Freidenker fordern in St. Gallen konsequente religiöse Neutralität und Opt-in beim Religionsunterricht

Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz (FVS) begrüsst einzelne Verbesserungen in der Totalrevision des St. Galler Volksschulgesetzes – insbesondere die Verlegung des konfessionellen Religionsunterrichts an Randzeiten und die neue Regelung besonders schützenswerter Personendaten. Gleichzeitig kritisiert die FVS, dass die Vorlage in zentralen Punkten die notwendige Trennung von Staat und Religion nicht konsequent umsetzt. In ihrer Vernehmlassung verlangt sie eine religiös neutrale öffentliche Schule, einen echten Opt-in beim Religionsunterricht sowie ein Ende der indirekten Subventionierung von Kirchen durch unentgeltliche Nutzung von Schulräumen.

Vernehmlassungsantwort SG

Die FVS setzt sich seit jeher für die weltanschauliche Neutralität des Staates und den Schutz der Religionsfreiheit ein. Aus dieser Perspektive nimmt sie die Totalrevision des St. Galler Volksschulgesetzes unter die Lupe – und sieht Handlungsbedarf in drei besonders relevanten Bereichen:

Religiöse Neutralität statt «christlich-humanistische» Orientierung

Die FVS anerkennt, dass die Vorlage den Begriff «christlich» neu mit «humanistisch» ergänzt. Dennoch bleibt für sie ein grundlegender Widerspruch bestehen: Eine Schule kann nicht gleichzeitig «weltanschaulich neutral» sein und sich an «christlich-humanistischen Wertvorstellungen» orientieren.

Aus Sicht der FVS verletzt eine christlich geprägte Ausrichtung der öffentlichen Schule die Religionsfreiheit: “Kinder und Eltern haben das Recht, die (Nicht-)Angehörigkeit zu einer Konfession, frei zu wählen – der Staat darf nicht, auch nicht indirekt über die Volksschule, gewisse religiöse Wertvorstellungen privilegieren” sagt FVS Zentralvorstand und Regionalgruppe Ostschweiz-Mitglied Thomas Percy. Die FVS fordert deshalb eine klare, konsequente Formulierung, die sich an humanistischen und demokratischen Wertvorstellungen orientiert – ohne religiöse Bezugnahmen.

Sensible Daten: Religionszugehörigkeit nur mit klarer Einwilligung – und keine automatische Weitergabe

Die FVS begrüsst, dass besonders schützenswerte Daten (darunter die Religionszugehörigkeit) überhaupt explizit geregelt werden. Gleichzeitig warnt sie vor einer zu weitgehenden Erfassung und insbesondere vor einer automatischen Datenbekanntgabe an Religionsgemeinschaften.

Die FVS fordert: Wenn Religionszugehörigkeit überhaupt erhoben wird, dann nur dort, wo sie für die konkrete Aufgabe zwingend relevant ist. Vor allem aber: Eine Weitergabe an Kirchen darf nicht automatisch erfolgen. Sie soll ausschliesslich die Schülerinnen und Schüler betreffen, deren Eltern sie ausdrücklich für den konfessionellen Religionsunterricht anmelden. Kurz: Wer den konfessionellen Religionsunterricht will, soll aktiv zustimmen (Opt-in) – und erst damit kann eine Datenweitergabe überhaupt gerechtfertigt sein.

Religionsunterricht: Randzeiten ja – Gratisnutzung von Schulinfrastruktur nein

Als klare Verbesserung bewertet die FVS, dass der konfessionelle Religionsunterricht neu ausserhalb der Blockzeiten stattfinden soll. Damit fallen Zwischenstunden und Benachteiligungen für Kinder weg, die nicht teilnehmen.

Deutlich kritisiert die FVS hingegen, dass Schulräume weiterhin unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden sollen. Dies komme faktisch einer Subventionierung von Kirchen gleich. Die FVS fordert daher:

Entweder findet der Religionsunterricht in kircheneigenen Räumen statt, oder die Kirchen bezahlen eine Miete, die sicherstellt, dass der Schule keine Kosten entstehen (Kostenneutralität).

Fazit der FVS

“In der Gesamtschau erkennt die FVS einzelne Fortschritte, sieht aber zu viele alte Zöpfe zementiert. Die Totalrevision geht in der Trennung von Schule und Kirche nicht weit genug. Besonders beim Bildungsauftrag (Neutralität) und bei der kirchlichen Nutzung öffentlicher Infrastruktur verlangt die FVS substanzielle Korrekturen” fasst Tom Schwendener, Präsident der FVS, die Forderungen der Freidenker zusammen.