FVS Regionalgruppe Zürich zieht die Initiative „Selbstbestimmung auch im Alters- und Pflegeheim“ dem Gegenvorschlag des Regierungsrates vor.
Die Medienmitteilung zum heutigen Entscheid des Zürcher Regierungsrates, der von der FVS unterstützten Initiative "Selbstbestimmung auch im Alters- und Pflegeheim" einen Gegenvorschlag zu unterbreiten:
Die Freidenker Vereinigung Regionalgruppe Zürich ist erfreut, dass der Regierungsrat das Kernanliegen der Initiative “Selbstbestimmung auch im Alters- und Pflegeheim” in seinen Gegenvorschlag aufgenommen hat. Eine Ausnahme für Privatspitäler und Justizvollzug ist ihrer Meinung nach aber nicht nötig.

Alle Menschen haben ein Recht auf Selbstbestimmung - ein Recht, das in privaten Alters- und Pflegeheimen bislang nicht konsequent umgesetzt wird. Dort kann Sterbehilfe untersagt werden, selbst wenn sich eine Bewohnerin oder ein Bewohner dafür entscheidet. Die Initiative fordert ein Ende dieser diskriminierenden Praxis. Die FVS Sektion Zürich unterstützt dieses Anliegen ausdrücklich.
Sonja Stocker, Co-Präsidentin der FVS Schweiz und Mitglied der Sektion Zürich, betont: „Aufgeklärte Selbstbestimmung von Geburt bis Lebensende ist ein zentrales Anliegen unserer Vereinigung. Es freut uns, dass der Regierungsrat diese Werte in seinem Gegenvorschlag anerkennt.“
Zwar schlägt der Regierungsrat eine aus Sicht der FVS überflüssige Ausnahme für Spitäler und den Justizvollzug vor, doch übernimmt er das Kernanliegen der Initiative ansonsten vollständig.
„Der bedauerliche Zufallsentscheid des Kantonsrats von 2022, der die Selbstbestimmung nur auf staatliche Heime oder Institutionen mit staatlichem Leistungsauftrag beschränkt, kann nun korrigiert werden. Der heutige Kantonsrat hat die Chance, diesen Fehler zu revidieren - und falls nicht, wird die Stimmbevölkerung für Klarheit sorgen. Gut, dass uns hier in der Kernfrage der Regierungsrat unterstützt.“, so Sonja Stocker weiter.