Freidenkende der Schweiz fordern religiöse Neutralität in Obwaldner Schulen
Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz (FVS) setzt sich seit vielen Jahrzehnten für die Trennung von Staat und Religion ein. Im Rahmen der aktuellen Vernehmlassung zur Anpassung der Bildungsgesetzgebung im Kanton Obwalden fordern wir erneut, dass die öffentlichen Schulen religiös neutral sein müssen. Dies ist notwendig, um die in der Bundesverfassung verankerte Glaubens– und Gewissensfreiheit (BV Art. 15 Abs. 2) zu gewährleisten.
Um ebendiese Glaubens– und Gewissensfreiheit zu gewährleisten fordern wir folgende Änderungsvorschläge im Bildungsgesetz:
- Bildungsgesetz Art. 2 Bildungsziele:
- Antrag: Die öffentlichen Schulen orientieren sich an humanistischen und demokratischen Wertvorstellungen.
- Begründung: Mit der öffentlichen Erziehung zum Christentum wird das Recht auf freie Wahl der Religion und weltanschaulichen Überzeugung eingeschränkt. Die öffentliche Schule hat religiös neutral zu sein.
- Bildungsgesetz Art. 10 Diskriminierungsverbot:
- Antrag: Die öffentlichen Schulen sind politisch und religiös neutral. Sie wahren die Glaubens– und Gewissensfreiheit, nehmen auf Minderheiten Rücksicht und fördern alle Schülerinnen und Schüler sowie Studierenden und Lernenden gleichermassen.
- Begründung: Um das Recht auf freie Wahl der Religion und weltanschaulichen Überzeugung zu gewährleisten, muss die Volksschule nicht nur politisch, sondern auch religiös neutral sein.
- Bildungsgesetz Art. 48 Konfessioneller Religionsunterricht:
- Antrag: Die für den konfessionellen Religionsunterricht erforderlichen Räumlichkeiten werden durch die Kirchgemeinden organisiert und finanziert. Die zeitliche Ansetzung des konfessionellen Religionsunterrichts erfolgt ausserhalb der Blockzeiten in Absprache zwischen den Schulleitungen der Schulleitung und den Beauftragten der Kirchen.
- Begründung: Es ist fairer, wenn die Mittel für die Räumlichkeiten direkt von den öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen kommen. Die Kirchen sollten neben der gesamten inhaltlichen auch die gesamte finanzielle Verantwortung für ihren Unterricht übernehmen.
- Bildungsverordnung Art. 12 Schulbesuch und Dispensation:
- Antrag: Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten melden den den Wunsch für die Teilnahme am konfessionellen Religionsunterricht schriftlich dem zuständigen Pfarramt und der Schulleitung bzw. dem Rektorat an.
- Begründung: Der Wechsel von einem Opt-out- zu einem Opt-in-Mechanismus ist besser vereinbar mit der in der OW Verfassung festgehaltenen Bekenntnis- und Kultusfreiheit. Es soll eine Anmeldung erfolgen müssen, und nicht etwa eine Abmeldung. Der konfessionelle Bekenntnisunterricht ist nicht teil der obligatorischen Schule. Religionskundliche Bildungsinhalte, auf religiös und weltanschaulich neutrale Art vermittelt, sind Teil des obligatorischen Unterrichts und sind in anderen Unterrichtsfächern untergebracht. Der Opt-in-Mechanismus führt zu weniger Bürokratie und entlastet Eltern, Schulleitungen/Rektorate und Pfarrämter.
Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die Glaubens- und Gewissensfreiheit zu stärken und die religiöse Neutralität in den öffentlichen Schulen des Kantons Obwalden sicherzustellen. Valentin Abgottspon, Co-Präsident der Freidenker-Vereinigung der Schweiz, betont: "Es ist höchste Zeit, dass die Schulen im Kanton Obwalden die religiöse Neutralität wahren. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Kinder unabhängig von ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung gleich behandelt werden. Die von uns vorgeschlagenen Änderungen sind nicht nur zeitgemäss und zukunftsgerichtet. Die Bevorzugung weniger christlicher Kirchen ist eine Diskriminierung und Benachteiligung kleinerer religiöser Gemeinschaften und der grossen, wachsenden Gruppe der Menschen, welche ohne Religion leben."