Motion Altherr im Ständerat: Nun geben auch christliche Symbole politisch zu reden

Im Tagesanzeiger wird über die Motion des Ständerats Altherr (FDP, AR) berichtet, welche demnächst behandelt wird. Die Motion im Wortlaut inklusive Antwort des Bundesrates findet sich auf der Webseite www.parlament.ch. Die Position der Freidenker-Vereinigung der Schweiz bezüglich religiöser Symbolik in der Öffentlichkeit: Kultusgebäude dürfen als solche auch nach aussen erkennbar sein. Darüber hinaus hat in einem säkularen Staatswesen niemand Anspruch auf sichtbare Dauerpräsenz im öffentlichen Raum. Kritisch sehen wir auch die religiöse Dauerwerbung im öffentlichen Raum, beispielsweise durch die Agentur C. Historische Kreuze, Kapellen, Bildstöcke etc. in der Landschaft können bestehen bleiben, sollten aber nicht ersetzt werden. Neue religiöse Gebäulichkeiten und Symbole ausserhalb der regulären Bauzone sollen nicht mehr erlaubt werden.

Was religiöse Kleidung an öffentlichen Schulen anbetrifft (Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen), haben wir im November 2013 ein Positionspapier «Kopfbedeckungen an der Volksschule» verabschiedet.

Valentin Abgottspon, Vize-Präsident der FVS, kommt im Artikel auch zu Wort:

Valentin Abgottspon von der Schweizer Freidenker-Vereinigung begrüsst denn auch die Stossrichtung des vorgeschlagenen Verfassungsartikels. Ob der Vorschlag aber wirklich «zielführend» sei, müsse sich noch weisen. Den Freidenkern gehe es weniger um den im Motionstext erwähnten «öffentlichen Raum» als um «öffentliche Räume», das heisst: um Schulzimmer oder Amtsstellen. Hier vor allem sei religiöse Neutralität geboten – also etwa eine kruzifixfreie Möblierung.

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