Int. Tag der Menschenrechte: 1. weltweiter Bericht über die Situation von Atheisten und Nichtreligiösen

Freedom of thought 2013

Weltweit machen Religiöse den Nichtreligiösen das Leben schwer oder verfolgen sie sogar. Zum Internationalen Tag der Menschenrechte, am 10. Dezember 2013, hat die Internationale Humanistische und Ethische Union (IHEU) ihren zweiten Bericht über den rechtlichen Status und die Diskriminierung von Humanisten, Atheistinnen und Religionsfreien publiziert.

Gewalt wegen Abfall vom Glauben Insgesamt 31 Länder – zwölf in Afrika, neun in Asien und zehn im mittleren Osten – schnitten katastrophal ab. In einigen davon schüren die Regierungen selbst offen den Hass gegen Atheisten oder sie scheitern systematisch in der Verfolgung von Verbrechen gegen Atheisten. In den zwölf schlimmsten Staaten können Atheisten für das Verbrechen des Glaubensabfalls mit dem Tod bestraft werden – in allen Fällen betrifft dies den Abfall vom Islam.

Gewalt wegen Blasphemie Weltweit wird über 55 Länder berichtet, in welchen Blasphemiegesetze die Kritik oder «Verletzungen» von Religion verbieten. In 39 davon wird die Tat mit einer Gefängnisstrafe bedroht. In Pakistan, Saudi Arabien und Iran sogar die Todesstrafe. In weiteren drei Staaten agieren militante Islamisten als Religionspolizei und verfahren nach der Scharia, welche ebenfalls die Todesstrafe vorsieht für «Beleidigung der Religion»: Es sind dies die Al-Shabaab in Somalia, Boko Haram und andere Islamisten in Nigeria, und die Taliban in Afghanistan.

Blasphemie in westlichen Ländern Die einleitenden Worte zur Rolle der westlichen Länder (siehe Kasten) bestätigen sich dort, wo – eher unerwartet – einige schlecht punkten in den 44 Merkmalen, welche in eine Bewertungsskala münden von «frei und gleich» über «mehrheitlich zufriedenstellend», «systemische Diskriminierung», «schwere Diskriminierung» bis zu «schwerwiegende Verletzung». Auch unter westlichen Länder klassieren sich einige als schwerwiegende Verletzer, weil sie Menschen wegen «Blasphemie» und anderweitiger freien Rede über Religion mit Gefängnis bestrafen können: Island (Gefängnis bis zu drei Monate), Dänemark (bis zu vier Monate), Neuseeland (bis zu einem Jahr), Polen (bis zu zwei Jahren), Deutschland (bis zu drei Jahren) und Griechenland (bis zu drei Jahren). Das betrifft die Straftatbestände der «Gotteslästerung» im Falle Griechenlands oder die «Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen» in Deutschland. Bob Churchill, der Herausgeber des Berichts, kommentierte dies so: «Es mag eigenartig anmuten, dass diese Länder hier gleichauf neben Usbekistan oder Äthiopien stehen,  aber wie Kacem und Alber in der Einleitung schreiben: Diese westlichen Gesetze setzen auch einen Trend. Wenn es dort nicht gelingt, diese Straftatbestände aufzugeben, bedeutet das, dass sie anderswo ebenfalls in Kraft bleiben und verheerende Folgen haben. Und auch in den westlichen Ländern selber gibt es Hinweise darauf, dass sie die freie Meinungsäusserung behindern. In Griechenland und Deutschland gibt es  aktuelle Fälle, in denen Menschen wegen «Blasphemie» verfolgt und ins Gefängnis gesteckt werden. Diese sechs Länder verdanken ihr schlechtes Rating allein ihren Blasphemiegesetze. Ohne hätten sie zwar keine weisse Weste, würden aber nicht mehr zu den schweren Verletzern gehören.»

Schweiz: systemische Diskriminierung In der Schweiz wirken sich vor allem die überkommenen Privilegien der anerkannten «Landeskirchen» diskriminierend auf anders- oder nichtgläubige Menschen aus, die etwa via allgemeine Steuern die Aktivitäten der Kirchen mitzufinanzieren gezwungen sind. Auch die in der Mehrheit der Kantone erhobenen Kirchensteuern für juristische Personen werden im Bericht kritisiert. Explizit erwähnt wird auch der Kanton Wallis und sein Schulgesetz, welches die Erziehung von Kindern zu Christen als Ziel nennt. Auch die Schweiz hat immer noch einen Blasphemieartikel (Art. 261 StGB), der mit einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen droht.

Blasphemiegesetze aufgeben! Der Bericht zeigt auf, dass die weniger gravierende aber systemische Diskriminierung in den meisten Ländern Religion privilegiert, und will zur Minderung der Verletzungen weltweit beitr.agen. «Die Abschaffung des Blasphemietatbestands ist Ziel der EU-Richtlinien für Religions- und Glaubensfreiheit; dies fordert auch der Uno-Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit: die globale Abkehr von Blasphemiegesetzen, um das individuelle Recht auf Glauben oder Nichtglauben zu schützen. Wenn es diese sechs Länder nicht schaffen, welche Hoffnung soll dann bestehen für Menschen in Ländern, welche darauf die Todesstrafe setzen?» Quelle IHEU, Übersetzung: Reta Caspar

Der "Freedom of Thought"-Bericht der International Humanist and Ethical Union, IHEU wurde erstmals 2012 über 60 Länder erstellt. Die Ausgabe 2013 umfasst nun alle Länder und wird ergänzt durch Fallbeispiele wie jenes des mittlerweile in der Schweiz als Flüchtling anerkannten Marokkaners Kacem El Ghazzali.

Ganzer Bericht auf Englisch: http://freethoughtreport.com/download-the-report/