Aus der Kirche austreten – in den meisten Kantonen ganz einfach

Der Kirchenaustritt

  1. Schicken Sie einen eingeschriebenen Brief an die Pfarrei Ihres Wohnortes (Ausnahme Kt. Wallis: an die Taufpfarrei). Es empfiehlt sich, zusätzlich dem Steueramt der Wohngemeinde eine Kopie zuzustellen. 
  2. Bewahren Sie die Bestätigung des Kirchenaustrittes bei Ihren persönlichen Akten auf. Es kann sein, dass Sie bei einem Umzug in der neuen Wohngemeinde nachweisen müssen, dass Sie ausgetreten sind.

Wir bieten Ihnen einen Standardbrief an.

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