Vernehmlassung im Kanton Uri: Konfessionsunterricht gehört nicht in die Klassenzimmer

Konfessionsunterricht gehört nicht in die Klassenzimmer

Am 25.09.2022 hat das Urner Volk einer Totalrevision des Bildungsgesetzes mit 71 Prozent zugestimmt. In diesem Gesetz werden keine Privilegien für Kirchen oder andere Religionsgemeinschaften festgeschrieben. Der Entwurf der Bildungsverordnung sieht hingegen weit gehende Privilegien für religiösen Bekenntnisunterricht vor. Die Freidenker-Regionalgruppe Zentralschweiz hält in ihrer Vernehmlassungsantwort fest, dass dies unzeitgemäss ist und dem staatlichen Gebot der religiösen Neutralität und dem Geist des Lehrplans 21 widerspricht.

Vernehmlassungsantwort

In ihrer Vernehmlassungsantwort vom 22. Dezember 2023 (Vernehmlassungsantwort als PDF-Datei [200 KB]) bekräftigen die Freidenker-Regionalgruppe Zentralschweiz und die Freidenkenden Schweiz, dass in der Bildungsverordnung keine Privilegierung einiger christlichen Kirchen erfolgen darf. Die Revision der Bildungsverordnung ist der ideale Moment, um alte Zöpfe abzuschneiden, dem Volkswillen gerecht zu werden und die Bildungslandschaft des Kantons Uri in Einklang mit dem Lehrplan 21 zu bringen. Damit wird auch den gesellschaftlichen Realitäten des 21. Jahrhunderts Rechnung getragen und durch eine religiös möglichst neutrales Bildungswesen wird ein Beitrag zum kulturellen Verständnis, zur Nicht-Diskriminierung und zum gesellschaftlichen Frieden geleistet.

Valentin Abgottspon, Vize-Präsident der FVS gibt zu bedenken: «Dass Kirchen einfach so privilegierten Zugang zu Kindern in der Volksschule erhalten, passt nicht ins 21. Jahrhundert. Mir ist klar, dass Kirchenfunktionäre sich benachteiligt sehen, wenn sie gleich wie alle anderen behandelt werden. Unverständlich ist mir hingegen, dass sich Regierungen, Parlamente und Behörden immer wieder derart religionsfreundlich und somit diskriminierend gegenüber Menschen verhalten, welche einer anderen oder keiner Religion angehören.»

In ihrer Vernehmlassungsantwort gehen die Freidenkenden auch darauf ein, dass der konfessionelle Religionsunterricht in der Praxis selten auf Randstunden gelegt wird und sich somit die Frage der Beschäftigung oder Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler stellt, welche nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen. Schülerinnen und Schüler sollen gemäss Lehrplan 21 verschiedene Kulturen und religiöse sowie nicht-religiöse Weltanschauungen kennenlernen, jedoch sollte gerade in der heutigen Zeit mit rekordhohen Kirchenaustritten den bis anhin bevorzugten Religionen weniger und den kulturellen und auch den explizit nicht-religiösen Lebensentwürfen und Lebensrealitäten mehr Raum im Schulalltag gegeben werden.
 

Weitere Auskünfte:
 

Valentin Abgottspon, Lyss, Vize-Präsident der FVS und im Zentralvorstand verantwortlich für das Ressort Politik:
078 671 08 03 / valentin.abgottspon@frei-denken.ch