Organspende

Organtransplantation? Beziehen Sie Stellung: Ja gerne! oder Nein danke!

Am 1. Juli 2007 trat das Transplantationsgesetz in Kraft. Es sieht eine erweiterte Zustimmungslösung vor (siehe unten). Nicht unumstritten ist die Organentnahme von "hirntoten" Menschen. Obwohl Organentnahmen bei Sterbenden praktisch nie mit der Zustimmung der Betroffenen erfolgen, wird die Fiktion der "freiwilligen Spende" aufrechterhalten.

Hirntot oder tot? Die Transplantationsmedizin stützt sich auf das Konzept des Hirntodes. Diese Todesdefinition wurde von der Medizin eigens dazu eingeführt, um Organe von sterbenden Menschen zu einem technisch optimalen Zustand entnehmen zu können. Ob "hirntot" wirklich "tot" ist, ist umstritten. "Hirntot" bedeutet, dass Hirnfunktionen irreversibel ausgefallen sind, was zum Tode führen wird. Es gibt Fachleute, die daran zweifeln, dass damit auch die Schmerzempfindlichkeit erloschen ist und deshalb eine Narkotisierung der Patienten verlangen. Nach der Organentnahme werden die lebenserhaltenden Geräte abgestellt, dann ist der Mensch definitiv tot. KritikerInnen wenden deshalb ein, dass die Transplantationsmedizin das Kerngebot einer humanen Gesellschaftsordnung verletze: das Tötungsverbot. Zudem verunmöglicht dieses Vorgehen den Angehörigen die Begleitung beim Sterben.

2012 Debatte um den Hirntod: http://www.nzz.ch/meinung/debatte/die-debatte-um-den-hirntod-2.48258

Was passiert bei der Organentnahme? Reportage "Konfliktfall Organspende" (D): http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/799280_reportage-dokumentation/9077844_konfliktfall-organspende

2011 Neu: Die Organspende beginnt vor dem Hirntod Bei einer Organspende müssen gewisse Massnahmen zum Erhalt der Organe bereits vor der Feststellung des Hirntods vorgekehrt werden. Gesetz und Richtlinien der Akademie der Medizinischen Wissenschaften sollen besser an die Praxis angepasst werden. http://www.frei-denken.ch/de/2011/02/organspende-beginnt-vor-dem-hirntod/ http://www.beobachter.ch/leben-gesundheit/medizin-krankheit/artikel/organspende_aerzte-wollen-hirntod-nicht-mehr-abwarten/

Transplantation? Ja gerne! oder Nein danke! Die Freidenker-Vereinigung gibt keine Empfehlung für oder gegen die Transplantation ab. Sie rät Ihnen jedoch dringend, einen entsprechenden Ausweis auf sich zu tragen. Ganz besonders, wenn Sie auf Reisen sind.

Was muss ich wissen? Die gesetzlichen Regelungen über die Transplantationsmedizin sind in jedem Land wieder anders. In der Schweiz gilt mit dem Transplantationsgesetz die erweiterte Zustimmungslösung. Das bedeutet: Nur wenn der/die Patient/in selbst oder nahe Angehörige zustimmen, darf ein Organ entnommen werden. In vielen Ländern gilt jedoch die Widerspruchslösung: nur wenn explizit die Ablehnung der Organspende bekannt ist, wird darauf verzichtet. Im Ausland ist die Einhaltung Ihres Willens möglicherweise nicht gewährleistet, und für Ihre Angehörigen kann dieser Entscheid eine Zumutung sein. Wir sind deshalb der Meinung, dass es in der Verantwortung jedes einzelnen Menschen liegt, schriftlich den aktuellen Willen kundzutun.

Was kann ich tun?

Die FVS empfiehlt dringend, den eigenen Willen zum Thema Organspende im entsprechenden Ausweis kundzutun. Dabei sollte im Interesse der Angehörigen der Entscheid umfänglich getroffen und nicht (oder nur nach eingehender Absprache) auf jene abgeschoben werden. Auf der Webseite von SWISSTRANSPLANT kann das online getan werden: http://www.swisstransplant.org/l1/organ-spendeausweis-spendekarte-spender-transplantation-empfaenger-national-online-ausfuellen.php

Die FVS bietet ausserdem einen einfachen aber dafür zweisprachigen Organspende-Ausweis zum Download an: FVS-Organspendeausweise.pdf

Wichtig: Erneuern Sie diese Willenserklärung alle paar Jahre. Sie erhöhen damit die Sicherheit, dass Ihr Wille als aktuell betrachtet und umgesetzt wird!