Kt. ZH 18. Mai 2014: JA zur Religionsfreiheit - Ja zur Kirchensteuerinitiative

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In modernen Demokratien sollte Religionsfreiheit eine Selbstverständlichkeit sein. Für Privatpersonen ist diese auch im Kanton Zürich zwar weitgehend gegeben, aber leider nicht ganz. Wir zahlen hier trotzdem: Nämlich als KonsumentInnen und Kunden/Kundinnen der Unternehmen, die im Kanton Zürich immer noch Kirchensteuern bezahlen müssen. Die Initiative zur Abschaffung der Kirchensteuern für Unternehmen kommt im Kanton Zürich am 18. Mai 2014 zur Abstimmung. Hier unsere Argumente für ein JA.Sie haben noch keine Wahlfreiheit:

Das Geld aus den Unternehmenskirchensteuern wird blind an die «Landeskirchen» (exakt diese: Reformierte, Katholiken, Christkatholiken) verteilt - ohne freie Wahlmöglichkeit für die UnternehmerInnen oder KonsumentInnen.

Realitätsfremd: Immer mehr Menschen in der Schweiz distanzieren sich von den Landeskirchen. Die am stärksten wachsende Gruppe ist jene der Konfessionslosen, siehe auch diesen Artikel im Tagesanzeiger-Datenblog. Trotzdem bemühen sich die kirchlichen Organisationen nicht um eine Verschlankung ihrer Strukturen. Die Landeskirchen sind in der heutigen Form ein Auslaufmodell. Es ist schon unlogisch, dass der Staat für diese nach wie vor überhaupt Geld eintreiben soll. Noch weniger erschliesst sich, dass ausgerechnet juristische Personen Kirchensteuern bezahlen müssen, die üblicherweise keinerlei Konfession haben.

Unfair: Dass gerade die reformierten, katholischen und christkatholischen Kirchgemeinden in den Genuss der Zwangsabgaben kommen, ist ein historisch entstandener Zufall. Würden die Abgaben realistisch verteilt, sähen die Zahlen anders aus. Nicht nur gegenüber anderen Religionsgemeinschaften, sondern auch gegenüber der schnell wachsenden Gruppe der Konfessionslosen sind Kirchensteuern unfair.

Pseudo­sozial: Zwar dürfen die via Unternehmenssteuern eingenommenen Mittel nicht für «kultische» Zwecke eingesetzt werden. Erstens heisst das leider nicht, dass sie automatisch einem sozialen Zweck zukommen. Die Jahresrechnungen der Kirchen bieten mangels Transparenz keine Unterscheidungsmöglichkeit. Zweitens kommen Zweifel am effizienten Einsatz der Mittel auf. Die grössten Posten in den Jahresrechnungen sind Liegenschaftsunterhalt und Löhne – auch von Personen, die im kultischen Bereich tätig sind.

Freiwillig Gutes tun: Die Landeskirchen selbst gelten nicht einmal in den Augen der Zewo als gemeinnützig! Wer ihnen freiwillig spenden will, der darf das nach wie vor tun. Es gibt aber auch viele konfessionsfreie humanitäre Organisationen, die den grössten Teil der Spendengelder so effizient wie möglich und nicht religiös belastet zum Ziel bringen.

Kein Schaden: In den sechs Schweizer Kantonen, in denen Firmen nicht zum Bezahlen von Kirchensteuern gezwungen sind, sind die freiwilligen Mitglieder und Spender durchaus in der Lage, die Kirchenfinanzen aufrecht zu erhalten. Und falls der Kanton konkrete Leistungsaufträge zu vergeben hat, dürfen sich die Kirchen nach wie vor darum bewerben.

Die Pflicht zum Abliefern von Kirchensteuern ist aus juristischer, humanistischer und wirtschaftlicher Sicht ein Absurdum. Eine Firma oder ein Verein hat üblicherweise keine Konfession, darum sollten juristische Personen auch keine Kirchensteuern bezahlen müssen. Wir bitten die Zürcher StimmbürgerInnen um ein JA zur Kirchensteuerinitiative am 18. Mai.

Wieviel kann Ihr Unternehmen sparen? Auf Tax-calc können Sie den Steuerbetrag berechnen, über den Sie bei Annahme der Initiative frei verfügen können.

Das Ja-Komitee: http://kirchensteuer-zh.ch/