Wer steht politisch für uns ein? Finden Sie es heraus!

Wir haben den grössten Parteien zehn Fragen gestellt: Diese können Ihnen bei den Schweizer Parlamentswahlen 2023 am 22. Oktober 2023 Orientierung bieten, wer sich für die Anliegen von Konfessionsfreien einsetzt.

Zum Ranking der Kandidierenden geht es hier.

Wahlen 23

Die zehn säkularen Fragen

  1. Der Bund lagert die seelsorgerische Betreuung von Angehörigen der Armee und von Bewohnerinnen und Bewohnern der Bundesasylzentren an Religionsgemeinschaften aus. Befürworten Sie, dass nicht-religiöse Personen einen gleichberechtigten Zugang zu einem weltlich-humanistischen Angebot erhalten?
  2. Uneigennützige Suizidhilfe ist in der Schweiz legal. Befürworten Sie, dass staatlich subventionierte Heime verpflichtet werden, diese in ihren Räumlichkeiten zuzulassen?
     
  3. Zum Lehrplan 21 gehört der Fachbereich «Ethik, Religionen, Gemeinschaft». In vielen Kantonen dominiert die Religionskunde und die Lebenswelt nicht-religiöser Menschen kommt nur ungenügend oder überhaupt nicht vor. Befürworten Sie, dass in der Schule auf allgemein ethische Fragen und den stetig wachsenden konfessionslosen Bevölkerungsteil eingegangen werden soll?
     
  4. Mehrere Kantone untersagen an «hohen Feiertagen» (z.B. Pfingstsonntag) Märkte, Tanzveranstaltungen, Sportturniere und andere Freizeitangebote. Sind Sie dafür, diese religiös motivierten Verbote aufzuheben und die «hohen» Feiertage wie alle anderen den Sonntagen rechtlich gleichzustellen?
     
  5. Sollen Bundesangestellte mit Bevölkerungskontakt (Polizistinnen und Polizisten, Personen an Publikumsschaltern, Richter und Richterinnen usw.) verpflichtet werden, bei ihrer Arbeit weltanschaulich neutral aufzutreten und damit auf politische und religiöse (Kreuzanhänger, Kopftuch, Kippa usw.) Symbole zu verzichten?
     
  6. Viele Kantone kennen eine Kirchensteuerpflicht für Vereine, Stiftungen und Unternehmen, obschon diese in aller Regel nicht religiös ausgerichtet sind. Befürworten Sie die schweizweite Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen oder deren Umwandlung in eine Abgabe, bei der unter mehreren gemeinnützigen Organisationen berücksichtigt werden können?
     
  7. Befürworten Sie eine religiös neutral (d. h. ohne Gottesbezug) formulierte Präambel zur Bundesverfassung?
     
  8. Das Verspotten religiöser Überzeugungen ist in der Schweiz strafrechtlich verboten. Seit 2015 haben Norwegen, Island, Malta, Frankreich, Dänemark, Island und Neuseeland ihre Blasphemie -Artikel aufgehoben. Soll die Schweiz es ihnen gleichtun? Siehe auch frei-denken.ch/ResolutionBlasphemieverbot.
     
  9. In den Kantonen Neuenburg und Genf sind Staat und Kirchen klar getrennt. Religionsgemeinschaften organisieren sich dort als Vereine. Befürworten Sie eine schweizweite Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften?
     
  10. Die FVS setzt sich für Wissenschaftlichkeit ein, auch im Gesundheitswesen: Befürworten Sie, dass Homöopathie und andere nicht evidenzbasierte Therapien aus dem Leistungskatalog der Krankenkassengrundversicherung gestrichen werden?

Antworten der FDP Zeige mehr

  1. Dieses Thema steht nicht auf unserer Agenda. Wir haben keine besondere Position zu diesem Thema.
  2. Dieses Thema fällt unter die Freiheit der Institutionen, genauer gesagt der Kantone.
  3. Die FDP hat nichts dagegen, dass allgemeine ethische Fragen stärker thematisiert werden, solange die Glaubens- und Gewissensfreiheit für alle gewährleistet bleibt. Das Schulsystem gehört jedoch zum Bereich der kantonalen Souveränität. Deshalb ist es Aufgabe der Kantone, hier die gewünschten Entscheidungen zu treffen.
  4. Diese Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kantone.
  5. Der Staat ist religiös neutral und seine Vertreter müssen sich dementsprechend verhalten. Aus diesem Grund spricht sich die FDP für den Verzicht auf gut sichtbare religiöse Symbole am Arbeitsplatz aus. Die Polizei und das Bildungswesen fallen jedoch unter die kantonale Hoheit, weshalb die Entscheidungen auf dieser Ebene getroffen werden müssen.
  6. Diese Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kantone.
  7. Für die FDP besteht in diesem Bereich kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Die Präambel ist rechtlich nicht bindend. Sie ist lediglich ein symbolischer Verweis auf die Geschichte und die Gesellschaftsstruktur, die zum Zeitpunkt der Verfassung vorherrschten. Der Säkularismus wird seit langem praktiziert und auf föderaler Ebene ist der Staat klar vom Staat getrennt.
  8. Nein. Als liberale Partei legt die FDP grossen Wert auf den Schutz der Freiheiten, sei es die Meinungsfreiheit, aber auch die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Artikel 261 des Strafgesetzbuches ist ein wirksames Instrument, das die Glaubensfreiheit schützt und das friedliche Zusammenleben der Religionen gewährleistet. Es handelt sich um eine Leitplanke, deren Anwendung auf Ausnahmesituationen beschränkt bleiben muss. Diese Rechtsvorschrift verhindert nicht die kritische Auseinandersetzung mit Religionen.
  9. Die Schweiz ist ein säkularer Staat, in dem die Religionsfreiheit in der Verfassung verankert ist. Die FDP fühlt sich diesen Grundsätzen verpflichtet. Die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat ist jedoch Sache der Kantone, die in dieser Hinsicht autonom sind.
  10. Die FDP hat 2021 eine Motion zu diesem Thema eingereicht. Angesichts der Kostenexplosion in der Krankenversicherung schlagen wir konkrete Massnahmen über die Einführung eines «Budgetversicherungsmodells» vor, das insbesondere Zusatzleistungen wie die Homöopathie aus dem Grundkatalog streicht. Es ist für uns schwer vorstellbar, dass die gesamte Bevölkerung über die Prämien der Grundkrankenversicherung Behandlungen finanziell mittragen muss, die nur eine winzige Minderheit nutzt, und deren Wirksamkeit wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist.

Antworten der Grünen Zeige mehr

  1. Seelsorge in solchen Institutionen wird heute schon so konzipiert, dass sie alle Weltanschauungen gleichwertig behandeln soll, unabhängig von der religiösen Angehörigkeit oder der Weltanschauung des Gegenübers. Die GRÜNEN unterstützen diese Haltung.
  2. Niemand kann und soll zur Suizidhilfe gezwungen werden. Aber staatlich subventionierte Heime sollen Menschen, die mit Hilfe Dritter ihr eigenes Recht auf Suizidhilfe in Anspruch nehmen, dieses nicht verweigern dürfen.
  3. Die GRÜNEN vertreten die Position, dass im Fachbereich «Ethik, Religionen, Gemeinschaften» die verschiedenen Weltanschauungen gleichwertig behandelt werden sollen.
  4. Die GRÜNEN haben sich hier nicht festgelegt. Die Änderung der Gesetzgebung zu den hohen Feiertagen liegt in der Kompetenz der Kantone. Die Feiertage haben meist eine lange Geschichte und geniessen in der Bevölkerung zum Teil einen hohen Stellenwert, auch wenn sie nicht mehr direkt mit ihrem religiösen Ursprung in Verbindung gebracht werden. Unabhängig davon fordern die GRÜNEN einen zweiten Nationalfeiertag anlässlich der Einführung des Frauenstimmrechts.
  5. Grundsätzlich ja, aber Konflikte sollten möglichst im Dialog und nicht mit Verboten gelöst werden. Die GRÜNEN plädieren generell für einen liberalen Umgang mit der Kleiderordnung – sofern keine funktionsbedingte Berufskleidung vorgeschrieben ist (z.B. Polizeiuniform, Feuerwehr-Sicherheitskleidung).
  6. Die GRÜNEN lehnen eine schweizweite Abschaffung der – freiwillig entrichteten – Kirchensteuer ab. Mit den Einnahmen aus der Kirchensteuer erbringen die Kirchen auch wichtige soziale und kulturelle Leistungen, die von staatlichen Institutionen nicht übernommen werden. Im Sinne der Gleichbehandlung sollten allerdings alle religiösen Gemeinschaften das Recht haben, Kirchensteuern zu erheben, wenn sie das wollen.
  7. Die GRÜNEN befürworten eine religiös neutral formulierte Präambel zur Bundesverfassung und haben dem entsprechenden Parlamentsvorstoss einstimmig zugestimmt.
  8. Die GRÜNEN sind für eine Streichung des sogenannten Blasphemie-Artikels. Sie haben dem entsprechenden Parlamentsvorstoss zugestimmt. Der Artikel sollte nicht gestrichen, sondern geändert werden, denn darin geht es um mehr als nur Blasphemie. Es geht auch um den Schutz des Kultus, den die GRÜNEN unterstützen. Blasphemie sollte aber aus Sicht der GRÜNEN straffrei sein.
  9. Die GRÜNEN haben sich hier nicht festgelegt. Eine öffentlich-rechtliche Anerkennung in den Kantonen muss aber immer an Bedingungen wie demokratische Organisationsformen, die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit, die Anerkennung der Religionsfreiheit und finanzielle Transparenz gebunden sein. Wo es eine staatliche Anerkennung gibt, sollen auch andere Religionsgemeinschaften anerkannt werden können.
  10. Die GRÜNEN unterstützen, dass ärztliche Leistungen aus der Komplementärmedizin über die Grundversicherung abgerechnet werden dürfen. Die GRÜNEN haben auch den entsprechenden Verfassungsartikel unterstützt, welcher 2009 von über zwei Dritteln der Stimmberechtigten angenommen wurde. Arzneimittel aus dem Bereich der Komplementärmedizin sollen, wie alle anderen Arzneimittel auch, dann zugelassen werden, wenn sie wirksam und sicher sind.
  11.  

Antworten der Grünliberalen Zeige mehr

  1. Ja, denn der Staat soll sich gegenüber allen Weltanschauungen neutral verhalten, solange diese mit unserer Rechtsordnung vereinbar sind.
  2. Ja. Wir wollen, dass die individuelle Freiheit und die Eigenverantwortung einen sehr hohen Stellenwert geniessen. Diese Freiheit darf nur dann eingeschränkt werden, wenn die Freiheit Dritter beschnitten wird oder ihnen Schaden droht.
  3. Ja, aus dem gleichen Grund wie bei der ersten Frage.
  4. Ja, aus dem gleichen Grund wie bei der ersten sowie bei der zweiten Frage.
  5. Im Grundsatz ja, doch darf die Religionsfreiheit nur so weit eingeschränkt werden, wie es verhältnismässig ist. Entscheidend soll sein, ob Verwaltungsangestellte hoheitlich auftreten, z.B. im Polizeidienst.
  6. Ja, damit der Staat sich weltanschaulich neutral verhält. Sofern dadurch soziale Leistungen der Kirchen infragestellt würden, wäre das separat zu regeln, z.B. mittels öffentlich ausgeschriebener Leistungsvereinbarungen.
  7. Ja, aus dem gleichen Grund wie bei der ersten Frage.
  8. Ja. Unser Vizefraktionspräsident Beat Flach hat dazu einen Vorstoss eingereicht:
  9. Ja, der Staat soll sich weltanschaulich neutral verhalten. Bei der Umsetzung müsste aber berücksichtigt werden, dass insbesondere im sozialen Bereich der Staat Aufträge weiterhin auch an Religionsgemeinschaften vergeben kann. Zudem ist die Beziehung von Staat und Kirche in der Schweiz primär kantonal geregelt. Hier setzen sich z.B. die Grünliberalen Kanton Bern seit Langem für eine konsequente Trennung von Kirche und Staat ein.
  10. Aus unserer Sicht sollte man beim Leistungskatalog der Grundversicherung auf evidenzbasierte Therapien setzen.

Antworten der Mitte Zeige mehr

  1. Die Auslagerung der seelsorgerischen Betreuung von Armeeangehörigen an Religionsgemeinschaften erachten wir als unkritisch. Wichtiger erachten wir, dass das Ausbildungsniveau der entsprechenden Personen sichergestellt ist, um eine fachgerechte Betreuung sicherzustellen. Für Die Mitte ist generell wichtig, dass ein (psychologisches) Unterstützungsangebot für alle Armeeangehörigen besteht.
  2. Eine direkte Verpflichtung lehnt Die Mitte ab. Wir müssen aber die Integrität der suizidwilligen Bewohnerinnen und Bewohner schützen und insofern begrüssen wir es, wenn Heime, unabhängig ob subventioniert oder nicht, interne Lösungen finden.
  3. Die Religion hat in der Schweiz nach wie vor eine wichtige geschichtliche Bedeutung, welche auch ihren Platz an den Schulen haben darf. Es ist auch in unserem Interesse, dass Kinder und Jugendliche sich vermehrt mit ethischen Fragestellungen ausserhalb der Religionen auseinandersetzen.
  4. Die Junge Mitte hat diesbezüglich in verschiedenen Kantonen Vorstösse eingereicht, um das bestehende Tanzverbot abzuschaffen.
  5. In der Schweiz kennen wir die Religionsfreiheit und wir sind der Überzeugung, dass Bundesangestellte ihren Aufgaben bestmöglich nachkommen, unabhängig davon, ob sie nun eine ein religiöses Symbol tragen oder nicht.
  6. Die Kirchgemeinden und Pfarreien erbringen einen umfangreichen Service Public. Sie leisten Seelsorge, unterstützen Jugendliche während und nach der Lehre, verhindern Obdachlosigkeit, erbringen Angebote für Suchtkranke oder organisieren Entlastungsdienste für Angehörige von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Damit diese vielfältigen Aufgaben im Interesse des Gemeinwohls erbracht werden können, sind die Kirchgemeinden auf die Kirchensteuern juristischer Personen angewiesen. Durch die Erbringung dieser Aufgaben profitieren indirekt, aber auch direkt ebenfalls juristische Personen.
  7. Die Bundesverfassung widerspiegelt auch die Geschichte der Schweiz. Die Gründung der Schweiz hatte einen starken Bezug zur Religion, der auch entsprechend zum Ausdruck gebracht werden darf.
  8. Die Schweiz kennt heute einen Strafbestand, wenn Personen oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Der noch bestehende Blasphemie-Artikel ist insofern irrelevant geworden und könnte im Rahmen einer Revision des Strafgesetzes gestrichen werden. 
  9. Die Kantone Neuenburg und Genf machen es vor und zeigen, dass diese Entscheidungen auf den föderalen Stufen erfolgen kann.
  10. Die Gesundheitskosten sind in den letzten 20 Jahren massiv gestiegen und werden zu einer zunehmenden Belastung für Familien und den Mittelstand. In diesem Zusammenhang müssen wir, neben vielen anderen Aspekten, auch die Leistungen der Krankenversicherungen hinterfragen. Gleichzeitig muss auch dem Fakt Rechnung getragen werden, dass 2009 67% der Bevölkerung sowie sämtliche Stände dem entsprechenden Verfassungsartikel zugestimmt haben.

Antworten der SP Zeige mehr

  1. Ja, die SP Schweiz befürwortet, dass alle in der Schweiz lebenden Personen Zugang zu einem weltlich-humanistischen Angebot erhalten. Dies auch im Zusammenhang mit der in der Bundesverfassung gewährleisteten Religionsfreiheit.
  2. Wir unterstützen die niederschwellige Verfügbarkeit von uneigennütziger Suizidhilfe; auch ist wichtig, dass dieses Angebot in den eigenen vier Wänden genutzt werden darf – dazu gehören auch Alters- und Pflegeheime.
  3. Ja. Es ist nach Ansicht der SP Schweiz wichtig, dass alle in der Bevölkerung vertretenen Anschauungen Eingang in die Bildung finden.
  4. Für die SP Schweiz wäre eine Aufhebung dieser Verbote durchaus denkbar. In vielen Kantonen ist dies bereits geschehen. Die SP Schweiz plädiert dafür, dass die Kantone und Gemeinden von Fall zu Fall entscheiden können.
  5. Zur Religionsfreiheit gehört auch, dass Individuen das Recht haben, ihre Religion frei auszuüben. Verbote in diesem Bereich betrachtet die SP Schweiz somit kritisch.
  6. Die SP ist der Meinung, dass anerkannte Glaubensgemeinschaften unter einer kantonalen Aufsicht stehen und sich vorher demokratisch organisiert haben sollten. Sie sollen die Gleichberechtigung von Frauen und Männern gewährleisten, sich zum säkularen Rechtsstaat bekennen, finanziell transparent und vom Ausland unabhängig sein sowie gemeinnützige Leistungen wie Seelsorge oder Bildung übernehmen. Im Gegenzug sollen die Glaubensgemeinschaften vom Staat für ihre gemeinnützigen Leistungen entschädigt werden sowie das Recht erhalten, Steuern einzuziehen und in Gefängnissen oder Spitälern Seelsorge zu betreiben. Die SP kann sich auch vorstellen, die Kirchensteuer durch eine «Kultursteuer» zu ersetzen. Beim Ausfüllen der Steuererklärung würde man beispielsweise ankreuzen können, welcher Religionsgemeinschaft oder sozialen Institution das Geld zugutekommen soll. Das muss aber in den Kantonen diskutiert und festgelegt werden.
  7. Aufgrund dessen, dass sich die Bevölkerung der Schweiz verändert und diversifiziert hat, könnte es in Zukunft angezeigt sein, sich eine religionsneutrale Formulierung der Präambel der Bundesverfassung zu überlegen.
  8. Konkret hält Art. 261 fest, dass mit Geldstrafe bestraft wird, wer andere in Glaubenssachen verspottet, eine Kultushandlung verhindert oder verspottet oder einen Ort oder einen Gegenstand, die für einen verfassungsmässig gewährleisteten Kultus oder für eine solche Kultushandlung bestimmt sind, böswillig verunehrt. Es geht somit vielmehr darum, die Religionsfreiheit in ihrer individuellen Ausprägung zu schützen, als Personen in ihrer Meinungsfreiheit zu beschränken. Insbesondere unter dem Aspekt, dass dieser Artikel kaum Anwendung findet, ist es jedoch nach Ansicht der SP Schweiz wichtig, dass regelmässig überprüft wird, wie geeignet und sinnvoll diese Strafbestimmung ist.
  9. Die Kantone sind gemäss Artikel 72 der Bundesverfassung für das Verhältnis von Kirche und Staat zuständig, somit hat der Bund hier keine Kompetenz und es bedürfte einer Verfassungsänderung. Es ist wichtig, dass auf nationaler Ebene (wie heute der Fall) eine klare Trennung von Kirche und Staat festgelegt ist.
  10. Nein; dank homöopathischer Therapien werden auch Erfolge erzielt. Es ist wichtig, dass die Grundversicherung ein breites Spektrum an Therapieformen abdeckt.

Antworten der SVP* Zeige mehr

  1. Da es um eine «seelsorgerische» Betreuung geht, würde ich mich wundern, dass nicht-religiöse Personen an eine Seele glauben und diese umsorgen wollen.
  2. Nein. Die Schweiz hat einen einigermassen gangbaren Weg gefunden, mit Sterbehilfe umzugehen – gerade deswegen, weil man keine staatliche Regulierung des Todes vorgenommen hat.
  3. Religionen prägen und prägten die Schweiz (und die Welt). Der wohl wichtigste Schweizer Historiker, Jacob Burckhardt, sprach von den drei «Potenzen» Staat, Religion und Kultur und ihren gegenseitigen Bedingtheiten. Dass nun in der Schule auch im Bereich Religion ein paar grundlegende Kenntnisse vermittelt werden, halte ich für verkraftbar.
  4. Wir leben in einer direkten Demokratie. Man kann solche Verbote mit etwas Aufwand an die Urne bringen und die Bevölkerung entscheiden lassen.
  5. Nur wenn dieses religiöse Symbol für eine Religion oder Weltanschauung steht, das unseren demokratischen Rechtsstaat in Frage stellt, ablehnt oder sogar bekämpft.
  6. Ja.
  7. Nein. Viel grösser wird die Gefahr, wenn Menschen anfangen, sich als Götter aufzuführen.
  8. Wenn wir gleichzeitig den komplett ausufernden Diskriminierungsartikel aufheben, würde das zumindest eine interessante Debatte geben. Ich halte diese quasi-religiöse Woke- und Gender-Bewegung ohnehin für viel freiheitsfeindlicher als alles, was Sie hier in diesen Fragen angeführt haben.
  9. Als guter Föderalist würde ich auch hier sagen: Die Kantone sollen das selbst regeln. Persönlich sympathisiere ich mit der kompletten Trennung.
  10. Unbedingt. Die SVP hatte diese Ausweitung bekämpft.

*Die Fragen wurden von Peter Keller, Generalsekretär der SVP Schweiz, beantwortet.