Nein zur Basler Teilrevision "direkte Steuern"

Basel-Stadt soll künftig die Steuern für öffentlich-rechtlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften veranlagen und beziehen können. Die Basler Konfessionsfreien wehren sich! Am 19. Mai kommt es zur Abstimmung.

Rückschritt vom Grossen Rat durchgewunken

Die Basler Kirchen ziehen die Kirchensteuern bis anhin selbst bei ihren Mitgliedern ein. Zu den Daten kamen sie bisher durch einen Zugang zur Steuerverwaltungssoftware des Kantons. Eine Anpassung des Systems führt nun dazu, dass die Kirchen dieses nicht mehr mitbenutzen können. Betroffen sind die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und Christkatholische Kirche sowie die Israelitische Gemeinde. Sie forderten deshalb, dass der Staat für sie gleich das Inkasso übernehme. Der Grosse Rat stimmte dem mehrheitlich zu.

Referendumskomitee

Die Änderung des Steuergesetzes ist aus Sicht der Freidenkenden klar ein Schritt in die falsche Richtung und trägt der zunehmenden Religionsferne der Bevölkerung keine Rechnung: In Basel-Stadt stellen die Konfessionsfreien mit praktisch der Hälfte der EinwohnerInnen die grösste Weltanschauungsgruppe dar. Basel stellt damit den säkularsten aller Kantone in der deutschsprachigen Schweiz dar. Auch der Schutz besonders schützenswerter Personendaten ist nicht gewährleistet.

Aus diesem Grund ergriffen die Freidenkenden Nordwestschweizin Zusammenarbeit mit den «Humanistischen Atheisten» das Referendum. AktivistInnen der Piratenpartei beider Basel und der Juso Basel-Stadt halfen bei der Unterschriftensammlung auf der Strasse. Notwendig wären nur 2000 Unterschriften gewesen, um die Kirchensteuer-Frage vors Volk zu bringen, in Rekordzeit kamen 2700 Unterschriften zusammen. Das Referendum wird jetzt auch von BastA! und einem Personen-Komitee von 80 Persönlichkeiten (siehe www.Nein-zum-Rueckschritt-Kirche-Staat.ch) unterstützt.

Das Volk entscheidet

Dank dem Engagement des Referendumskomitees ist am 19. Mai 2019 das Basler Stimmvolk am Zug um die Vorlage Nr. 6 mit dem Titel „Grossratsbeschluss vom 14. November 2018 betreffend Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern vom 12. April 2000 (Steuergesetz, StG)"  bachab zu schicken:

https://www.staatskanzlei.bs.ch/politische-rechte/wahlen-abstimmungen/vorlage-6.html