Stellungnahme zur öffentlich-rechtlichen Anerkennung des Islam

Säkularisierung konsequent zu Ende denken!

Vollverschleierte Muslima und Schweizer Briefkasten
Picture: selezione.ch

Die Freidenkenden Schweiz nehmen mit Besorgnis von zunehmenden Bestrebungen und Forderungen nach staatlicher Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften Kenntnis. Statt in Beliebigkeit und aus falsch verstandener Toleranz weitere Religionsgemeinschaften anzuerkennen, muss die Säkularisierung in allen Kantonen der Schweiz zu Ende gedacht und geführt werden. Staat und Kirche müssen im Interesse der offenen und freien Gesellschaft endlich entflochten und konsequent getrennt werden.

Die Freidenkenden sind besorgt über Forderungen, weitere Religionsgemeinschaften staatlich anzuerkennen und lehnen diese aus folgenden Gründen entschieden ab:

  • Die Schweizer Bevölkerung wird immer säkularer. Eine deutliche Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer hat heute ein distanziertes Verhältnis zu Religionen. Die Landeskirchen verlieren Mitglieder; bereits heute ist die Bevölkerungsgruppe der Religionsfreien die am schnellsten wachsende. Vor diesem Hintergrund ist es nicht zu rechtfertigen, weitere Religionsgemeinschaften öffentlich-rechtlich anzuerkennen.
     
  • Die staatliche Anerkennung begünstigt nicht Menschen, sondern primär Funktionäre und Organisationen. Doch selbst, wenn man genau dies erreichen möchte, ist schleierhaft, welcher Verband diese Funktion übernehmen sollte, denn kein existierender Dachverband repräsentiert heute die Mehrheit der Musliminnen und Muslime in der Schweiz. Ausserdem leben Angehörige des muslimischen Glaubens in der Schweiz meist genauso religionsfern wie Angehörige der christlichen Landeskirchen. (Laut dem Bundesamt für Statistik (Quelle) besuchen rund 45% aller Muslime in der Schweiz nie eine Moschee; weitere 30% tun dies höchstens fünfmal pro Jahr.)
     
  • Die staatliche Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften soll diese unter anderem zu einem klaren Bekenntnis zu in der Schweiz geltenden Werten zwingen. Dabei gelten Demokratie, Menschenwürde, die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Menschenrechte nach dem Verständnis unseres Rechtsstaats ohnehin universell und müssen somit in der gesamten Gesellschaft zur Entfaltung kommen. Einer staatlichen Anerkennung, um die Akzeptanz dieses Wertekanons von bestimmten Religionsgemeinschaften zu verlangen, bedarf es deshalb nicht. Fakt ist: Solange Religionsgemeinschaften die anerkannten Grundwerte wie insbesondere die Menschenrechte anerkennen, dürfen sie sich im Rahmen der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit völlig frei in der Schweiz entfalten. Gemeinschaften dagegen, welche diesen Grundkonsens nicht teilen, lassen sich nicht durch Anerkennung ihrer liberaleren Formen zähmen, sondern stellen Fälle für Staatsschutz und Polizei dar.
     
  • Das Verhältnis zwischen Staat und bestehenden Landeskirchen ist heute oft stark verflochten und es herrscht ein eklatanter Mangel an Transparenz in Bezug auf die staatlich ausgerichteten Fördermittel. So wird beispielsweise nicht zwischen Ausgaben im Kultusbereich und für soziale Zwecke unterschieden. Eine Anerkennung weiterer Gemeinschaften würde diese Probleme nur verschärfen.
     
  • Religiöse Gemeinschaften benötigen, um funktionieren zu können, weder staatliche Privilegien noch eine eigene Rechtsform. Es gibt keinen Grund, warum Glaubensgemeinschaften besser behandelt werden sollen als andere zivilgesellschaftliche Kräfte (NGOs, Parteien, Vereine).
     
  • Ein modernes Staatswesen ist zur religionspolitischen Neutralität verpflichtet und muss, solange eine Religion keine Bedrohung für die offene Gesellschaft darstellt, alle religiösen Gemeinschaften gleich behandeln. Eine Anerkennung zusätzlicher – ausgewählter – Religionsgemeinschaften würde nicht Gleichheit, sondern zusätzliche Diskriminierung gegenüber der nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften bedeuten. Eine Gleichbehandlung ist einzig durch die konsequente Trennung von Staat und Kirche zu erreichen.

Die Freidenkenden Schweiz lehnen daher die Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften entschieden und mit Nachdruck ab. Stattdessen ist das Verhältnis zwischen Staat und Kirche – also zwischen den einzelnen Kantonen und den Landeskirchen – konsequent zu entflechten.

12. September 2018


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