Dreifacher Erfolg für das Recht auf Freitodhilfe
Der Rückhalt für die Zürcher Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» ist gross. Das Initiativkomitee konnte heute rund 13’000 Unterschriften bei der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich einreichen.
Auch die Freidenker-Vereinigung der Schweiz (FVS) steuerte zur Unterschriftensammlung bei. Sonja Stocker, Mitglied der Kerngruppe der Freidenkenden Zürich: «Als wir in Zürich und Uster mit den Menschen sprachen beim Sammeln, haben wir gespürt, dass das Anliegen von der Bevölkerung breit mitgetragen wird.»
Die notwendigen 6000 Unterschriften wurden deutlich übertroffen. Die Initiative wird von unter anderem von den beiden Sterbehilfeorganisationen EXIT Deutsche Schweiz und DIGNITAS – «Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» getragen. Das Engagement der beteiligten Organisationen spiegelt sich im Grosserfolg der gesammelten Unterschriften.
Starke Allianz
Mit der Initiative soll erreicht werden, dass private Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich dazu verpflichtet werden, Freitodbegleitungen in ihren Räumlichkeiten zuzulassen. Das ist aktuell noch nicht der Fall – selbst wenn sie von der öffentlichen Hand subventioniert werden. Mehrere Politikerinnen und Politiker sowie Persönlichkeiten, welche die Suizidhilfe seit Jahren unterstützen, haben sich deshalb Anfang 2023 im Initiativkomitee «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» zusammengeschlossen und im Juni die kantonale Volksinitiative gestartet.
So wird die Einhaltung der Grundsätze garantiert, die das Bundesgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in ihrer Rechtsprechung in Bezug auf die Freiheit, selbst über die Art und den Zeitpunkt des eigenen Lebensendes zu bestimmen, festgehalten haben. Freitodhilfe muss dort durchgeführt werden können, wo die betroffene Person lebt, um deren persönliche Freiheit und Würde zu respektieren.
Freitodhilfe schweizweit ein relevantes Thema
Im Kanton Wallis hatte die Stimmbevölkerung im November 2022 eine vergleichbare Gesetzesänderung mit 76,6 Prozent befürwortet. Die Freidenker hatten sich stark für das Ja engagiert. Im Kanton Nidwalden entschied der Nidwaldner Landrat am 25. Oktober 2023, dass Personen, die in einer Gesundheitseinrichtung leben, Freitodhilfe in Anspruch nehmen dürfen. Die FVS ist erfreut über den sehr deutlichen Entscheid und gratuliert der Landrätin und FVS-Mitglied Elena Kaiser, welche den Vorstoss eingereicht hat, zu diesem wichtigen Erfolg.
«Das überwältigende Ja im Wallis, im Nidwlaldner Kantonsrat und die Unterschriftensammlung in Zürich sind eine Steilvorlage für die Abstimmung im Kanton Zürich. Die Stimmberechtigten werden sich wohl kaum Vorwurf aussetzen wollen, sie würden das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende weniger Ernst nehmen als die Nidwaldner und die Walliser!» freut sich FVS-Präsident Andreas Kyriacou.
Und auch im Kanton Genf wird sich die FVS bei der Referendumsabstimmung zum Thema engagieren. Dort hatte eine Ratsmehrheit Anfang September die Verpflichtung für Gesundheitseinsrichtungen, Freitodbegleitungen zu ermöglichen, aus dem Gesundheitsgesetz gestrichen. Vor einer Woche wurden knapp 15’000 Unterschriften gegen die Gesetzesänderungen eingereicht – mehr als zweieinhalb mal so viele wie benötigt (Link).
Mehr Informationen: https://selbstbestimmung-auch-im-heim.ch/initiative
Bilder: Exit Schweiz
Zum Interview mit Elena Kaiser geht es hier.
Zur Medienmitteilung des Initiativkomittees geht es hier.