Inzest in der Bibel – Täter sind meist Kinder

Inzest wurde durch Gesetze, Verbote, Gebote und Wiederholungen tabuisiert. Im 3. Buch Moses werden die Inzestverbote aufgeführt (Lev 18 und 20). Viele der Gesetze in Kapitel 20 sind eine Wiederholung aus Kapitel 18, wie zum Beispiel das Verbot der Homosexualität (Vers 22).

Die folgende Tabelle stellt die einzelnen Inzestverbote vereinfacht dar. Täter ist immer derjenige, für den das Verbot gilt:

Verbot 3. Mose, Vers Täter
allgemeinen Verbot des Inzests 6  
Sex mit Eltern 7 Kind
Sex mit Mutter bzw. Stiefmutter 8 Kind
Sex mit Schwester bzw. Halbschwester 9 Kind
Sex mit Tante 01/12/13 Kind
Sex mit Onkel 14 Kind
Sex mit Frau des Onkels 14 Kind
Sex mit Schwägerin 16 Kind
Sex mit Schwiegertochter 15 Schwiegervater
Sex mit Enkelin 10 Großvater
Sex mit Stieftochter 17 Stiefvater
Sex mit Stiefenkelin 17 Stiefgroßvater

Das erste Verbot ist allgemein gehalten: Niemand soll sich sexuell irgendeinem seiner Blutsverwandten nähern. Dieses generelle Verbot ist positiv zu bewerten, denn es dient als Schutz der Kinder sowie vor Mißgeburten. Direkt darauf folgen jedoch, wie wir der Liste entnehmen können, Tabuisierung und Schuldzuweisung an die Kinder:

1. In den meisten Fällen (7 aus 11) ist der Täter das Kind, wobei das Kind nicht minderjährig sein muß. 2. Das erste detaillierte Verbot bezieht sich auf Sex mit den Eltern. Es gibt jedoch kein Verbot, daß sich auf Sex mit der Tochter oder mit dem Sohn bezieht. 3. Der leibliche Vater bzw. die leibliche Mutter werden nicht als Täter bezeichnet. 4. Eine Frau als Täterin gibt es nicht.

Wenn die Inzestverbote nicht für die Eltern gelten, bedeutet das, daß diese als Täter auch nicht vorkommen. Eltern, die ihre Kinder sexuell mißbrauchen, sind demnach ein Tabu! Und wenn ein sexueller Akt mit dem Vater oder der Mutter stattfindet, ist das Kind daran schuld und nicht die Eltern.

Quelle: http://www.hagalil.com/bet-debora/journal/tabu.htm Die Autorin geht im Artikel auch auf das Tabu der Beschneidung im Judentum ein.

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