Petition-Aufhebung-Kultur-und-Sportverbot-med-res.pdf

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(file: @@Petition-Aufhebung-Kultur-und-Sportverbot-med-res.pdf@@)Online unterschreiben oder weitere Bögen bestellen: konfessionslose.ch/wp/petition Petition an den Zürcher Regierungs- und Kantonsrat Aufhebung des Tanz-, Kultur- und Sportverbots an hohen Feiertagen Heute ist es im Kanton Zürich verboten, am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Bettag und am Weihnachtstag im Freien nichtreligiöse öffentliche Veranstaltungen durchzuführen. Nicht nur Umzüge und Ausstellungen sind untersagt sondern auch Tanz-, Kultur- oder Sportveranstaltungen. Wegen dieses Verbots darf beispielsweise während den Winterthurer AfroPfingsten am Sonntag kein Markt stattfinden. Auch der Zürcher Breitensport leidet unter dem Verbot. Kein Nachbarkanton kennt derart rigide Regelungen. Fünf Stimmberechtigte reichten deshalb im September 2011 eine Einzelinitiative ein, die verlangt, dass diese Verbote aufgehoben werden. Am 5. März unterstützten 61 Kantonsrätinnen und Kantonsräte von AL, Grünen, SP, GLP, CVP, BDP, FDP und SVP das Anliegen in einer ersten Debatte. Der Regierungsrat muss nun eine Stellungnahme ausarbeiten. Danach kommt das Geschäft zur definitiven Abstimmung noch einmal in den Kantonsrat. Wir laden Regierungs- und Kantonsrat ein, die Einzelinitiative definitiv zu unterstützen. Vorname Name Jahrgang Strasse Idee und Gestaltung: Andreas Kyriacou / kyriacou.ch PLZ, Ort Diese Petition dürfen alle unterschreiben. Man muss dazu nicht im Kanton Zürich wohnen und auch nicht stimmberechtigt sein. Die Unterschriften werden spätestens Ende Juni dem Zürcher Regierungsrat übergeben. Die Daten werden keinesfalls an Dritte weiter gegeben. Unterschriftenbögen bis zum 15. Juni einsenden an Verein Afro-Pfingsten, Schaffhauserstrasse 4, 8400 Winterthur. frei denken. Freidenker Zürich & Winterthur Petition an den Zürcher Regierungs- und Kantonsrat Die Einzelinitiative schlägt Anpassungen am kantonalen Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz vor. Was soll sich ändern? Im Gesetz ‣ Auf die Unterscheidung zwischen «hohen Feiertagen» und anderen öffentlichen Ruhetagen (z.B. Neujahr, 1. August) wird verzichtet. ‣ Die Liste der Verbote für die hohen Feiertage wird gestrichen. Was Bleibt gleich? Im Gesetz ‣ Die Liste der öffentlichen Ruhetage bleibt unverändert: Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, 1.  Mai, Auffahrtstag, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag, Stephanstag (26. 12.) sowie alle Sonntage. ‣ Die öffentlichen Ruhetage bleiben arbeitsrechtlich den Sonntagen gleichgestellt. ‣ Der religiöse Friede bleibt gewahrt. Folgende Einschränkung bleibt im Gesetz bestehen: «An öffentlichen Ruhetagen sind alle Tätigkeiten untersagt, die geeignet sind, die dem Charakter des jeweiligen Ruhetages angemessene Ruhe ernstlich zu stören.» Für die Bevölkerung ‣ Alle können frei entscheiden, ob sie Feier- und Ruhetage besinnlich, sportlich, kulturell oder ganz privat begehen wollen. Für Sportvereine und Veranstalter ‣ Sie können an den fraglichen Tagen Turniere, Konzerte, Märkte und dergleichen durchführen, so lange diese den entsprechenden Ruhetag nicht ernstlich stören und die üblichen Auflagen eingehalten werden. Für kirchliche Veranstalter ‣ Sie können ihre religiösen Veranstaltungen weiterhin unverändert durchführen. Für Gemeinden ‣ Gemeinden können Veranstaltungen bewilligen, die mit den neuen Regelungen im Einklang stehen. So müsste beispielsweise die Stadt Winterthur künftig Rugby-Spiele am Bettag nicht mehr verbieten (wie 2011 geschehen) und sie könnte den Afro-Pfingsten-Markt auch am Sonntag erlauben. Für Gemeinden ‣ Sie bleiben Bewilligungsbehörde für alle Veranstaltungen, für die es bisher eine Bewilligung brauchte. frei denken. Freidenker Sektionen Zürich & Winterthur