfungen und anderen Ehrverletzungen.
Schweiz soll sich Irland, Dänemark, Frankreich, Norwegen, Island, Malta anschliessen
Ende Oktober 2018 votierten die Irinnen und Iren mit Zweidrittelmehrheit dafür, das Blasphemieverbot aus ihrer Verfassung zu streichen. Vor Irland hatten in den letzten Jahren bereits Norwegen, Island, Malta, Frankreich und Dänemark Paragrafen aus ihren Strafgesetzbüchern gestrichen, welche Gotteslästerung oder das Verletzen religiöser Gefühle unter Strafe stellten.
Die Freidenkenden rufen National- und Ständerat in ihrer Resolution dazu auf, diesen Ländern zu folgen und Artikel 261 des Schweizerischen Strafgesetzbuches zu entschlacken. Damit gäbe die Schweiz ein klares Bekenntnis zum Recht auf freie Meinungsäusserung ab – und trüge erst noch dazu bei, Staaten wie Pakistan, Saudi-Arabien, Iran oder Russland nicht länger Rechtfertigungen für ihre freiheitsfeindlichen Gesetze zu liefern.
Resolution zur Abschaffung des Blasphemieverbots, verabschiedet am 10. November 2018
Die Freidenkenden haben die Resolution den Staatspolitischen Kommissionen sowie den Kommissionen für Rechtsfragen von National- und Ständerat am 27. November 2018 mit der Bitte um Bearbeitung übersendet.