NWS: FAQ
- Welches sind die Ziele der Freidenkenden?
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Wir orientieren uns an humanistischen Werten und wissenschaftlich plausiblen Erklärungen. Unsere Ziele sind…
- … die vollständige Trennung von Staat und Kirche in der Schweiz sowie die Gleichberechtigung aller weltanschaulichen Gruppierungen
- … die Förderung einer an der Wissenschaft orientierten Weltanschauung und einer dogmenfreien Ethik
- … das Angebot von Alternativen zu kirchlichen Diensten: weltliche Rituale, säkulare Seelsorge, etc.
- Welches sind die Schwerpunkte und Aktivitäten der Freidenkenden?
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Unsere Schwerpunkte setzen wir in den folgenden Bereichen:
- Politische Aktivitäten
- Angebote von Alternativen zu kirchlichen Diensten: Rituale, Aufbau einer konfessionslosen Seelsorge
- Anlässe zu wissenschaftlichen, philosophischen und gesellschaftsrelevanten Themen (z.B. Denkfest)
- Säkulare Flüchtlingshilfe
- Stammtische, regelmässige Mitgliedertreffen
- Wissenschaftliches Sommerlager für Kinder Campquest
Zusammenarbeit mit internationalen humanistischen Organisationen
- Woher kommt der Name «Freidenker-Vereinigung der Schweiz»? Gibt es einen Zusammenhang mit den Corona-Querdenkern?
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Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz wurde 1908 gegründet und trägt seit dann ihren Namen. Wir haben nichts zu tun mit anderen «freidenkenden» Gruppierungen wie den Querdenkern oder Corona-Skeptikern, und auch nicht mit den Freidenkern in Deutschland. Im angelsächsischen Sprachraum würde man uns als «Humanists» bezeichnen. Wir wissen, dass der Name Freidenker missverstanden werden kann, sind jedoch mit der Suche nach einem neuen Namen, der für alle Sprachregionen der Schweiz passen würde, gescheitert.
- Sind die Freidenkenden Kampfatheisten?
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Nein. Unter uns sind viele Agnostiker, und als «Kampfatheist» würde sich niemand bezeichnen (vgl. nächste Frage). Unsere Vereinsziele, insbesondere die vollständige Trennung von Staat und Kirche, können auch von gläubigen Menschen mitgetragen werden, und aus diesem Grund steht auch Ihnen die Mitgliedschaft offen. Einzig die offiziellen Vereinsämter stehen nur Mitgliedern ohne Bindung zu einer Kirche oder Glaubensgemeinschaft offen.
- Wollen die Freidenkenden die Kirchen abschaffen und alle zum Unglauben bekehren?
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Nein – wir verfolgen schlicht unsere Vereinsziele. Wir sind davon überzeugt, dass jeder glauben soll, was er/sie möchte, solange der Glaube Privatsache bleibt und niemandem schadet. Unsere Bestrebungen richten sich ausschliesslich gegen die staatlichen Privilegien der Kirchen sowie gegen Auswüchse von Religionsgemeinschaften, welche die Menschenrechte missachten.
- Sind die Freidenkenden nicht einfach eine weitere Religion?
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Nein. «Nicht-Briefmarkensammeln ist schliesslich auch kein Hobby» (Zitat Philipp Möller). Im Ernst: Im Gegensatz zu Religionen und Glaubensgemeinschaften stützen wir uns auf keine heilige Schrift, auf keinen Guru, Heilsbringer oder Anführer und auch auf keine Jahrtausende alten Gebote. Wir sind überzeugt davon, dass sich die Regeln für das Zusammenleben an ihrem Nutzen für die Menschen resp. die Gesellschaft orientieren sollen und Ethik dabei zielführender ist als Glauben. Wir gehen davon aus, dass die Wissenschaft und die Philosophie die Welt besser erklären und die grossen Lebensfragen differenzierter beantworten können als Religionen, und dass Kunst und Naturerfahrungen uns ebenso ergreifen können wie Gottesglaube. Wir sind jedoch tolerant gegenüber Religionen, solange sie die Menschenrechte beachten, und suchen den Austausch mit Ihnen.
- Sind die Freidenkenden politisch aktiv?
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Ja. Wir stehen ein für die Abschaffung kirchlicher Privilegien und eine gesellschaftsliberale Politik. Wir sind parteipolitisch unabhängig, zu uns gehören Leute mit verschiedener politischer Ausrichtung. Sobald freidenkerisch relevante Themen aufs politische Tapet kommen, klinken wir uns ein. Beispiele in der Vergangenheit: Trennung von Staat und Kirche, Ehe für alle, Abtreibung, Sterbehilfe, Corona.
- Wozu verpflichte ich mich als Mitglied?
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Als Mitglied verpflichtest du dich zu nichts. Wenn du dich aber aktiv einbringen möchtest – nur zu! Wir freuen uns auf dich! Für unsere Anlässe und politischen Aktionen brauchen wir immer Leute, die anpacken. Melde dich einfach bei den Ansprechpersonen deiner Sektion.
- Ist auch eine Feier in einer Kirche oder Kapelle möglich?
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Oft sind Kirchen oder Kapellen architektonisch oder atmosphärisch interessant. Einige religiöse Räume werden auch Nichtmitgliedern zur Verfügung gestellt, wobei das gewöhnlich mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Wer noch Mitglied einer Kirche ist, hat Anspruch auf Kirchenbenützung. In der Regel wird dieser auch für eine Feier ohne den örtlichen Pfarrer gewährt. Im einzelnen muss das mit den Zuständigen vor Ort abgeklärt werden. Es gibt in der Schweiz auch einige entweihte Kapellen, welche von Hochzeitsgesellschaften gemietet werden können. In Basel zum Beispiel die Elisabethenkirche oder die beliebte Pauluskirche.
- Wie erfahre ich, ob ich einer anerkannten Kirche angehöre?
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Unter 16-Jährige wissen oft nicht, ob sie als Kirchenmitglied erfasst sind. Zivilstandsämter tragen bei Geburten und beim Zuzug in der Regel automatisch die Konfession der Eltern ein, vor allem wenn beide Elternteile dieselbe haben. Hier hilft nur Nachfragen auf der Einwohnerkontrolle. Über 18-Jährige sehen in ihrer Steuererklärung, ob sie nach Ansicht des Staates einer anerkannten Kirche angehören. Wer nicht konfirmiert wurde, kann sich dagegen wehren, als reformiert zu gelten.
- Wer erfährt von meinem Kirchenaustritt?
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Die Weltanschauung gehört zu den besonders schützenswerten Personendaten. Behörden dürfen sie nur registrieren, wenn sie sie zur Verarbeitung benötigen und müssen sicherstellen, dass diese Daten nur für berechtigte Personen einsehbar sind. Vom Kirchenaustritt sollten also nur Personen auf Einwohner- und Steuerämtern erfahren, und natürlich die Personen, die in den Kirchen die Administration von Personendaten verantworten.
- Kann mein/e Partner/in / können meine Kinder in der Kirche Mitglied bleiben?
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Ja, das können sie. Die Mitgliedschaft ist eine persönliche Angelegenheit. Deshalb muss auch jede erwachsene Person eigenständig austreten. Für unmündige Kinder können erziehungsberechtigte Eltern den Austritt erklären.
- Welche Folgen hat ein Kirchenaustritt auf meine Beerdigung?
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Friedhöfe sind staatliche Einrichtungen. Jeder Mensch hat das Recht, auf einem öffentlichen Friedhof bestattet zu werden.
Grössere Friedhöfe haben oft Abdankungsräume, die von jedermann für eine Abschiedsfeier genutzt werden können. In gewissen Gemeinden kann dafür auch die Kirche gemietet werden. Die FVS bietet Mitgliedern und Nichtmitgliedern eine weltliche Abschiedsfeier an.