Vernehmlassung zur Totalrevision Ruhetagsgesetz Thurgau: Tanzverbot soll endlich fallen

Die grösste Weltanschauungsgruppe im Kanton Thurgau sind, wie auch im Rest der Schweiz, Personen ohne Religionszugehörigkeit. Trotzdem schlägt der Thurgauer Regierungsrat bei der Totalrevision des Ruhetagsgesetzes weiterhin Veranstaltungsverbote an sogenannten "hohen Feiertagen" vor. Das spiegelt schon lange nicht mehr die Alltagsrealitäten der Menschen im Thurgau wieder und jetzt ist der richtige Zeitpunkt, diesen alten Zopfe abzuschneiden.
 

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In ihrer Vernehmlassungsantwort vom 31. März 2024 stellt sich die Sektion Ostschweiz der Freidenker-Vereinigung der Schweiz (FVS) grundsätzlich auf den Standpunkt, dass die religiösen Feiertage mittelfristig abzuschaffen und mit säkularen Feiertagen ersetzt werden sollten. Damit aber die Gesamtzahl der Feiertage für Arbeitnehmende nicht verkleinert wird, müsste das Bundesrecht angepasst werden.

Deshalb fordert die FVS und deren Sektion Ostschweiz, dass im Rahmen der Totalrevision des Ruhetagsgesetzes die sogenannten „hohen Feiertagen“ den restlichen Sonntagen gleichgestellt werden und die Tanz- und anderen Veranstaltungsverbote und ihre Strafbestimmungen abgeschafft werden.

Dan Hungerbühler, Geschäftsleiter der FVS sagt dazu: „Die sogenannten hohen Feiertage sind heute nicht mehr zu rechtfertigen. Oder welcher Thurgauer, welche Thurgauerin, kennt heute noch den religiösen Hintergrund des Buss- und Bettages, von der Anzahl Menschen im Thurgau, welche diesen Tag noch religiös im Alltag ausleben, gar nicht zu reden.“

Besonders störend am Gesetzvorschlag ist, dass Veranstaltungen an den im Gesetz definierten hohen Feiertagen auch in der Totalrevision mit einem unnötigen Verbot belegt sind. 1000 Personen dürfen sich für ein religiöses Fest im Freien versammeln, aber 50 Personen sollen sich nicht für ein Fussballturnier treffen dürfen? Das ist reine Willkür und eine Diskrimierung jeglicher Form von nichtreligiöser Tätigkeit. Es ist eine Kernaufgabe des Staates und hier des Kantons Thurgau die Glaubens- und Gewissensfreiheit zu schützen (Thurgauer Verfassung §6 Abs. 3), hier werden aber klar Weltanschauungen anders behandelt. Die Verfassung ist diesem Gesetz übergeordnet und auch in diesem Sinne, muss der §5* im vorgeschlagenen Gesetz gestrichen werden.

Roman Keuchler, Mitglied der FVS Sektion Ostschweiz und wohnhaft im Kanton Thurgau findet: „Es ist heute nicht mehr nachvollziehbar, dass an einem im Gesetz definierten hohen Feiertag zwar ein grosser Osterbrunch oder ein hinduistisch-religiöses Grillfest, nicht aber ein Junioren-Fussballturnier zugelassen ist.“

Den Freidenkenden Schweiz geht es nicht darum, denjenigen Menschen, welche die religiösen Feiertage begehen, etwas wegzunehmen. Es geht ihnen darum, dass das Ruhetagsgesetz die tatsächlichen Lebensrealitäten der Thurgauerinnen und Thurgauer abbilden soll. Die Abschaffung des Tanzverbots nimmt niemandem etwas weg, denn welche Kirchgängerin stört es, wenn irgendwo anders in ihrer Gemeinde eine säkulare Party steigt, welche sie nicht betrifft. Genauso wie eine Atheistin eine Osterprozession aushalten können muss, darf vom Kirchgänger erwartet werden, dass er ein Fussballturnier oder eine Party in einem Club toleriert.