Organspende: Todesdefinition instrumentalisiert

Komapatienten müssen damit rechnen, dass man ohne ihr Einverständnis vorbereitende ­Eingriffe für ­eine Organentnahme an ihnen vornimmt. Die Gesetzesänderung dazu liegt schon bereit. http://www.beobachter.ch/leben-gesundheit/medizin-krankheit/artikel/organspende_aerzte-wollen-hirntod-nicht-mehr-abwarten/

Die FVS empfiehlt dringend, den eigenen Willen zum Thema Organspende im entsprechenden Ausweis kundzutun. Dabei sollte im Interesse der Angehörigen der Entscheid umfänglich getroffen und nicht (oder nur nach eingehender Absprache) auf jene abgeschoben werden. Auf der Webseite von SWISSTRANSPLANT kann das online getan werden: http://www.swisstransplant.org/l1/organ-spendeausweis-spendekarte-spender-transplantation-empfaenger-national-online-ausfuellen.php

Mehr zum Thema: http://www.frei-denken.ch/de/dienstleistungen/wegleitungen/organspende/

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