Die dunklen Zeiten sind vorbei: Kampagne gegen Diskriminierung
Die Freidenkenden Schweiz machen sich mittels Spots in Bussen und Bahnen für die Erweiterung der Rassismusstrafnorm stark — und zwar dort, wo deren Gegnerschaft besonders stark vertreten ist: In den verhältnismässig religiös geprägten Regionen der Schweiz.
Am 9. Februar 2020 entscheiden die Schweizer StimmbürgerInnen, ob die Rassismusstrafnorm neu auch Schutz vor Hass und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung bieten soll. Die Gegner dieser Erweiterung stammen — mit Ausnahme eines kleinen libertären Lagers, das durchaus kohärent argumentiert — mehrheitlich aus religiösen Kreisen. So hat zum Beispiel die EVP Schweiz Stimmfreigabe beschlossen; einzelne EVP-Kantonalparteien, z.B. Bern und Basel-Stadt, empfehlen gar ein Nein. Auch Marian Eleganti, Weihbischof des Bistums Chur, macht sich für ein Nein stark. Und die Stimmenthaltung der Bischofskonferenz zeigt, dass sich religiöse Kreise nach wie vor schwertun damit, homosexuelle Personen als gleichwertig zu behandeln.
Die Kampagne der Freidenkenden Schweiz will deshalb auf den Zusammenhang zwischen religiösem Fundamentalismus und der Diskriminierung von queer lebenden Menschen aufmerksam machen. „Der Widerstand gegen die Erweiterung der Rassismusstrafnorm kommt fast ausschliesslich aus dem Umfeld, das sich immer wieder dezidiert homophob positioniert“, sagt Andreas Kyriacou, Präsident der Freidenkenden Schweiz. „Dagegen wollen wir ein Zeichen setzen und zwar dort, wo die Gegnerschaft besonders stark vertreten ist.“ Der Spot läuft ab Mittwoch, 29. Janaur in Bussen und Bahnen im Berner Oberland, im Oberwallis, in Chur, im Entlebuch und im Toggenburg und weiteren Regionen der Ostschweiz. Die Gegner sehen mit der Erweiterung die Meinungsfreiheit gefährdet.
Auch die Freidenkerinnen und Freidenker schreiben die Meinungsäusserungsfreiheit gross und sind sich bewusst, dass es gute Argumente für eine grundsätzliche Neuformulierung des Artikel 261 gibt (siehe dazu auch: "Schaffen wir das Blasphemieverbot ab!"). Die zurückhaltende Anwendung des Artikels und vor allem die Tatsache, dass homo- und bisexuelle Menschen sehr realem Hass ausgesetzt sind, sprechen aber klar für die Ausweitung. Die Freidenkenden Schweiz sind aus diesen Gründen im Herbst 2019 dem Abstimmungskomitee «Ja zum Schutz vor Hass» beigetreten.