NZZaS22_05_2011_p131.pdf
(file: @@NZZaS22_05_2011_p131.pdf@@)NZZ am Sonntag.
22.
Mai
2011
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NZZaS 22. Mai 2011, Seite 13
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alliser Freide
er wehrt sich mit neuer Beschwerde gegen Regierung
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Das Kruzifix soll den Schutz der Bundesverfassung geniessen. Der Lehrer hingegen, der die Debatte ausgelöst hat, sieht sich um seine Rechte betrogen .
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Matthias Herren
Die Bundesverfassung lässt künftig ausdrücklich «Symbole der christlichabendländischen Kultur» im. öffentlichen Raum zu. Das sieht zumindest eine parlamentarische Initiative vor, welche die Staatspolitische Kommission des Nationalrats am Freitag knapp angenommen hat. Einer der Auslöser ist Valentin Abgottspon. Vor mehr als acht Monaten hat der Walliser Lehrer die Kündigung erhalten. Der Freidenker weigerte sich, im Schulzimmer ein Kruzifix aufzuhängen. Ob es juristisch korrekt war, dass die Schulkommission der Orientierungsschule Stalden Abgottspon fristlos vor die Türe stellte, weiss der nun arbeitslose Oberstufenlehrer bis heute nicht. Doch ohne Klärung dieser Frage habe Abgottspon im Wallis keine Chance, eine neue Stelle zu finden, sagt sein Anwalt Peter Volken.
Der Staatsrat lässt sich Zeit
Die Rechtmässigkeit der Kündigung überprüfen müsste die Walliser Regierung, die seit Ende Februar im Besitz aller Akten ist. Doch der Staatsrat macht keine Anstalten, sich der Frage anzunehmen, ob ein Lehrer entlassen werden darf, weil er die Trennung von Religion und Schule verlimgt. Als sein Anwalt Ende April nachfragte, wann die Regierung den Fall beurteile, erhielt er ein knappes Schreiben von einem Juristen der Staatskanzlei. Er sei nicht in der Lage, mitzuteilen, «wann der Staatsrat das Dossier zu • behandeln gedenkt», schrieb der Jurist. Und fügte an, dass Abgottspon «wohl nichts anderes übrig bleibt, als eine Rechtsverweigerungsbeschwerde beim Kantonsgericht zu hinterlegen». Zugleich gab er ihm zu verstehen, dass eine solche Beschwerde «das Verfahren nicht gerade beschleunigen wird». Inzwischen hat Abgottspon die BeKruzifixe im öffentlichen Raum sind umstritten. (Schwarzsee, 21. November 2010)
Va entin Abgottspon
Der Walliser Lehrer findet keine Stelle. Vor acht Monaten wurde er entlassen, weil er kein Kruzifix aufhängen wollte.
schwerde eingereicht. Darin wirft er dem Staatsrat Rechtsverzögerung und Rechtsverweigerung vor. «Wir möchten einen Entscheid vor Ende des Schuljahres haben», begründet Anwalt Peter Volken den Schritt. Der für die Schule zuständige Staatsrat Claude Roch nimmt zum Fall keine Stellung mehr. Er sei befangen. Staatsschreiber Philipp Spörri bestätigt der «NZZ am Sonntag» den Ein-
gang der Beschwerde. Einen Termin für die Behandlung des Geschäfts im Staatsrat kann er nicht nennen. Die Regierung müsse einen solch heiklen Entscheid seriös vorbereiten. «Normalerweise sind dafür drei Monate nötig», sagt er. Allerdings sei das Verfahren zurzeit wegen Abgottspons Beschwerde blockiert. Für Anwalt Volken ist klar, dass der Staatsrat den Fall bewusst vor sich herschiebt: «Als es vor einem Jahr um den Abschuss des Wolfs ging, war die Regierung Jmstande, innert sieben Tagen einen heiklen Entscheid zu fallen.» Volken hat wenig Hoffnung, dass die Staatsräte die Kündigung kritisieren. Vielmehr braucht er den Entscheid, um vor Kantonsgericht ziehen zu können. Bisher hätten nur politische Behörden entschieden. «Das Kantonsge-
richt muss dann endlich einmal juristisch überprüfen, ob die Kündigung rechtens war», sagt Volken. Er zählt auf das Gutachten des Basler Staatsrechtsprofessors Markus Schefer, wonach die Kündigung missbräuchlich ist.
Standardabsage auf Bewerbung
Abgottspon hat sich in seinem Heimatkanton um 21 Stellen beworben. Trotz akutem Lehrermangel an der Oberstufe bekam er in den meisten Fällen nur eine Standardabsage. «Die öffentlichen Schulen im Wallis meiden mich wie der Teufel das Weihwassen> sagt er. In , Zermatt ist seine Bewerbung noch hängig. Schulleiter Hanspeter Perren sagt auf Anfrage: «Solange der Fall nicht juristisch geklärt ist, stellen wir Valentin Abgottspon nicht an.»