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(file: @@FD-3-2011.pdf@@)Freidenker-Vereinigung der Schweiz "Religionen und Ideologien sind ausschliessende Utopien. Wir brauchen eine universelle Vision, welche entgegenstehende Interessen zu überwinden vermag. Engagiert Euch – es lohnt sich!" Stéphane Hessel Seite 12 3 I 2011 8. –11. September 2011, Zürich Four days of science, critical thinking & intelligent entertainment Vier Tage Wissenschaft, kritisches Denken & intelligente Unterhaltung Details zum Programm und Ticketverkauf auf www.denkfest.ch Nein zur Burka, nein zum Verbot Seite 5 Missionsgebiet Schulseelsorge Seite 6 Grundrechte für alle Menschenaffen Seite 8 2 I Inhalt Spendenaufruf für Prozesskosten ...................... 3 Kurs Ritualbegleitung ......................................... 3 Reta Caspar Der Name der Freiheit ....................................... 3 Georges Rudolf „Unterweisung in Religion” oder „Information über Religionen”? ....................... 4 NFP 58 Religion an öffentlichen Schulen ....................... 4 Delegiertenversammlung 2011 .......................... 5 Nein zur Burka, nein zum Verbot ...................... 5 Reta Caspar „Schulseelsorge” an kantonalen Schulen ......... 6 Ethik Grundrechte für alle Menschenaffen ............... 8 Andreas Kyriacou Die Evolution der Kreativität ............................ 10 Roset Bild der Wissenschaft ....................................... 11 Internationale Organisationen ........................ 11 Kacem El-Ghazzali Asyl bitte ........................................................... 12 denkfest 2011 ................................................... 13 Symbolartikel Religiöser Heimatschutz ................................. 14 Schweizer Presserat Beschwerde der FVS gegen den Tages-Anzeiger teilweise gutgeheissen Der Schweizer Presserat heisst eine Beschwerde der FreidenkerVereinigung Schweiz (FVS) und deren Walliser Sektion gegen den „Tages-Anzeiger” teilweise gut. Die Zeitung hatte es vor der Veröffentlichung eines Berichts über eine geplante „Bibel- und Koran-Verbrennung” vor dem Bundeshaus unterlassen, die Behauptung zweier Informanten zu überprüfen, der Präsident der Walliser Sektion der FVS trage die umstrittene Aktion mit. Im November 2010 berichtete der „Tages-Anzeiger”, eine „Freidenker-Gruppe” plane eine „Bibel- und Koranverbrennung» vor dem Bundeshaus. Die Gruppe, zu der auch der „umstrittene Walliser Lehrer und Präsident der Walliser Sektion der Freidenker-Bewegung Valentin Abgottspon” gehöre, gehe mit dieser Aktion noch einen Schritt weiter, als mit ihrer kürzlich geforderten „Bibelzensur für Kinder und Jugendliche”. Einen Tag später korrigierte die Zeitung die Darstellung vom Vortag („Freidenker verurteilen Bibel- und Koranverbrennung scharf”). Trotzdem beschwerten sich die FVS und ihre Walliser Sektion beim Presserat. Dieser kommt zum Schluss, die Zeitung habe die Wahrheitspflicht verletzt, da sie sich ohne Rückfrage bei Abgottspon nicht auf die Behauptung zweier Informanten hätte verlassen dürfen, der Präsident der Walliser FreidenkerInnen trage die geplante Bücherverbrennung mit. Mit der Veröffentlichung des korrigierenden Nachziehers habe der „Tages-Anzeiger” die Berichtigungspflicht hingegen erfüllt. www.presserat.ch/29430.htm Spendenaufruf Prozesskosten im Fall Abgottspon Seit Ende Februar 2011 liegt die fristlose Kündigung zur Beurteilung bei der Walliser Regierung, die Verhandlung ist nicht absehbar. Da diese Verzögerung die Stellensuche von Valentin Abgottspon belastet, hat er Rechtsverweigerungsbeschwerde beim Kantonsgericht eingereicht. Die Prozesskosten belaufen sich bereits auf mehrere Tausend Franken und die Garantie der Rechtsschutzversicherung ist demnächst aufgebraucht. Die FVS unterstützt diesen Prozess und bittet deshalb um Spenden auf: Lesen ................................................................. 14 Burkina Faso Hilfe zur Selbsthilfe .......................................... 15 Agenda ............................................................. 15 Adressen ........................................................... 16 Postkonto 84-4452-6 IBAN CH7909000000840044526 Vermerk: Valentin Herzlichen Dank! Der Zentralvorstand Impressum Herausgeberin: Freidenker-Vereinigung der Schweiz Geschäftsstelle Postfach 3001 Bern 031 371 65 67 www.frei-denken.ch Postkonto 84-4452-6 IBAN: CH7909000000840044526 Erscheinungsweise: vierteljährlich Redaktionsschluss: 10. des Vormonats Auflage: 2200 Redaktion: Reta Caspar redaktion@frei-denken.ch Jahresabonnement: Schweiz: Fr. 30.–, Ausland: Fr. 35.– (B-Post) Zweitabonnement für Mitglieder aus der Romandie und dem Tessin: Fr. 10.– Probeabonnement: 2 Nummern gratis Korrektorat: Petra Meyer www.korrektorium.ch Druck und Spedition: Printoset Flurstrasse 93 8047 Zürich www.printoset.ch ISSN 1662-9043 96. Jahrgang Namentlich gekennzeichnete Beiträge können, aber müssen nicht mit der Ansicht der Redaktion übereinstimmen. Die klare Trennung von Staat und Kirchen ist Grundlage für eine friedliche, demokratische Gesellschaftsordnung. Es ist Zeit, dass konfessionsfreie Menschen öffentlich zu ihrer Haltung stehen. Machen Sie mit! Tragen Sie sich jetzt ein! www.konfessionsfrei.ch frei denken. 3 I 2011 Editorial I 3 Der Name der Freiheit Die Delegierten haben die FVS-Position zur Burkafrage verabschiedet. Wie schon bei der Minarettverbots-Initiative spricht die FVS sich dagegen aus, auf kulturelle Phänomene oder Provokationen mit Verboten zu reagieren. Gleichzeitig muss aber auch der Konflikt von religiös begründeten Praktiken mit den Errungenschaften der Aufklärung und der Menschenrechte offen thematisiert und mit den guten Argumenten einer freien Gesellschaft deren höchster Wert verteidigt werden: die Freiheit. Während erwachsenen Frauen der Mut zur Freiheit zugemutet werden kann, ist der Schutz der religiösen Freiheit von Kindern mangelhaft. Bis zum 16. Altersjahr billigt das Schweizer Zivilgesetz den Kindern keine eigene Religionsfreiheit zu, sondern schützt die Freiheit der Eltern, mit ihren Kindern im Namen der Religion zu machen, was ihnen gefällt. Darunter fallen neben Kopftüchern und anderen ausgrenzenden Kleidungs- und Speisevorschriften etwa auch Tatbestände wie die Beschneidung von Knaben. Der Name der Freiheit: Freiheit der Kinder. Die krasseste Verstümmelung der weiblichen Sexualorgane – eine kulturelle Praxis, die zwar nicht religiös begründet, aber von den Weltreligionen auch nicht bekämpft wird – wird in der Schweiz unter Strafe gestellt. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches gutgeheissen. Auch wenn nach dem gesunden Menschenverstand eine Genitalverstümmelung selbstverständlich eine schwere Körperverletzung ist, ist die klare Benennung des Tatbestandes ein politisches Zeichen und eine Hilfe bei der Aufklärung der MigrantInnen und bei der Prävention – aber dort ist die Hauptarbeit noch zu leisten. Es wird sich zeigen müssen, ob dieses Gesetz auch die gewünschte Abschreckungswirkung entfalten wird. Der Name der Freiheit: Freiheit der Frauen. Auch wenn Studien belegen, dass 64 Prozent der SchweizerInnen zur Religion ein distanziertes Verhältnis haben und eine Umfrage zum Schluss kommt, dass 62 Prozent der Mitglieder der „Landeskirchen” nur aus Konvention noch dabei sind – der Kirchenaustritt ist immer noch eine grosse Hürde. Aber die Zukunft liegt bei den Jungen, die sich über das Internet ein Bild machen und dort täglich mit den Schattenseiten der Religionen und mit konfessionsfreien Weltanschauungen bekannt werden – rund 18 Prozent der 18- bis 39-Jährigen sind heute mental auf dem Absprung und werden wohl ihre Kinder nicht mehr aus Konvention taufen lassen. Wenn Austrittsformulare und Adressen der jeweiligen Kirchgemeinde online angeboten werden, hilft das ungemein, allfällige Bequemlichkeit zu überwinden. Ansonsten werden längerfristig Steuerrechnungen und Transparenz über anachronistische Privilegien Wirkung zeigen: weg von der Konvention. Der Name der Freiheit: Konfessionsfreiheit! Reta Caspar Weltliche Rituale Sonntag, 27. November 2011 9:30–16:00 Uhr in Olten Immer mehr Menschen halten Ausschau nach weltlichen Ritualen. Sie in einer besonderen Lebenssituation zu begleiten, ist eine schöne Aufgabe. In allen Sektionen werden weitere RitualbegleiterInnen gebraucht. Der Kurs bietet eine Einführung, die den Einstieg in die Tätigkeit ermöglicht. Zusätzlich wird auf Wunsch eine Begleitung durch eine erfahrene Person angeboten. Die Vertiefung erfolgt in jährlichen Weiterbildungsangeboten. Kursleitung: Reta Caspar, Ritualbegleiterin seit 2001 Kurskosten: Fr. 150.– (inkl. Kursunterlagen und Kaffee/Gipfeli/Mineral. Lunch bringt jede/r selber mit.) Anmeldung: Einzahlung des Kursgeldes auf das Konto der FVS: PC 84-4452-6, Vermerk „Ritualkurs” Auskünfte: Geschäftsstelle FVS 031 371 65 67 (zeitweise Beantworter) www.frei-denken.ch „Veranstaltungen” frei denken. 3 I 2011 4 Georges Rudolf „Unterweisung in Religion” oder „Information über Religionen”? Die Diskussion nach dem Vortrag über die derzeitige Stellung des Religionsunterrichts in den kantonalen Lehrplänen ist zwar etwas ausgeufert, aber ich habe mit Genugtuung festgestellt, dass die Anwesenden im Saal, sei es als Votanten, sei es mit ihrem Ausdrucksverhalten, gezeigt haben, dass allen die vielschichtige Problematik dieses neuen Unterrichtsfachs bewusst ist. Gerne hätte ich zwar vom jungen Religionswissenschafter erfahren, was er selbst von Religionen, insbesondere vom Christentum und vom Islam und deren Verästelungen – sowie deren Verwandtschaft und Beziehungen zueinander – hält; ist mir seine Argumentation im Vortrag und während der Diskussion zuweilen doch latent religiös inspiriert und vorgetragen erschienen. Richtigerweise ist der Fokus in der Diskussion auf das in den Kantonen einsetzende Ringen um klare Formulierungen in den Ausführungsgesetzen und das nachfolgende Unterlaufen derselben sowie die Positionierung des Fachs im Bereich „Information über Religion” gerichtet worden. Nicht nur fundamentalistisch ausgerichtete Individuen und Gruppen versuchen durch Unterwanderung der Instanzen ab Lehrplangestaltung bis zum Unterricht in Primarschulklassen die belegbaren Erkenntnisse der Philosophie und der Naturwissenschaften durch archaische Glaubenssätze zu ersetzen, auch „gemässigt Religiöse” („Weichspül-Christen und -Muslime”, Schmidt-Salomon) bremsen zu oft jede Erkenntnis aus, setzen die in deren Jugend vermittelten Drohungen und Glaubenssätze ins Abseits. Der Präsident der Zürcher Freidenker konnte aus seiner Erfahrung als einziges Mitglied aus nichtreligiösen Kreisen in einer kantonalen Kommission und als ehemaliger Schulpfleger konkret auf die Ränkespiele eingehen, die an solchen Stellen versucht und noch zu oft durchgezogen werden. Die Fragen nach griffigen Rezepten, um dieses – in Machtkämpfen seit jeher üblichen –Treiben zu steuern, hat auch der Referent nicht beantworten können. Er machte seinerseits darauf aufmerksam, dass auch Nichtreligiöse, dem A- oder Antitheismus wie auch dem Agnostizismus Zuneigende, nicht davor gefeit sind, die Unterscheidung zwischen missionarischer Interpretation eines Begriffes oder eines Sachverhalts und der philosophisch-didaktischen Beschreibung zu übersehen. Am Beispiel des Gottesbegriffs erläuterte er diese Feinheit der Unterscheidung: „Christen glauben an Gott.” / „Christen glauben an einen Gott.” Der erste Satz ist ein Glaubensbekenntnis, die Existenz der Wesenheit „Gott” wird, unbeweisbar, vorausgesetzt. Der zweite Satz ist, mit nur einem Wort mehr (grammatikalisch: einem unbestimmten Artikel), die nüchterne Feststellung eines Sachverhalts durch eine/n Aussenstehende/n: Wer sich zur Religionsgemeinschaft der „Christen” bekennt, glaubt an eine Wesenheit „Gott”. (Die – im interreligiösen Dialog wesentliche – Doppelbedeutung des Artikels „einen” ist dabei zweitrangig.) Der Präsident der Walliser Sektion, der am eigenen Leib die – milde gesagt – charakterlichen Unzulänglichkeiten politischer Entscheidungsträger erdulden muss, weist in seinen Voten auf diesen Mangel an Unterscheidungsvermögen zwischen „Unterweisung in Religion – Information über Religionen” hin, den er folgenschwer erlebt. Die noch Anwesenden gehen zum vorgegebenen Veranstaltungsschluss mit geschärftem Blick, aber ohne Erleichterung und Antworten auf drängende Fragen auseinander. FVS Delegiertenver Religion an öffentlichen Schulen Nach der Mittagspause referierte der Religionswissenschaftler Andrea Rota über Ergebnisse der Nationalfondsstudie „Unterricht zum Thema Religion an der öffentlichen Schule”. Die Analyse zeigt den gestiegenen Einfluss staatlicher Instanzen und den erkennbaren politischen Willen, aus der gesellschaftlichen religiösen Pluralität Konsequenzen für die öffentliche Schule zu ziehen. Gleichzeitig geht der offizielle Einfluss der grossen christlichen Kirchen zurück. Die Reformprojekte werden nicht durch antireligiöse oder antikirchliche Interessen bestimmt, sondern sind auf ein kulturell-religiös interessiertes, aber in der religiösen Praxis distanziertes Publikum zugeschnitten. Die Thematisierung von Religion in der schulischen Öffentlichkeit fördert einen demokratie- und pluralitätsgerechten Umgang mit Religion, der auch nichtreligiöse Bevölkerungsgruppen mit einschliesst. Auf der anderen Seite gerät ein staatlich verantworteter Unterricht in Gefahr, mit zu hohen Erwartungen überfrachtet zu werden. Die Debatte wird von drei Hauptthemen bestimmt: Pluralismus-Argument: Primär wollen die staatlichen Instanzen mit ihrer Reform des Unterrichts der religiösen Vielfalt angemessen begegnen und den Umgang mit kulturellen Differenzen thematisieren. Es wird die Kompetenz ins Zentrum gestellt, mit religiöser Vielfalt praktisch umgehen zu können. Schülerinnen und Schüler sollen tolerant gegenüber einer Vielzahl von Weltanschauungskonzepten sein. Sie sollen eine Gesellschaft akzeptieren, in der verschiedene Weltanschauungen nebeneinander existieren können. Die Inhalte des Unterrichts sind dementsprechend auf eine Mehrzahl von Religionen ausgerichtet, die im Unterricht gleichberechtigt und sachgerecht behandelt werden sollen. Säkularisierungs-Argument: Anlass für Reformen sind häufig die hohen Abmeldezahlen vom Religionsunterricht. Der staatliche Unterricht zum Thema Religion soll auch die nicht mehr religiösen Personenkreise der Bevölkerung erreichen und die realpolitische Alternative ist die Abschaffung des Religionsunterrichts. Mit der Abgrenzung vom konfessionellen Unterricht wird der verbindliche, neu gestaltete Unterricht in einem säkularen Rahmen legitimiert. Der schulische Unterricht zum Thema Religion deckt somit auch den Umgang mit nichtreligiösen Positionen ab, indem er Religion als kulturelle Grösse behandelt und den Anspruch erhebt, selbst weder religiöser noch antireligiöser Unterricht zu sein. Verlust-Argumente: Dem pragmatischen Umgang mit Pluralität und Säkularisierung stehen aber Verlustkonzepte gegenüber, die sich in drei Typen unterscheiden lassen. Gemeinsam ist allen, dass Pluralität und Säkularisierung mit einer gesellschaftlichen und kulturellen Beliebigkeit einhergehen, der eine stärkere Verbindlichkeit entgegengesetzt werden soll. Daher wird ein obligatorischer schulischer Unterricht zum Thema Religion aus jeweils unterschiedlichen Gründen unterstützt: • Verlust von kulturellem Wissen und Identität: Dieses Argument zielt auf die Integration von Migranten, aber auch auf die säkularisierte oder individualisierte Schweizer Bevölkerung. Eine Folge kann deshalb ein Akzent auf das Christentum sein (ZH Primarstufe, JU Primarstufe). • Verlust von gemeinsamen verbindlichen Werten: Vertreter wertorientierter Positionen erhoffen sich deshalb von einem allgemeinen, staatlich verantworteten Religionsunterricht die Möglichkeit, Defizite einer ökonomisierten und immer stärker nach Effizienzgesichtspunkten geregelten Gesellschaft zu kompensieren. Religionen dienen dabei als Folie, vor der >> 5 frei denken. 3 I 2011 „Religion und Kultur” in der Kritik Die Zürcher Freidenker haben ein Faltblatt erstellt mit Tipps für alle Betroffenen zum Umgang mit dem neuen Fach und mit Erläuterungen zur Position der Freidenker. Es wurde am 24. Mai 2011 an einer Informationstagung zum neuen Fach „Religion und Kultur” der Zürcher Bildungsdirektion den rund 150 Teilnehmenden ausgehändigt. Obwohl es auf die Situation in Zürich zugeschnitten ist, kann das Faltblatt auch für andere Sektionen informativ sein. Es kann auf http://zuerich.frei-denken.ch heruntergeladen oder bei der Geschäftsstelle bestellt werden. sammlung 2011 Statutarischer Teil 56 von 73 Delegiertenstimmen waren an der diesjährigen DV vertreten. Leider nicht vertreten waren die beiden welschen Sektionen. Unter der Leitung von Co-Präsident Stefan Mauerhofer wurden die statutarischen Geschäfte zügig behandelt. Jahresbericht Mit Blick auf den Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit wurde der Jahresbericht neu aufgebaut und erstmals auch die gemeinnützige Arbeit der FVS und der Sektionen erhoben. Rund 3500 Stunden gemeinnützige Arbeit wurden 2010 geleistet. Die Entwicklung der Sektionen ist erfreulich: Alle Sektionen sind gewachsen, die Sektion Zürich sogar um 25 Prozent. Im neuen Jahresbericht ist auch die Jahresrechnung enthalten, die von den Delegierten ohne Kommentar genehmigt wurde. FVS-Position zur Burkafrage Etliche Delegierte äusserten sich engagiert zum unterbreiteten Entwurf des Zentralvorstandes (siehe rechte Spalte). Abgestimmt wurde schliesslich über die vier Punkte der Position (nicht über den Kommentar). Einzelne Änderungsanträge wurden gestellt, aber grossmehrheitlich verworfen. Leidiglich der vierte Punkt wurde sprachlich leicht verändert. Die Position wurde schliesslich mit 47 gegen 3 Stimmen bei 6 Enthaltungen verabschiedet. Internationale Organisationen Nach einem Jahr Vollmitgliedschaft bei der IHEU wurde eine erste kritische Bilanz gezogen. Es zeigt sich, dass die IHEU als Mitgliederorganisation nicht besonders stark ist. Sie finanziert sich denn auch vorwiegend aus Spenden und Legaten und nicht aus Mitgliederbeiträgen. Die Unterstützung der IHEU in den Schweizer Kruzifixfällen war hilfreich. Bei der Frage eines allfälligen Beitritts zur European Humanist Federation EHF ergab sich eine Pattsituation, die aber nicht durch einen Stichentscheid, sondern durch einen Konsent-Beschluss (jene die dagegen gestimmt hatten, machten keinen schwerwiegenden Einwand geltend) gelöst wurde. Der Antrag auf Aufnahme als Konsultativmitglied wurde mittlerweile gestellt. Kontaktpersonen zur EHF werden Co-Präsidentin Grazia Annen und Giovanni Ruggia (ASLP-TI) sein. Vorbehalte gegenüber der EHF betreffen deren Positionierung in der Frage um die Konfessionalisierung der Konfessionsfreien (siehe FD 2/2011). Freidenker spenden Der Zentralvorstand präsentierte eine Übersicht von Varianten, die gemeinnützigen Spenden der Konfessionsfreien sichtbar zu machen. Er wird dazu dem Grossen Vorstand ein Konzept unterbreiten und allenfalls Antrag stellen. rc Nein zur Burka, nein zum Verbot Die Menschenrechte sind allgemeingültig und haben Vorrang. Sie bieten einen Lösungsansatz für religionsspezifische Herausforderungen. Gleichstellung der Geschlechter, Vielfalt und Toleranz sind säkulare Werte, auf deren Basis die Religionsfreiheit zugunsten der Menschenrechte und des friedlichen Zusammenlebens zu relativieren ist. Burka und ähnliche Gesichtsschleier sind geeignet, Frauen zu unterdrücken. Selbst gewählt sind sie ein Zeichen der bewussten Nicht-Integration. Eine aufgeklärte Gesellschaft darf sich dadurch nicht zu einer Verbotskultur provozieren lassen, darf aber Unterdrückung nicht tolerieren. Die FVS spricht sich gegen die Burka, aber auch gegen ein allgemeines Burkatrageverbot aus. Verabschiedet an der DV vom 29. Mai 2011 in Olten 5 Kommentar Pluralität in einer säkularisierten Gesellschaft Bei der Diskussion eines Burkaverbots in der Schweiz handelt es sich weniger darum, ein bestimmtes Kleidungsstück zu verbieten, als vielmehr um einen Konflikt zwischen einem modernen Staat mit oberster Rechtsetzungsbefugnis und religiösen Praktiken, welche dessen Verfassung und säkularen Werten widersprechen. Die Schweiz steht für Errungenschaften wie Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Bildung. Diese Werte wurden im Laufe der Geschichte in einem breiten demokratischen Konsens ins Recht überführt und integriert. Deshalb kann sich die überwiegende Mehrheit der BürgerInnen – unabhängig von Konfession und Geschlecht – mit der Schweiz identifizieren. Weitere säkulare Werte wie die Gleichstellung der Geschlechter und Vielfalt sind durch die Freiheitsrechte, das Gleichberechtigungsgebot und das Diskriminierungsverbot der Verfassung konkretisiert und geschützt. Die Burka widerspricht der Gleichstellung und wirkt deshalb aus Sicht der Menschenrechte diskriminierend. Vorrang der Verfassung und Gleichberechtigung vor der Tradition Die längere Tradition von Religionen gegenüber jener moderner Staaten ist kein Argument in der Abwägung von Grundrechten. Jede Weltanschauung – politisch oder religiös –, für die der Mensch erst durch Unterscheidungen wie Mann/Frau, religiöse Überzeugung, In-/Ausländer und vieles mehr an Bedeutung gewinnt, läuft Gefahr, säkulare Werte, insbesondere Menschenrechte, zu verletzen und bildet die Grundlage für Ausgrenzung und Gewalt. Der säkulare Staat hat den Auftrag, Menschen ohne Unterscheidung vor Ausgrenzung zu schützen und die Bildung einer friedlichen Gemeinschaft zu fördern. Er tut dies auf der Basis von Verfassung und Gesetzen, die Vorrang haben vor Weltanschauungen. Die Schweiz schuldet sich selbst eine kritische Würdigung der anhaltenden Verletzungen der verfassungsmässig garantierten Gleichstellung von Mann und Frau, der staatsrechtlichen Privilegierung von Religionsgemeinschaften im Steuerrecht und im Bildungs- und Sozialbereich und muss dafür sorgen, dass Kenntnisse der Menschen- und Kinderrechte und der Verfassung zum zentralen Bildungsinhalt werden. Der Einbezug dieser Überlegungen würde die Bedeutung der Diskussion über ein Burkaverbot relativieren und den Weg frei machen für nachhaltige, säkularisierende Massnahmen hin zu einer den heutigen Herausforderungen besser gewachsenen, modernen Schweiz. 4 >> Religion an öffentlichen Schule ethische Fragen behandelt werden. Demgegenüber erhoffen sich Vertreter nichtreligiöser Positionen von einem Ethikunterricht gerade, dass keine religiösen Inhalte mehr auftauchen. • Verlust einer „Sensibilität für Religion”. Vertreter dieser Position sehen sich in der modernen Gesellschaft in der Defensive. Gegenwärtig können weder kirchlich noch antikirchlich motivierte Interessengruppen alleine die Gestaltung des Unterrichts an der öffentlichen Schule für sich entscheiden. Initiativen für einen staatlich verantworteten Unterricht ohne Beteiligung der Kirchen (GR) waren ohne Kompromiss nicht zu verwirklichen. Kirchlicher Einfluss konnte umgekehrt im TI und in FR zwar einige Reformvorschläge verhindern, aber kein eigenständiges Modell ohne Beteiligung des Staates behalten. www.nfp58.ch „Unterricht zum Thema Religion an der öffentlichen Schule”, Schlussbericht 2010 frei denken. 3 I 2011 6 I Schule und Religion Missionsgebiet „Schulseelsorge” Eine Zeitungsmeldung liess aufhorchen: „Die Synode der katholischen Kirche im Kanton Aargau begrüsst eine Verstärkung der kirchlichen Arbeit an den Kantonsschulen. (...) Die römisch-katholische und die reformierte Kirche sind mit je einem Beauftragten an den Kantonsschulen präsent. Die Lehrbeauftragten erteilen gemäss der Mitteilung nicht nur Religionsunterricht, sondern leisten zudem fachliche Beratung, Foyerarbeit und Seelsorge. In den vergangenen Jahren seien die an die Zahl der Unterrichtsteilnehmer gekoppelten Pensen gesunken, sodass für eine umfassende Seelsorge kaum mehr Zeit übrig geblieben sei. Nun sollen die Pensen an den Kantonsschulen von Baden, Aarau und Wohlen von derzeit 65 auf 155 Prozent aufgestockt werden, heisst es in der Mitteilung weiter.” Kipa 9.6.2011 „Schulseelsorge” in einzelnen Kantonen Eine Internetrecherche hat Treffer für die folgenden Kantone ergeben: Kt. BS Zusätzlich zum Religionsunterricht wird an zwei Schulstandorten der Orientierungsschule das Projekt „Betreuung und Mediation“ angeboten. Das Projekt will mithelfen, Kommunikation zu üben, zur gewaltfreien Konfliktlösung zu befähigen und Schülerinnen und Schüler individuell einzeln, in kleinen Gruppen oder auf Klassenebene zu begleiten. Das Projekt wird durch Stiftungen und Spenden finanziert. Kt. AG Die kirchliche Arbeit an kantonalen Schulen ist ökumenisch. Die Beauftragten unterrichten – zusätzlich zu ihrem kirchlichen Auftrag des Freifachs Religion – das vom Kanton finanzierte Ergänzungsfach Religion. In Baden und Wettingen gibt es ein Foyer, das den Jugendlichen als Treffpunkt und Veranstaltungsort zur Verfügung steht. Kürzlich wurden die Pensen an den Kantonsschulen von Baden, Aarau und Wohlen von 65 auf 155 Prozent aufgestockt. Kt. FR Die Mittelschulseelsorger sind organisiert und haben eine Webseite: www.fri-soul.ch. Dort finden sich aber lediglich interne Veranstaltungen. Kantonsübergreifende Angebote wie z. B. eine Studienreise nach Rom zusammen mit den Kantonsschulen des Kt. AG. Kt. UR „Ein Fernziel der Religionspädagogik ist es, an den Kreisschulen die Schulseelsorge umzusetzen, den Jugendlichen Gott und die Religion näherzubringen und so den Glauben im Alltag einzubinden.” Kt. ZH „Ökumenische Mittelschularbeit”: offene „Foyers”, Treffpunktarbeit, Projekt- und Gruppenarbeit, Weekends und Reisen. Beispiel: Offenes Foyer am Gymnasium Rämibühl. Ausführliche Dokumentation mit Quellenlinks auf www.frei-denken.ch. Religiöse Pädagogik Die „Schulseelsorge” hat hierzulande vor allem eine katholische Tradition. Sie ist denn auch vorwiegend in den konfessionellen Schulen verbreitet. In der Schweiz gibt es über 100 anerkannte konfessionelle Schulen, rund 75 katholische, einige wenige evangelische und in jüngerer Zeit vermehrt auch evangelikale. Eltern schicken ihre Kinder dorthin, weil sie ein Recht auf religiöse Erziehung ihrer Kinder haben (ZGB Art. 303), das zeitlich mit der obligatorischen Schulzeit übereinstimmt. Konfessionelle Schulen stehen offiziell unter der Aufsicht der Kantone, die Einhaltung des Lehrplans wird aber lediglich in den Sprachfächern und in Mathematik überprüft. An den kantonale Schulen üben die teilweise vom Staat bezahlten Religionslehrer auch weitere, eben „seelsorgerische Aufgaben” wahr. Dass diese im Interesse der Kirchen liegen, wird offen deklariert: „Die Schule leistet mit dem Religionsunterricht Bildungsarbeit – auch zugunsten der Kirchen; die Kirchen leisten Seelsorgearbeit – die auch den Schulen zugute kommt: Mit diesem Grundgedanken wird die Aufgabenteilung zwischen Kirchen und Staat unterstrichen. Folglich wird der Religionsunterricht durch den Staat finanziert (Kompetenzbereich der Schulen), die Finanzierung der Seelsorgearbeit leisten die Kirchen (Interessenbereich der Kirchen).” Konzept Ökumenische Mittelschularbeit im Kanton Zürich, 2001/2002 „Kerngehalt ist die Reich-Gottes-Botschaft Jesu, welche wir in der Lebenswelt Schule als Deutungshilfe und Bezugspunkt für eine gelingende Lebensgestaltung sichtbar machen wollen.” Leitbild katholische Mittelschulseelsorge Kt. ZH, 2004 Privilegierter Zugriff auf Jugendliche Der Staat überlässt den „Landeskirchen” also einen exklusiven Raum der Begegnung mit den Jugendlichen, wo sie sich konkurrenzlos der Bewirtschaftung der „Sinnfragen” widmen und die Jugendlichen für die Religionsfrage und entsprechende Maturaarbeiten gewinnen können – damit legitimieren sie dann wiederum ihre Präsenz und die Präsenz ihres Faches an den Schulen und Universitäten. Rekrutierung der Eliten Auch wenn vereinzelt von Schulseelsorge auf der Sekundarstufe II oder in der Lehrlingsbetreuung die Rede ist, es fällt schon auf, dass Mittelschulen besonders bewirtschaftet werden. Es ist zu vermuten, dass die Kirchen sich dort ihren Nachwuchs für die Theologie und die Pfarrstellen sichern können. VBG: Evangelikale Bibelgruppen Die Vereinigten Bibelgruppen wurden vor rund sechzig Jahren gegründet. Vollzeitlichen Mitarbeiter aus evangelisch-landeskirchlichen und pietistisch-freikirchlichen Kreisen begannen, die christliche Botschaft der Bibel gezielt in die Schulen und Universitäten hineinzutragen. Seit 1972 werden auch Katholiken zu regelmässiger Mitarbeit eingeladen. „Trägerkreise” von Erwachfrei denken. 3 I 2011 Schule und Religion I 7 Lehrerausbildung zwischen Beruf und Berufung Ein Teilprojekt des NFP 58 befasste sich mit der Frage der religiösen Haltung von Lehramtsstudierenden an der Pädagogischen Hochschule in Bern und liefert folgende Befunde: Der wenig bestimmte „Glaube an eine höhere Macht” ist die dominante Glaubenseinstellung (40%). Andere Einstellungsgruppen weisen alle Anteile bei etwa 15% auf – so auch die Gruppe der Studierenden mit „absoluter Glaubensgewissheit“. Letztere sind mehrheitlich evangelisch-reformiert und freikirchlich engagiert. Am Privaten Institut NMS, das der PHBern angegliedert ist und das auf einer christlich-pietistischen Tradition aufbaut, beträgt der Anteil Studierender mit „absoluter Glaubensgewissheit“ 34%. Dezidiert gläubige Studierende wurden mehrheitlich bereits religiös – meist evangelisch-reformiert – erzogen und wuchsen in einem religiösen Milieu auf. Sie besuchten mit ihren Eltern Gottesdienste und lernten Glaubenspraktiken von klein auf kennen. Bei den Studierenden mit Glaubensgewissheit handelt es sich in der Regel nicht um „Neugläubige“ oder konvertierte Gläubige. Die Studie unterscheidet fünf Typen von Studierenden: 1. Distanzierung: Studierende aus traditionell freikirchlichem Milieu, die in der streng gläubigen Glaubensgemeinschaft emotionalen Halt und (wertkonservative) Richtlinien für die Lebensgestaltung finden. Als zukünftige Lehrpersonen müssen sie den Kindern Werte vermitteln, die ihren Einstellungen zuwiderlaufen, und wissenschaftliche Theorien wie etwa die Evolutionstheorie zugänglich machen, die sich mit ihrem Glauben nicht vereinbaren lassen. Dies stellt sie immer wieder vor Dilemmata. Sie nehmen aber den Anspruch auf wissenschaftliche Reflexivität, welche Gewissheiten kritisch befragt, in der Ausbildung als selbstverständlich an. 2. Sinnstiftung: Studierende mit religiösem Lifstyle. Im Gegensatz zum ersten Typus beanspruchen diese streng gläubigen Studierenden offensiv Gewissheit für sich und setzen auf „Rezeptwissen“ und Intuition. Reflexionslernen in der Ausbildung, das Gewissheiten kritisch hinterfragt, sehen sie als Zumutung und als unnütz an. Anders als bei Typus 1 stellt bei Typus 2 Charisma den Kern des Lehrberufs dar. Auch die Studierenden des zweiten Typus wissen, dass sie als Lehrperson zur Neutralität verpflichtet sind, aber der Anspruch, Zeugnis abzulegen und ihrem Glauben über die zukünftige Berufstätigkeit Ausdruck zu verleihen, hat einen hohen Stellenwert. 3. Technokratisierung: Agnostische Studierende erachten es als müssig, sich mit der Frage nach der Existenz Gottes zu beschäftigen, da eine Beweisführung unmöglich sei. Sie betonen, dass der Lehrberuf für sie keine Berufung ist, sondern ein quasi technischer Beruf, verbunden mit der Autorität von technischem Wissen. 4. Selbstverwirklichung: Studierende mit einer an verschiedene Bezüge anknüpfende Vorstellung von einer höheren Macht. Sie betonen explizit, dass sie nach einer „eigenen Spiritualität“ leben. Zentrum ihres privaten Sinnsystems ist die Natur, die als „Kraftquelle“ betrachtet wird. Für diese Studierenden stellen die Jugendlichen, die sie unterrichten, eine Energiequelle dar. 5. Emanzipation: MigrantInnen, die in einer anderen als der christlichen Religion sozialisiert wurden und sich emanzipieren. Sie glauben zwar an einen Schöpfergott oder an „irgendeine göttliche Macht“, aber ihr Glaube ist von Zweifeln begleitet. Sie wählen diesen Beruf, weil sie nach der gymnasialen Matur dem elterlichen Druck nicht standhalten können oder wollen, ein Universitätsstudium in Fächern wie Medizin, Recht oder Wirtschaft, die als Prestigefächer gelten, zu absolvieren. Die Studierenden des dritten Typus treten den an der PHBern offensiv auftretenden evangelikalen Studierenden des zweiten Typus aktiv entgegen. Sie sprechen ihnen die Eignung für den Lehrberuf ab und werfen ihnen fehlende Eigenverantwortung und einen Missionierungsanspruch vor. Die Studie stellt u. a. die Frage: „Sind die ‚reflektiertesten PraktikerInnen’ letztlich die Glaubensgewissen des Typus 1, weil sie am stärksten unter Legitimationsdruck stehen und sich deshalb am ausgeprägtesten um reflexive Distanzierung bemühen?” www.nfp58.ch „Lehrerausbildung – zwischen Beruf und Berufung?” senen betreuen die rund 80 örtlichen Bibelgruppen an Deutschschweizer Mittelschulen, die als spontane Gruppierungen auftreten und die Mission „Reden von Gott in der Schule” erfüllen. VBG-Mitarbeiter kommen regelmässig in der Bibelgruppe vorbei und bieten eine ganze Reihe von Camps für Mittelschüler an. www.evbg.ch Keine Rechtsgrundlage Für das Wirken der Kirchen und des VBG an den Kantonsschulen ausserhalb des Religionsunterrichts konnte keine Rechtsgrundlage gefunden werden. In den Schulgesetzen der untersuchten Kantone kommt das Wort „Seelsorge” nirgends vor. Die „Landeskirchen” selber postulieren ein „Recht der Kinder und Jugendlichen auf Begegnung mit dem biblischen Erbe und der christlichen Überlieferung” (Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Landeskirche 2006), das es – im Gegensatz etwa zum Grundgesetz in Deutschland – in der Schweiz nicht gibt. Intransparente Finanzierung Die Kirchen stocken also an den Mittelschulen auf, obwohl – oder gerade weil? – „die Zahl der Unterrichtsteilnehmer gekoppelten Pensen gesunken” ist. Im Aargau bezahlen die „Landeskirchen” diese Stellenprozente. Anderswo ist weniger klar, wer die ganze Geschichte wirklich finanziert. „Gemeinnützige” Mission? Klar ist aber, dass die „Landeskirchen” und Evangelikale mit dieser Tätigkeit an öffentlichen Schulen ihre „Gemeinnützigkeit” untermauern und dass – mindestens im Kanton Zürich – diese Angebote ohne die Kirchensteuern für juristische Personen und staatliche Beiträge nicht, oder nicht mehr lange, bestehen würden. Öffentliche Institutionen unter Druck Die Schulen sind heute unter einem gewaltigen Druck, ihren SchülerInnen in immer kürzerer Zeit immer mehr Stoff zu vermitteln und gleichzeitig mit sozialen und gesellschaftlichen Problemen fertig zu werden. Kein Wunder, wird da die Unterstützung der über das Kirchenbudget finanzierten „Seelsorger” gerne angenommen und so an der wesentlich teureren und politisch umstrittenen Schulsozialarbeit „gespart”. In allen Bereichen der öffentlichen Institutionen ist die gleiche Entwicklung zu beobachten: Wo sich der Staat aus Spargründen aus Verpflichtungen zurückzieht, kommen religiöse Gruppierungen und füllen die Lücke (steuerprivilegiert) aus. In den USA nennt man das faith based charity: religiöse Wohlfahrt. Wo christliche Parteien das öffentliche Sparen unterstützen, handeln sie also höchst eigennützig – sie eröffnen sich damit neue Missionsfelder. Reta Caspar frei denken. 3 I 2011 8 9 Ethik I Giordano Bruno Stiftung Grundrechte für alle Menschenaffen Die GBS wurde für ihre Preisvergabe an Paola Cavalieri und Peter Singer in Deutschland heftig angegriffen. Wir drucken ihre Stellungnahme ab. Der behindertenpolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Markus Kurth, hat die Verleihung des Ethik-Preises der Giordano Bruno Stiftung an die Initiatoren des Great-Ape Projekts, Paola Cavalieri und Peter Singer, als „falsches Signal“ kritisiert. Der GBS-Vorstand hält dagegen: Die Preisvergabe sei „genau das richtige Signal zur richtigen Zeit“ – nicht nur, um auf die Anliegen der Tierrechtsbewegung aufmerksam zu machen, sondern auch, um die „Prinzipien einer aufgeklärten Streitkultur“ zu verteidigen. In einer Stellungnahme, die auf der Plattform der „Kooperation Behinderter im Internet e.V.“ (kobinet) veröffentlicht wurde, erklärte der grüne Bundestagsabgeordnete Markus Kurth, die Preisvergabe sei „ein Schlag ins Gesicht aller Menschen mit Behinderungen“. Die von der Giordano-Bruno Stiftung wie auch von Peter Singer vertretene Auffassung, „kranke und behinderte Menschen mit allen Mitteln zu fördern, nicht aber Krankheit und Behinderung“, lehnte er ab. Der Grünen-Politiker bezeichnete es als „Irrglauben“, das eine vom anderen trennen zu können. Behinderungen seien, so Kurth, Ausdruck menschlicher Vielfalt und es sei geboten, „diese Vielfalt positiv zu betrachten, sie zu fördern und zu unterstützen“. „Mir stockte der Atem, als ich diesen Satz las, und ich kann nur hoffen, dass Kurth es nicht so gemeint hat, wie es in dieser Pressemeldung geschrieben steht“, erklärte dazu GBSVorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon. „Denn wenn wir diesen Ausspruch wörtlich nehmen, so heisst das, dass wir die Grünenthal GmbH dafür hätten belobigen müssen, dass sie die menschliche ‚Vielfalt‘ im Zuge des Contergan-Skandals ‚förderte und unterstützte‘. Tatsächlich aber wurde das Unternehmen zu Recht dazu verurteilt, Entschädigungszahlungen in dreistelliger Millionenhöhe zu entrichten. Den berechtigten Forderungen behinderter Menschen auf angemessene Hilfe erweist man mit solchen Verlautbarungen, die ernsthafte Behinderungen als blossen Ausdruck von ‚Vielfalt‘ bagatellisieren, einen Bärendienst. “ Warnung vor logischen Fehlern in der Argumentation Zur grundsätzlichen Position der Stiftung, man müsse „Kranke und Behinderte fördern – nicht aber Krankheit und Behinderung“ erläuterte der Philosoph: „Wir müssen alle Mittel zur Verfügung stellen, damit Menschen, die etwa unter Krebs oder Spina bifida leiden, die bestmögliche Versorgung erhalten, sodass sie ein lebenswertes Leben führen können. Gleichzeitig müssen wir jedoch darauf hinwirken, dass Krebserkrankungen oder schwere Behinderungen wie Spina bifida seltener auftreten.“ Gegen Spina bifida helfe beispielsweise die frühzeitige Einnahme von Folsäure, wenn auch nicht in allen Fällen. Sollten sich Mütter dazu entschliessen, Föten mit Spina bifida nicht auszutragen, sei dies ethisch keineswegs illegitim, da Föten noch „kein personales Ich-Bewusstsein“ besitzen: „Ich kann zwar verstehen, dass sich erwachsene Spina-bifida-Patienten bei dieser Vorstellung unwohl fühlen“, sagte Schmidt-Salomon, „aber es ist ein logischer Fehler, die Erwachsenen-Perspektive auf Föten oder gar Embryonen zu übertragen. Fakt ist: Hätte meine Mutter einst die Schwangerschaft mit mir unterbrochen, hätte ‚ich‘ damit keine Probleme, denn dieses ‚Ich‘, das ich heute bin, hätte es gar nicht gegeben.“ Peter Singer habe mit seinen bioethischen Veröffentlichungen auf solche logischen Sachverhalte aufmerksam machen wollen, führte der Stiftungssprecher aus. Weder Singer noch die Giordano Bruno Stiftung hätten dabei aber jemals – wie Markus Kurth unterstellte – behauptet, dass Krankheit und Behinderung „automatisch“ bedeuteten, dass die Betroffenen kein lebenswertes Leben führen würden: „Eine solche Aussage wäre doch auch völlig absurd! Jeder von uns kennt Menschen, die trotz schwerer Behinderungen oder Krankheiten ihr Leben nicht nur geniessen, sondern in bewundernswerter Weise meistern. An dem, was sie leisten, können sich viele ‚gesunde Menschen‘ ein Beispiel nehmen. Aber: Wir sollten in diesem Zusammenhang nicht verdrängen, dass es mitunter schwerwiegende Behinderungen oder Krankheiten gibt, die so schreckliche Qualen erzeugen, dass es sehr wohl vernünftig erscheinen kann, den Tod dem Leben vorzuziehen. Ich denke da etwa an Bauchspeicheldrüsenkrebs im Endstadium oder an besonders schwere Fälle von Spina bifida. Natürlich muss man, wenn man angesichts solcher Fälle humane Sterbehilfe erlauben möchte, sehr genau den Rahmen abstecken, damit dies nicht katastrophale Folgen nach sich zieht. So muss beispielsweise absolut klar sein, dass aus dem Recht, selbstbestimmt sterben zu dürfen, niemals eine Pflicht erwachsen darf, fremdbestimmt sterben zu müssen!“ Besonders heikel sei das Thema „Sterbehilfe“ bei Säuglingen, die im Unterschied zu Erwachsenen ihren eigenen Willen nicht bekunden können. Hier müsse man darauf setzen, dass die Eltern in Absprache mit erfahrenen Ärzten die Entscheidung treffen, die für ihr Kind mutmasslich die beste ist. Das sei zweifellos problematisch, meinte Schmidt-Salomon, aber die Praxis, hoffnungslos geschädigte Neugeborene gegen den Willen der Eltern über Monate hinweg sinnlosen Operationen und Schmerzen zu unterziehen, bis sie am Ende völlig entkräftet und gemartert sterben, sei nicht weniger problematisch. „Das richtige Signal zur richtigen Zeit“ Über all diese wichtigen Themen hätte man schon in den 1980-er Jahren ernsthaft diskutieren sollen, als Peter Singers „Praktische Ethik“ erstmals auf Deutsch veröffentlicht wurde, sagte Schmidt-Salomon, der sich in seiner jüngst erschienenen Philosophie-Einführung „Leibniz war kein Butterkeks“ ebenfalls eindeutig zur „Singer-Kontroverse“ geäussert hatte. Doch zu einer fruchtbaren gesellschaftlichen Debatte, in der auch Schwächen der ursprünglichen Konzeption Singers hätten revidiert werden können, sei es damals gar nicht erst gekommen. Statt rational und fair über die Inhalte zu streiten, seien einzelne Passagen aus Singers Schriften herausgegriffen worden, ohne den Kontext der Argumentation zu beachten: „So entstand das Zerrbild des ‚Killerphilosophen Singer‘, mit dem man angeblich nicht diskutieren dürfe, sondern den man mundtot machen müsse. Die beschämenden Folgen dieser lawinenartig sich ausbreitenden Rufmordkampagne hat Peter Singer 1994 im Nachwort der revidierten Neuauflage seines Buchs ‚Praktische Ethik‘ beschrieben.“ frei denken. 3 I 2011 Ethik I 9 BRUDER SCHIMPANSE SCHWESTER BONOBO chte für Grundre ! enaffen Mensch Insofern sei die anstehende Preisvergabe in Frankfurt genau „das richtige Signal zur richtigen Zeit“, betonte der Stiftungssprecher. „Ich sehe darin ein Signal für die Prinzipien einer aufgeklärten Streitkultur, in der man einander zuhört, statt sich gegenseitig zu diffamieren, ein Signal für die Prinzipien der Toleranz und der Meinungsfreiheit, die unerlässlich sind für das friedliche Zusammenleben in einer modernen, pluralen Gesellschaft. Ich hoffe, dass wir mittlerweile in der Lage sind, über solch wichtige Themen etwas vernünftiger und zivilisierter zu diskutieren als noch vor 20 Jahren.“ „Im Zentrum der Preisverleihung stehen die Ziele der Tierrechtsbewegung“ Schmidt-Salomon erinnerte in seinem Statement aber auch an den eigentlichen Zweck der Preisverleihung, der in der gegenwärtigen Debatte nicht untergehen sollte: „Es geht uns nicht um Fragen der Sterbehilfe oder um Fragen der Selbstbestimmungsrechte von Behinderten, die wir als humanistische Stiftung selbstverständlich unterstützen. Im Zentrum unseres Festakts stehen die Anliegen der Tierrechtsbewegung, insbesondere die Forderungen des ‚Great-Ape-Projekts‘, das von Paola Cavalieri und Peter Singer 1993 initiiert wurde und dem sich viele prominente Forscherinnen und Forscher angeschlossen haben. Wir meinen, dass wir nicht tatenlos zusehen dürfen, wie unsere nächsten biologischen Verwandten systematisch missbraucht, gefoltert, getötet werden. Unseres Ermessens ist der historische Moment gekommen, um nach Nationalismus, Rassismus und Sexismus endlich auch die Schranke des ‚Speziesismus‘ zu überwinden, der die Diskriminierung von Lebewesen allein aufgrund ihrer Artzugehörigkeit rechtfertigt. Deshalb freue ich mich sehr, dass bei unserer Preisverleihung in Frankfurt zahlreiche Tierrechtsorganisationen mit Infoständen vertreten sind.“ Da der Festakt zur Verleihung des „Ethik-Preises 2011“ ausschliesslich tierethischen Fragen gewidmet sei, biete der Abend keine Gelegenheit, seriös über behindertenpolitische Fragen zu diskutieren, sagte Schmidt-Salomon. Er erklärte jedoch, dass er bereits Kontakt mit Vertretern von Behindertenorganisationen aufgenommen habe, um möglichst zeitnah eine gemeinsame Veranstaltung auf die Beine zu stellen: „Ich würde in diesem Zusammenhang gerne begründen, warum es in meinen Augen keinen Widerspruch darstellt, Peter Singer als Tierrechtler zu ehren und gleichzeitig entschieden für die Selbstbestimmungsrechte behinderter Menschen einzutreten. Sollte ich mich in diesem Punkt irren, lasse ich mich im Rahmen einer fairen, offenen Diskussion natürlich eines Besseren belehren. Bislang aber sind mir trotz intensiver Beschäftigung mit dem Thema noch keine seriösen Belege begegnet, die in diese Richtung deuten würden.“ www.giordano-bruno-stiftung.de 1993 initiierten die Philosophen Peter Singer und Paola Cavalieri das Great-Ape-Projekt, das für OrangUtans, Gorillas, Bonobos und Schimpansen einige jener Privilegien einfordert, die bisher nur für Menschen gelten: Recht auf Leben, Recht auf Freiheit und ein Verbot der Folter. Augenmass ist also gewahrt, denn niemand fordert ein Recht auf Bildung für Bonobos, ein Wahlrecht für Gorillas, Datenschutzregeln für Schimpansen oder ein Mindestalter für Sex unter OrangUtans. Unterstützt von renommierten Primatologen macht sich das Great-Ape-Projekt dafür stark, die „Gemeinschaft der Gleichen“ zu erweitern. Es würde somit als strafbares Unrecht gelten, Menschenaffen in medizinischen Experimenten zu schädigen, sie in Gefangenschaft unter unwürdigen Bedingungen zu halten, zu Tode zu richten oder ihren Lebensraum zu zerstören. Da Menschenaffen über ein Bewusstsein verfügen, sich mental in andere Wesen hineinversetzen und in die Zukunft denken können, sollen sie als Personen anerkannt und als Individuen respektiert werden. Die Forderung nach elementarer Gleichstellung der Menschenaffen setzt einen Trend fort, der allgemein in der Menschheitsgeschichte erkennbar ist: Anfangs bezogen sich ethische Empfindungen fast ausschliesslich auf die eigene Sippe, danach auf gesellschaftliche Teilgruppen, später auf die Mitglieder einer Gesellschaft, schliesslich (mit der UN-Menschenrechtserklärung) auf alle Menschen. Warum sollten wir hier Halt machen und die Interessen leidens- und freudefähiger Primaten ignorieren, bloss weil sie keine Menschen sind? Wir meinen, dass der historische Moment gekommen ist, um nach Nationalismus, Rassismus und Sexismus auch die Schranke des „Speziesismus“ zu überwinden, der die Diskriminierung von Lebewesen aufgrund ihrer Artzugehörigkeit rechtfertigt. (Selbstverständlich ist dabei die Grenzziehung zwischen Menschen und Menschenaffen auf der einen und dem Rest der Tierwelt auf der anderen Seite künstlich: Auch die Interessen anderer Tiere müssen in einer fairen ethischen Güterabwägung berücksichtigt werden.) Wie im Falle „unmündiger“ Menschen, die nicht für sich selbst sprechen können, sollten Rechtsansprüche von Menschenaffen durch Sachwalter vertreten werden. In Neuseeland und Spanien wurden dazu bereits Gesetzesentwürfe erarbeitet. Die Giordano Bruno Stiftung unterstützt derartige Bestrebungen, da sie sich folgerichtig aus den Prämissen des evolutionären Humanismus ergeben: Wir Menschen sind eben nicht die „Krone der Schöpfung“, sondern evolutionär entstandene Organismen wie andere auch. Wir sind „Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will“ (Albert Schweitzer). Das sollte sich in einem verantwortungsvolleren Umgang mit der nichtmenschlichen Tierwelt niederschlagen – und speziell in unserem Verhältnis zu jenen Lebewesen, mit denen wir unsere Evolutionsgeschichte seit Jahrmillionen teilen. www.giordano-bruno-stiftung.de frei denken. 3 I 2011 10 I Wissenschaft Andreas Kyriacou Frontallappen Parietallappen Okzidentallappen Die Evolution der Kreativität Schimpansen zeigen sich bei der Nahrungssuche innovativ: Sie knacken Nüsse mit Steinen und verwenden Zweige, um nach Termiten zu fischen. Wachsen sie in menschlicher Umgebung auf, lernen einzelne von ihnen ohne Anleitung, Rohre zusammenzufügen, um an sonst unerreichbares Futter zu kommen, oder Hebel zu bewegen, um Behälter zu öffnen. Dennoch scheinen nichtmenschliche Affen nur marginale Fähigkeiten entwickelt zu haben, Werkzeuge für neue Zwecke einzusetzen oder die Hilfsmittel selbst zu verbessern. Auf dem evolutionären Weg zum modernen Menschen müssen also entscheidende Anpassungen erfolgt sein, die unsere Spezies hochgradig innovativ werden liess. Steinzeitfunde – die ältesten über 2,5 Millionen Jahre alt – zeigen, dass von Menschen erschaffene Werkzeuge zunehmend ausgeklügelt wurden. Weil aber unsere Vorgeschichte äusserst bruchstückhaft dokumentiert ist, ist es nötig, die Funde mit Erkenntnissen der Neuropsychologie und der Primatenforschung abzugleichen. Viele Forscher betrachten den Übergang vom Mittleren zum Jungpaläolithikum als wichtigen Meilenstein: Im südlichen Afrika war dieser Zeitraum vor rund 70’000 bis 80’000 Jahren geprägt vom Aufkommen von Ornamenten und Werkzeugen, die aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzt waren. Dieser Anstieg erfinderischer Begabung dürfte mit einer Zunahme kognitiver Fähigkeiten einher gegangen sein. Leider sind die mentalen Kapazitäten, die es braucht, um einen bestimmten Gegenstand herzustellen, kaum sichtbar. Aus der Hirnforschung weiss man jedoch, dass bestimmte Areale für kreatives Denken von besonderer Bedeutung sind. So der Frontallappen, der am Erzeugen von möglichen Lösungen zu einem Problem beteiligt ist. Experimentell lässt sich zeigen, dass bei überdurchschnittlich kreativen Personen dort beidseitig eine erhöhte Aktivität zu beobachten ist, bei weniger kreativen hingegen nur im linksseitigen. Geht es darum, eine einzig richtige Lösung zu finden, scheint ein Gebiet im rechten Temporallappen von besonderer Bedeutung zu sein: Es zeigt erhöhte Aktivität, wenn man sich dessen bewusst wird, dass man diese Lösung gefunden hat. Diese Befunde stehen im Einklang mit Annahmen, dass sich die beiden Hirnhälften auf leicht unterschiedliche Art spezialisiert haben: Die linke dominiert bei der Kontrolle von Verhalten unter vorhersehbaren Umständen, während die rechte beim Erkennen und Verarbeiten von unerwarteten Ereignissen dominiert. Diese Spezialisierung ist möglicherweise unerlässlich für ein normales Funktionieren: Es gibt einige Hinweise darauf, dass ein Fehlen dieser Unterschiede eine der Ursachen für Schizophrenieerkrankungen ist. Auch Gebiete im oberen Parietallappen sind für kreatives Denken relevant. Dort werden Eindrücke aus dem benachbarten Okzidentallappen und von Sensoren, welche über die Lage der einzelnen Körperteile informieren, zusammengeführt. So entsteht ein inneres Bild der wahrgenommenen Realität, und dieses lässt sich manipulieren: Wir können die Auswirkungen von Bewegungen mental ausprobieren – eine für die Herstellung von Faustkeilen und anderem Werkzeug wohl unerlässliche Fähigkeit. An diesen motorischen Simulationen ist auch das Kleinhirn beteiligt. Fossilisierte Schädelknochen und Schädelausgüsse (Fossilien, die entstehen, wenn sich ein Schädel mit Sand und Schlamm füllt und dieses Temporallappen Material später Kleinhirn versteinert und sich Stammhirn anschliessend die umhüllenden Schädelknochen zersetzen) erlauben es, wenigstens in Ansätzen nachzuvollziehen, wie sich das Gehirn menschlicher Vorfahren nach und nach veränderte. Allerdings ist bei Veränderungen der Schädelform nicht immer klar, ob diese blosse notwendige physiologische Anpassungen darstellen oder ob sie in direktem Zusammenhang mit Veränderungen im Gehirn stehen. Beispielsweise ging das wird. Embryo, dem eine Zelle entnommen Wachstum des Hominidengehirns einher mit einer relativen frontalen Ausweitung. Es bleibt vorerst ungeklärt, ob dies nur als kontinuierliche Anpassung zum Erhalt der Stabilität anzusehen ist oder als Folge einer zunehmend stärkeren Faltung der Grosshirnrinde – für beide Thesen gibt es Indizien. Im Bereich des Temporallappens ist es zu einer klaren artspezifischen Anpassung gekommen: Im Vergleich zu älteren Hominiden hat sich dieser Bereich beim anatomisch modernen Menschen allgemein vergrössert, Neandertaler hingegen zeigen nur eine seitliche Ausweitung. Diese „Ausbeulung” beginnt bei menschlichen Säuglingen nach der Geburt und kommt bei Schimpansen nicht vor. Ein Vergleich von verschiedenen Hominidengehirnen zeigt, dass das Volumen des Kleinhirns unterdurchschnittlich zunahm. Dennoch ist das eines modernen Menschen mehr als doppelt so gross wie jenes eines Gorillas – möglicherweise konnte nur so unsere ausgeprägte Fähigkeit, Bewegungen gedanklich zu simulieren, entstehen. Weniger klar ist die Frage, ab wann unser Gehirn anatomisch und funktional Unterschiede zwischen den beiden Hirnhälften (Hemisphären) entwickelte. Geringe Anzeichen für Hemisphärenunterschiede weisen auch andere Säugetiere auf. Die leichte „Drehung” des modernen menschlichen Gehirns, die dazu führt, dass frontal die rechte Hirnhälfte etwas über die Mittellinie hinausragt, im Okzidentallappen hingegen die linke, ist jedoch deutlich stärker ausgeprägt als bei anderen Primaten; Anzeichen für diese Asymmetrie zeigen auch sehr frühe Hominidenarten. Inwieweit dies tatsächlich kognitiv zur Menschwerdung beitrug, bleibt umstritten. Im modernen Gehirn sind solche Asymmetrien auch auf zellulärer Ebene zu beobachten, beispielsweise gibt es im Temporallappen Gewebe, in dem rechtsseitig die Hirnzellen dichter angesiedelt sind als links. Wie dies bei unseren Vorfahren ausgesehen haben mag, lässt sich allerdings nicht beobachten, denn fossilisierte Gehirne fehlen leider als Puzzleteile. Zusammenfassung des Artikels „Brain Evolution, Innovation, and Endocranial Variations in Fossil Hominids”, erschienen in der Fachzeitschrift PaleoAnthropology (2011), in einer Spezialnummer zum Thema „Innovation und die Evolution menschlichen Verhaltens”. Der Originalartikel geht zusätzlich auf Aspekte des sozialen Lernens und der mutmasslichen Bedeutung der Kindheitsund Jugendphase für die Entwicklung innovativen Denkens ein. Andreas Kyriacou verfasste ihn zusammen mit dem spanischen Paläontologen Emiliano Bruner. Weitere Beiträge befassen sich mit der Evolution sozialer Innovation und den methodischen Schwierigkeiten, Innovation zu bemessen. Sämtliche Artikel sind kostenlos online verfügbar: www.paleoanthro.org/journal. Paläoanthropologie frei denken. 3 I 2011 Kunst I 11 Bild der Wissenschaft Schrödingers Katze – tierfreundliche Variante Schrödinger schilderte die Präzision der Vorhersagen auf der Ebene der Quantenphysik mit einem Gedankenexperiment, das etwa wie folgt lautet: Wenn man eine Katze in eine absolut dichte Kiste steckt, darin sich ein Geigerzähler befindet, der mit einem Hammer verbunden ist, der jedesmal, wenn ein Neutron zerfällt, auf ein Blausäurefläschchen schlägt, das dadurch in Brüche geht, kann man nach einer Stunde nicht sagen, ob die Katze noch lebt oder nicht. Nur durch den Entschluss, die Kiste zu öffnen, lässt sich das feststellen. Solange aber die Kiste verschlossen ist, ist die Katze zugleich tot und lebendig. Einem Physiker (Bell?) war die Geschichte zu brutal, und er ersetzte die Blausäureflasche mit einer Portion Milch, die die Katze bekommt, wenn ein Zerfall stattfindet. ©roset Werknummer 340, Jahr 2000; www.roset.ch Die FVS plant eine virtuelle Galerie des Berner Künstlers Roset am denkfest, 8.-11. September in Zürich. Internationale Organisationen Die FVS-Delegierten haben 2010 nach mehrjährigen Diskussionen beschlossen, aus der praktisch inexistenten Weltunion der Freidenker auszutreten und dafür vom assoziierten zum Vollmitglied der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union (IHEU) zu werden. Die FVS verfolgt damit die Strategie, die mühsam aufgebauten – und nur durch Spenden und Legate lebensfähigen – Strukturen der IHEU zu unterstützen. Derzeit schliessen sich Freidenker und Atheisten in verschiedenen neuen internationalen Bündnissen zusammen. Ob damit Ressourcen sinnvoll gebündelt werden, wird sich zeigen müssen. European Humanist Federation An der Mitgliederversammlung in Genua wurden zehn neue Mitgliedsverbände aufgenommen, darunter die Giordano Bruno Stiftung. Damit gehören jetzt 51 Organisationen aus zwanzig Ländern Europas der EHF an, die 1991 in Prag gegründet wurde und ihren Sitz in Belgien hat. Sie vertritt ihre Mitglieder in den europäischen Institutionen und fördert Humanismus und Säkularisierung in Europa im Dialog mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften. Sie arbeitete mit in der „Beratergruppe für ethische Fragen in der Biotechnologie” der Europäischen Kommission (GAEIB) und an der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Jahr 2000. Für das nächste Jahr ist ein Dialogseminar mit der Europäischen Union zum Thema „Widersprüche zwischen Rechtsprinzipien und religiösen Praktiken” geplant. In den letzten Jahren häufen sich die Beschwerden von Religionsgemeinschaften, die sich diskriminiert fühlen, wenn ihre Positionen und Handlungen verboten werden. Die Delegierten der FVS haben 2011 die Konsultativmitgliedschaft bei der EHF www.humanistfederation.eu beschlossen. Atheist Alliance International Atheist Alliance wurde 1991 als Netzwerk amerikanischer Organisationen gegründet. Als immer mehr Organisationen aus aller Welt dem Netzwerk beitraten, wurde 2001 der Name geändert in Atheist Alliance International (AAI). 2010 umfasste AAI 31 Mitgliedorganisationen aus den USA und 18 aus der ganzen Welt. Der Vorstand kam zur Überzeugung, es sei effizienter, sich in zwei Organisationen aufzuteilen: eine amerikanische und eine internationale. Im Oktober 2010 wurde die Trennung beschlossen und im Juni 2011 vollzogen. Am 3. Juni 2011 hat die Atheist Alliance International in der irischen Hauptstadt Dublin ihren Vorstand gewählt. Präsidentin Tanya Smith erklärte zur Wahl, dass der neu gegründete Dachverband eine positive Stimme für Atheismus und Säkularismus auf dem Planeten sein wird. Ziel der Arbeit soll unter anderem sein, global für die Trennung von Religion und Staat einzutreten und bei der Gründung atheistischer Organisationen in den Entwicklungsländern einzutreten, wo Atheisten häufig Verfolgung und Diskriminierung ausgesetzt sind. www.atheistalliance.org Comité International de Liaison des Athées et Libres Penseurs Im August 2011 soll in Norwegen anlässlich des Kongresses der IHEU eine „Internationale” der Freidenker und Atheisten gegründet werden. Hinter dieser Initiative steht in erster Linie die „Fédération Nationale de la Libre Pensée”. Der Zentralvorstand der FVS hat beschlossen, an diesem Gründungskongress nicht teilzunehmen. Der ZV ist nicht überzeugt, dass es auf internationaler Ebene neben der IHEU eine weitere Organisation braucht und vor allem auch finanziell erträgt. Zudem ist die CILALP parteipolitisch nicht so neutral, wie es die Statuten der FVS verlangen. frei denken. 3 I 2011 WENN ATHEISMUS EINE RELIGION IST, IST „OFF” EIN TV-KANAL 12 I Asyl, bitte! Mein Name ist Kacem El-Ghazzali; ich bin Student und Atheist. In meinem Geburtsland Marokko habe ich als Blogger Stellung genommen für Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Gleichberechtigung. Ich wollte die Grundlagen der Vernunft unter arabischen und muslimischen Jugendlichen verbreiten und so etwas gegen den islamistischen Extremismus tun. Ich habe unzählige Artikel publiziert auf Arabisch und Englisch, mehrheitlich im Internet aber auch in einigen marokkanischen Zeitungen, und eine Jugendbewegung gegründet für die Trennung von Religion und Bildung und gegen die islamische Erziehung an marokkanischen Volksschulen, die leider oft von Islamisten geführt werden. Zudem war ich aktives Mitglied von internationalen Organisationen wie zum Beispiel dem „Consortium of Secular Students“, Berater des marokkanischen Blogger-Vereins und Führungsmitglied des „Moroccan Centre for Human Rights“. 2010 erhielt ich mehrere Todesdrohungen von Muslimen, eine davon war aussergewöhnlich drastisch: Sie kam über Facebook, der Autor hatte ein anonymes Facebook-Profil mit einem Namen aus dem Mittleren Osten. Er schrieb, er würde mich wie ein Schaf schlachten, das nächste Mal, wenn er mir in der Stadt Al-Hajib in Marokko, wo ich mich oft mit meinen Freunden traf, begegnen würde. Später hat jemand eine Facebook-Gruppe gegründet, auf der nichtautorisierte Bilder von mir verbreitet wurden, sowie meine Telefonnummer, verbunden mit dem Aufruf an Muslime, mich zu töten, weil ich ein Abtrünniger und Feind des Islam sei. Eines Tages dann sagte mein Islam-Lehrer am Gymnasium im Unterricht, er wisse, dass der Urheber der Mohammed-Karikaturen weder Däne sei noch in Dänemark lebe. Mit den Worten, er wisse, wer der Mann sei, öffnete er seinen Laptop und zeigte der Klasse meinen Blog, einige meiner Texte und Filme. Er sagte weiter, ich sei kein Muslim, sondern ein Ungläubiger (Kafir) und Abtrünniger. Gemäss Sharia stehe darauf die Todesstrafe und ich würde verdienen, getötet zu werden. Mitten in diesen Schwierigkeiten hat der französische Kanal France 24 ein bereits früher aufgenommenes Interview mit mir über atheistische Ex-Muslim-Blogger gesendet . Das Video wurde bereits in den ersten 24 Stunden mehr als 30’000 Mal angeschaut und verschiedene Jihadisten-Seiten auf dem Internet haben es weiter verbreitet und zu meiner Tötung aufgerufen. Daraufhin erhielt ich noch mehr Drohungen. An meiner Schule hatte sich der Schulleiter mittlerweile dem Islamlehrer angeschlossen und dessen Hasskampagne gegen mich unterstützt. Sie behaupteten, ich würde vom Ausland bezahlt, um muslimische Jugendliche einer Gehirnwäsche zu unterziehen, forderten die Schüler auf, nicht mehr mit mir zu sprechen und drohte allen, welche diesen Befehl missachten würden. Nach und nach sind die meisten Studenten den beiden Lehrern gefolgt, sie haben mich geschnitten und beschimpft und auch geschlagen. Als ich weglaufen wollte, warfen sie mir Steine nach. Der Taxifahrer wollte mich daraufhin nicht mehr fahren und im Restaurant wurde ich auch nicht mehr bedient. Nach dieser Attacke hat mich die Schule rausgeschmissen. Von da an sass ich während Monaten nur noch zu Hause und traute mich kaum mehr vor die Tür. Schliesslich erhielt ich via Internet die nötigen Informationen und kontaktierte die Schweizer Botschaft. Aufgrund der Vorprüfung meiner Geschichte erhielt ich im Frühjahr 2011 ein Visum für die Schweiz. Die Schweizer Freidenker-Vereinigung hat mir die Reise ermöglicht und mich in der Schweiz auch freundlich aufgenommen. Ich lebte zuerst im Aufnahmezentrum in Vallorbe, wo ich mich unter den vielen Nordafrikanern aber alles andere als sicher gefühlt habe. Daraufhin wurde ich nach Romanshorn verlegt. Seit Kurzem lebe ich ausserhalb des Zentrums in einer Wohnung eines Ostschweizer Freidenkers. Ich habe in der Schweiz nette Menschen kennengelernt und warte nun sehnlichst auf einen positiven Asylentscheid, damit ich meine Ausbildung abschliessen kann. (Übersetzung R. Caspar) Lesen Moralische Revolutionen Moralische Revolutionen verändern nicht bloss unser Denken und Fühlen, sondern vor allem unser Verhalten auf grundlegende Weise. Wie es dazu kommt, hat noch kein Philosoph untersucht. Kwame Anthony Appiahs (Philosophieprofessor in Princeton) fesselnde und elegant geschriebene Studie – eine wahre Pioniertat – gelangt zu einem überraschenden Ergebnis, das auch die Natur des Menschen als eines moralischen Wesens insgesamt neu definiert. Denn moralische Revolutionen entstehen nicht durch neue Einsichten. Die Argumente gegen die Sklaverei, gegen das Duell und andere unmoralische Praktiken waren schon lange in der Welt, bevor sich die Gesellschaft zu Veränderungen entschloss. Der wirkliche Motor dabei war hingegen stets das Bedürfnis nach Respekt und Anerkennung, das menschliche Gefühl für Ehre und Anstand. Einmal erwacht, lässt es nicht mehr zu, andere Menschen unwürdig und unmoralisch zu behandeln. Appiah weist damit der Ehre, die schon seit Langem historisch und philosophisch diskreditiert schien, einen neuen Platz in der Ethik zu. Sie kann, so Appiah, den Menschen auf moralische Abwege führen, wo er sogar in ihrem Namen tötet. Sie ist es aber auch, die ihn dazu bringt, nicht nur richtig zu denken, sondern auch gut zu handeln. Kwame Anthony Appiah Eine Frage der Ehre oder Wie es zu moralischen Revolutionen kommt Verlag C. H. Beck, 2011 ISBN 978-3406614880 Empört euch! „93 Jahre. Das ist schon wie die allerletzte Etappe. Wie lange noch bis zum Ende? Die letzte Gelegenheit, die Nachkommenden teilhaben zu lassen an der Erfahrung, aus der mein politisches Engagement erwachsen ist.” Stéphane Hessels Streitschrift bewegt die Welt. Der gebürtige Berliner war Mitglied der Résistance, hat das KZ Buchenwald überlebt und ist einer der Mitautoren der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen. Mit emphatischen Worten ruft der ehemalige französische Diplomat zum friedlichen Widerstand gegen die Unzulänglichkeiten unserer Gesellschaft auf. Er beklagt, dass der Finanzkapitalismus die Werte der Zivilisation bedroht und den Lauf der Welt diktiert. Er prangert die Lage der Menschenrechte an, kritisiert die ökologische Zerstörung unseres Planeten und verurteilt die Politik Israels im Gaza-Streifen als Demütigung der Palästinenser. Stéphane Hessel ist das Gewissen der westlichen Welt und „Frankreichs Rebell der Stunde”(FAZ). Stéphane Hessel: Empört Euch! Verlag Ullstein, 2011 ISBN 978-3550088834 Gegenseitige Hilfe Darwins Theorie vom „survival of the fittest“ wurde schon früh als „Überleben der Stärksten“ gedeutet und zur Legitimation von Herrenmenschenvorstellungen herangezogen. Der russische Anarchist Peter Kropotkin tritt einer derartigen Instrumentalisierung der Evolutionstheorie entgegen, indem er zeigt, dass nicht allein Konkurrenz für unser Leben bestimmend ist, sondern auch kooperative Überlebensstrategien im „struggle for life“ Erfolg verheissen können. Kropotkin illustriert seine Thesen nicht nur mit Beispielen aus der wissenschaftlichen Literatur, sondern führt auch Beobachtungen, die er auf seinen zahlreichen Reisen gemacht hat, an. Das erstmals 1902 in englischer Sprache erschienene Werk kann als Vorläufer soziobiologischer Forschung gelten, das Darwins Theorie der Entwicklung des Lebens gegen elitäre und sozialdarwinistische Interpretationen verteidigt. Neuausgabe des Klassikers mit einem Vorwort des Evolutionstheoretikers Franz M. Wuketits Peter Kropotkin: Gegenseitige Hilfe in der Tier- und Menschenwelt Trotzdem bei Alibri, 2011, Bestellnummer 699 057 frei denken. 3 I 2011 denkfest 2011 I 13 Festivalpässe auf www.denkfest.ch Festivalpass 8.–11. September 2011 CHF 290, Studierende CHF 250 Im Festivalpass enthalten sind Tagesveranstaltungen von Freitag bis Sonntag Kopfhörer für die Simultanübersetzung (Freitag bis Sonntag) Apéro am Donnerstag, Pausenverpflegungen und Stehlunches Ticket für den Zürcher Nahverkehr für die Tarifzonen 10 und 21 Rabatt auf den Eintritt zum Kabarett-Abend mit Vince Ebert NEU Gratis-Eintritt zum Film „Die Mondverschwörung” Zutritt als Zuschauer am Blogger-Workshop am Donnerstag Goldpass CHF 1000 Der Goldpass ermöglicht Privatpersonen, das denkfest zu unterstützen und dabei auch einen Gegenwert zu erhalten. Im Goldpass sind alle Leistungen des Festivalpasses enthalten. Zusätzlich inbegriffen sind der Besuch aller Abendunterhaltungen sowie drei signierte Bücher von denkfest-ReferentInnen. Der Goldpass ist (im Gegensatz zum Festivalpass*) übertragbar. Edu-Pass CHF 110 Der Edupass berechtigt zur Teilnahme an einem der beiden Lehrerworkshops am Donnerstagabend sowie zum Besuch der Vorträge zum Thema „Wissenschaft für Kinder” am Freitagmorgen. Inbegriffen sind auch der Apéro am Donnerstag und der Stehlunch am Freitag. NEU Tagespässe gültig für alle Tagesveranstaltungen Zweitagespässe: FR-SA CHF 190 I SA-SO CHF 175 Tagespässe: FR CHF 110 I SA CHF 110 I SO CHF 90 Die Mondverschwörung Schweizer Premiere Tickets auf www.denkfest.ch CHF 65 „Grenzphänomene“, wie es euphemistisch heisst, treiben offenbar mehr Menschen um, als wir es in unserem aufgeklärten Zeitalter vermuten möchten. Die Populisten des Medienbetriebs haben längst auf diesen Trend reagiert, und inzwischen fischt selbst das öffentlich-rechtliche Fernsehen mit reisserischen „Dokus“ in den Gewässern des Übersinnlichen. Die Bandbreite des Umgangs mit solchen Themen ist nicht besonders gross: gleichgültig, ob man uns die grössten Absurditäten wie Fakten vorführt oder ob sie von kritischen Journalisten nach allen Regeln der Enthüllungskunst zerpflückt werden – das eine wie das andere geschieht mit unerschütterlichem Eifer. Unser Film hingegen will weder anprangern noch enthüllen. Wir beobachten, hören zu, ordnen ein. Dabei nimmt Dennis seine Gesprächspartner durchaus ernst: in ihrer Normalität, aber auch in all ihrer Skurrilität. Die Beurteilung obliegt dem Zuschauer selbst. Sollte sich dabei die Grenze zwischen gesellschaftlich akzeptierter Allerweltsesoterik und weltanschaulichem Hardcore ganz allmählich verschieben, so entspräche auch das der vorgefundenen Realität. Die Übergänge sind fliessend. Dennis R. D. Mascarenas, der Amerikaner, der sich vor keiner noch so simplen Frage fürchtet und dabei immer auch ein bisschen ratlos wirkt, überzeugte bereits bei unserer ersten gemeinsamen Arbeit. Als wissbegieriger, interessierter und verständnisvoller Zuhörer, aber, was viel wichtiger ist: auch als Sympathieträger. Für die Erforschung einer Welt, die den Blicken der Öffentlichkeit normalerweise entzogen ist, ist er der richtige Mann. Er kommt aus einem Land, in dem – zumindest unserer Vorstellung nach – alle nur erdenklichen Phantasmen zur Folklore gerechnet werden. Vom Vertreter eines deutschsprachigen US-Senders darf der deutsche Esoteriker einfach mehr Verständnis erwarten.Und das stimmt auch. Denn Dennis ist kein typischer Reporter.Weder versucht er, seine Gesprächspartner aufs Glatteis zu führen, noch will er sie eines Besseren belehren. Er kann zuhören und gibt damit jedem Einzelnen die Chance, sich selbst und sein Anliegen vorzustellen. www.mondverschwoerung.de Workshops für Lehrpersonen 9. September Zwei parallel stattfindende Workshops, einer auf Deutsch, der andere auf Englisch. Inkl. Apéro danach. Im Festivalpass ist für Lehrpersonen die Workshop-Teilnahme inbegriffen. Podium „Sceptic blogging” 8. Sept., 18:00 im freien Verkauf: CHF 10 mit Festivalpass CHF 28 im freien Verkauf: CHF 38 Kabarett mit Vince Ebert 8. Sept., 21:00 „Die Mondverschwörung” 9. Sept., 21:00 Das Filmticket ist im Festivalpass inbegriffen! im freien Verkauf: CHF 15 Nur in Verbindung mit dem Festivalpass buchbar. Conference Dinner mit Science Slam 10.9., 20:15 CHF 85, Studierende CHF 75 Die Gelegenheit, mit anderen Teilnehmenden und den Referenten ins Gespräch zu kommen. Zusätzlich kann man der Darbietung von vier Science Slammern folgen, die auf witzige Weise erzählen werden, woran sie forschen. Wer bereits einen Festivalpass direkt bei der FVS gekauft hat, erwirbt die separaten Tickets ebenfalls durch Überweisung des entsprechenden Betrags auf: denkfest 2011 Freidenker-Vereinigung der Schweiz Postfinance: 85-533931-2 IBAN CH24 0900 0000 8553 3931 2 *Bitte im Betreff die Nummer des Festivalpasses angeben! frei denken. 3 I 2011 14 I Debatte 4. Welche Symbole sind schützenswert? Die Initiantin betont vor allem das Kreuz, das nicht nur Glaubenssymbol sei, sondern auch für den Schutz des Landes stehe, Symbol des Friedens, des sozialen Gedankens der Bergpredigt, des abendländischen Grundrechtsverständnisses und Zeuge unserer schweizerischen Kultur sei. Es kann nicht im Interesse der Schweizer Demokratie sein, die Geschichte in diesem Sinne zu verfälschen: – „Schutz des Landes“: Diese Sichtweise ist eine religiöse, der nichtreligiöse Menschen nicht zustimmen können. – „Symbol des Friedens“: In der Schweiz haben Anhänger des Kreuzes einander auch gewaltsam bekämpft. Allenfalls kann das Schweizerkreuz als Symbol der Friedfertigkeit gedeutet werden, dieses wird aber nicht religiös verstanden. – „Sozialer Gedanken der Bergpredigt“: Das Kreuz ist historisch ein Symbol drastischer Bestrafung und Erniedrigung durch die Obrigkeit und soziale Errungenschaften mussten in Europa zu oft gegen die Macht der Kirchen erkämpft werden, als dass diese sie für sich reklamieren könnte. Gerade in jüngster Zeit wurde aufgedeckt, dass da, wo die organisierte Religion soziale Aufgaben wahrnahm, die Rechte der Menschen keineswegs besser geschützt waren als anderswo. Die Sozialziele der Schweiz sind in der Verfassung explizit enthalten. Sie entsprechen dem gesellschaftlichen Konsens und werden nicht religiös begründet. – „Abendländisches Grundrechtsverständnis“: Auch die Menschenrechte wurden von verantwortungsvollen Menschen formuliert und proklamiert, welche sich keineswegs einer einheitlichen religiösen Tradition verpflichtet sahen, sondern vielmehr die ernüchternde Erfahrung machen mussten, dass im „christlichabendländischen“ Europa ein Holocaust möglich war. – „Zeuge schweizerischen Kultur“: Das Christentum hat die Schweizer Kulturgeschichte zweifellos geprägt. Ausgewählte Zeitzeugen können deshalb durchaus unter Heimatschutz gestellt werden. Neue Symbole können aber unter diesem Gesichtspunkt nicht erstellt werden. 5. Welcher „öffentliche Raum“? Auslöser der Initiative waren zwei Konflikte um Kruzifixe in Schulzimmern der öffentlichen Schule. Weder der Initiativtext noch die Begründung gehen auf die spezielle Frage der öffentlichen Schulen ein oder anderer Orte, wo der Staat den BürgerInnen hoheitlich gegenübertritt. 6. Religionsfreiheit schützen! Die Initiative will die Glaubens- und Gewissensfreiheit aushebeln, welche explizit die Minderheiten vor der Bedrängung der Mehrheitsreligion schützen will. Symbolartikel – Religiöser Heimatschutz CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann-Hunkeler fordert in einer parlamentarischen Initiative, die Bundesverfassung solle wie folgt ergänzt werden: „Symbole der christlich-abendländischen Kultur sind im öffentlichen Raum zulässig.“ Begründung: Die Debatte um das Kreuz stellt eines der Symbole unserer christlichabendländisch geprägten Kultur infrage. Unsere historisch gewachsene Kultur kennt verschiedene Symbole wie das Kreuz in seinen verschiedensten Formen, den Bildstock, das Lamm, die Weihnachtskrippe, Bilder des Abendmahls und viele andere. Diese Symbole sind verbunden mit unserer Geschichte und sehr oft auch als Zeichen des Glaubens in der Öffentlichkeit ersichtlich. Speziell das Kreuz steht aber nicht nur für den Glauben, sondern auch für den Schutz des Landes und ist Symbol des Friedens, des sozialen Gedankens der Bergpredigt, des abendländischen Grundrechtsverständnisses und Zeuge unserer schweizerischen Kultur. Symbole der christlich-abendländischen Kultur sollen in der Öffentlichkeit ihre Berechtigung haben. Das heisst, im öffentlichen Raum, wie z. B. auf Bergspitzen, in Parks, an Strassen und Wegen und in öffentlichen Gebäuden, sollen diese Symbole zugelassen sein. Unsere rechtlichen Grundlagen, insbesondere auch unsere Verfassung, sollen dies festhalten, damit nicht Einzelpersonen oder einzelne Gruppierungen unter Bezugnahme auf individuelle Grundrechte wie Glaubensund Gewissensfreiheit unsere schweizerische Kultur infrage stellen können. Glockenlärm belastet unnötig 1999 entschied das Bundesgericht, dass die Glockenschläge der reformierten Kirche Bubikon morgens um sechs rechtens seien. Unter Berufung auf das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal, heute Bafu) hat es die AufwachSchwelle durch Glockengeläut bei am Ohr gemessenen 60 Dezibel definiert. Eine akustisch-schlafphysiologische Studie der ETH Zürich und der Empa stellt diesen Grenzwert nun aber infrage. Sie ergab, dass der kritische Maximalpegel, bei dem es möglich ist, dass jemand wegen Glockenschlägen aufwacht, wesentlich tiefer liegt als bisher angenommen. Anhand von Simulationsrechnungen lasse sich sagen, dass die Anzahl der nächtlichen Aufwach-Reaktionen durch nächtliche Glockenschläge um bis zu 90 Prozent reduziert werden könnte, so Brink, wenn in den Kernstunden der Nacht auf den Stundenschlag verzichtet oder dessen Schallpegel um 5 Dezibel reduziert würde. NZZ 26.5.2011 Kommentar der IG-Stiller: Eine „massgebliche” Verminderung der gesundheitlichen Schäden kann nur erwartet werden, wenn während der gesetzlich vorgeschriebenen Nachtruhezeit ganz auf den Zeitschlag verzichtet wird. Eine nächtliche Verminderung des Lärms gibt den Kirchgemeinden keine Rechtssicherheit. Weitere Klagen sind so vorprogrammiert. www.nachtruhe.info Dagegen ist einzuwenden: 1. Massenweise christliche Symbole! Die Initiative erweckt den Eindruck, christliche Symbole wären heutzutage verboten. Tatsache ist, dass eine öffentliche Debatte entstanden ist über die Zeitgemässheit des christlichen Kreuzes in Gebäuden der öffentlichen Verwaltung und in der Landschaft. Diese Kreuze haben oftmals eine Tradition von kaum mehr als 50 Jahren. 2. Kein Privileg für christliche Symbole! Der geforderte Verfassungsartikel würde auf höchster Gesetzesstufe die Symbole eines bestimmten religiösen Bekenntnisses bevorzugen. Die Formulierung geht über die Erhaltung traditioneller Symbole hinaus und privilegiert auch neue christliche Symbole. Weniger klar ist, ob daraus der Umkehrschluss zu ziehen ist, dass nämlich andere Symbole nicht zugelassen sein sollen. 3. Kein religiöser Heimatschutz! Die Initiative versucht, die religiöse Möblierung des öffentlichen Raumes mit einer Art Heimatschutz aufrechtzuerhalten und womöglich weiter auszubauen. 64 Prozent der Bevölkerung stehen aber den Kirchen und ihren Symbolen distanziert gegenüber. Die gelebte Religiosität in der Schweiz stimmt also keineswegs mit der traditionellen Symbolik überein. 7. Laizität als Voraussetzung für die Volksschule der Zukunft! Im Fall Cadro 1990 sagte das Bundesgericht: Die Laizität des Staates lasse sich als eine Verpflichtung zur Neutralität umschreiben, die dem Staat auferlege, sich bei öffentlichen Handlungen jeglicher konfessioneller Erwägungen zu enthalten, die geeignet wären, die Freiheit der Bürger in einer pluralistischen Gesellschaft zu verletzen. Die konfessionelle Neutralität, zu der der Staat angehalten sei, erhalte besonderes Gewicht im Bereich der öffentlichen Schule, weil der Unterricht für alle obligatorisch sei, ohne jede Unterscheidung nach Bekenntnissen. Die Verfassung sehe einen verstärkten Schutz der Rechte für die nicht anerkannten konfessionellen Minderheiten vor, wie auch für die Personen, die sich zum Atheismus und zum Agnostizismus bekennen oder in religiösen Angelegenheiten gleichgültig seien. Die traditionell vorherrschenden Religionen in der Schweiz dürften den (staatlichen) Behörden im Bereich der Schule keine Verhaltensweisen aufdrängen, die geeignet seien, die religiösen Gefühle von Schülern und Eltern anderer Überzeugungen zu verletzen. Reta Caspar frei denken. 3 I 2011 Agenda I 15 Basel Juli: 1., 8.,15., 22.; September: 2., 16., 23.; 19:00 Thema: „Himmelsreise” Mein Streit mit den Wächtern des Islam, von N. Kelek. Leitung: G. Rudolf Restaurant Antalya Leonhardsgraben 8 Infos: 079 391 72 45 Restaurant Spillmann Eisengasse 1 Jeden letzten Freitag im Monat 19:00 Freie Zusammenkunft Samstag, 27. August 13:30 „Gottes Werk und Königs Beitrag“ Veranstalterin: Sektion Nordwestschweiz Geführter Ausstellungsbesuch CHF 20.Cartoonmuseum Tram Nr. 2 ab HB bis Kunstmuseum St. Alban-Vorstadt 28 Anschliessend bei Interesse Stadtrundgang Interessierte aus allen Sektionen sind herzlich eingeladen! Anmeldung bis 15. August beim Präsidenten NWS Bern Cartoonmuseum Basel Montag, 12. September 19:00 Abendtreff Diskutieren über Gott und die Welt Restaurant National Hirschengraben 24 Restaurant Falken Vorstadt 5 Gottes Werk und Königs Beitrag Schaffhausen Mit seinem humor- und lustvollen Werk hat Ralf König viel dazu beigetragen, Vorurteile gegenüber der Homosexualität durch Einsichten zu ersetzen. Sein Einsatz für eine offene, liberale und lebensbejahende Gesellschaft hat ihn dazu bewogen, für Meinungs- und Pressefreiheit einzustehen. Die neuesten Werke „Prototyp”, „Archetyp” und „Antityp” fühlen den Religionen auf den Zahn und lassen Königs Personal im Garten Eden, der Arche Noah und unter den Aposteln auftreten. Die Ausstellung „Ralf König. Gottes Werk und Königs Beitrag” zeigt einen Überblick über das dreissigjährige Schaffen des wichtigsten deutschsprachigen Comickünstlers und würdigt einen unerschöpflichen und immer überraschenden Geschichtenerzähler. Cartoonmuseum, St. Alban-Vorstadt 28, 4052 Basel 11.6.–23.10.2011 www.cartoonmuseum.ch Mittwoch, 7. September 19:00 Freie Zusammenkunft Solothurn/Grenchen Samstag, 17. September Besammlung 11:00 Bus ab Motto: Jede/r wandert so weit sie/er will. Bahnhof Grenchen Süd Auskunft beim Sektionspräsidenten. 11:45 auf dem Unterberg Wanderung auf den Grenchenberg St. Gallen im August geplant Kirchenaustrittsfest Aktionstag mit Gastreferent Valentin Abgottspon Einladung folgt, Details auf ostschweiz.frei-denken.ch Mittwoch, 7. September 20:30 AGORA Film von Alejandro Amenàbar, (I, ohne Untertitel) Kino Lux Einführung durch den Historiker Prof. T. Moretti Massagno Tessin Wallis/Valais Hilfe zur Selbsthilfe Ausbildung für junge Frauen in Afrika FVS-Mitglied Erika Goergen besuchte im Februar 2011 Burkina Faso, eines der ärmesten Länder der Welt, und war so berührt von den Lebensbedingungen in der Stadt Bobo-Dioulasso, dass sie spontan entschied, die Finanzierung von Kleinprojekten zu organisieren. Eines davon ist das „Centre de l’art vestimentaire”, in dem junge Frauen und Mütter aus ärmsten Verhältnissen eine dreijährige Ausbildung zur Schneiderin absolvieren können. Die Ausbildner sind Berufsleute mit langjähriger Erfahrung und eigenem Schneideratelier. Das Projekt läuft seit 2010 mit staatlicher Anerkennung. Nach einem eintägigen Besuch im Zentrum ist Erika Goergen überzeugt, dass diese Ausbildung jungen Frauen den Start in eine unabhängige Zukunft ermöglichen kann. Sie sucht nun Spenden in der Höhe von rund CHF 1200 für die nächste Gruppe von fünf Frauen, denen damit eine Singer-Nähmaschine zur Verfügung gestellt und die Ausbildung finanziert werden soll. Erika Goergen wird im Januar 2012 die Spenden persönlich dem Präsidenten des Trägervereins überbringen und sich von deren korrekten Verwendung überzeugen. Erika Goergen, 6410 Goldau Unterstützung Burkina Faso PC 60-698150-3 Vermerk: Nähmaschinen FR 6.7., FR 5.8., MI 7.9. 19:00 Abendhock Jeudi, 11 août 19:00 Restaurant Traube Visp Ferme Asile Sion Café Laïc Winterthur Lesegruppe Der Schriftsteller und Freidenker Franz Rueb leitet eine Lesegruppe in Winterthur. Interessierte melden sich via franzrueb.ch. Zentralschweiz Freitag, 29. Juli 19:00 Sommertreffen für Mitglieder und Interessierte Freitag, 30. September 19:00 Themenabend Details folgen per E-Mail und auf freidenker-zentralschweiz.ch Lounge Bellini Hotel Continental Park Luzern Goldau Zürich Donnerstag, 14.7., 11.8., 15.9. 20:00 Abendtreff Montag, 8. August 14:30 St. Joseph’s Pub Fabrikstr. 23 Restaurant Grünwald Regensdorferstr. 237 Volkshaus Stauffacherstr. 60 Volkshaus Stauffacherstr. 60 Volkshaus Stauffacherstr. 60 Nachmittagstreff 8.-11. September denkfest Details Seite 12 8. September 21:00 Kabarett: Vince Ebert 9. September 21:00 Film: „Die Mondverschwörung” (2011) Zentralvorstand 2011 Grosser Vorstand 2011 Samstag, 26. November Samstag, 20. August, 22. Oktober Freidenkerhaus, Bern Olten frei denken. 3 I 2011 Adressen Trauerfeiern / Rituale Basel: Freidenker Nordwestschweiz Hans Mohler 079 455 67 24 Basel / Nordwestschweiz Freidenker Nordwestschweiz Postfach 260 4010 Basel basel-nws@frei-denken.ch Präsident: H. Mohler 061 261 36 19 Mitgliederdienst: B. Bisig 061 321 31 48 Solothurn / Grenchen Basel: Freidenker-Union Georges Rudolf 079 391 72 45 Freidenker Solothurn/Grenchen Postfach 217 2545 Selzach grenchen@frei-denken.ch Präsident: S. Mauerhofer 076 478 69 94 Mitgliederdienst: L. Höhneisen 076 539 93 01 Bern / Freiburg / Wallis Tony Baumgartner 079 300 20 10 Reta Caspar 079 795 15 92 Freidenker-Union Basel Postfach 4471 4002 Basel basel-union@frei-denken.ch Präsident: G. Rudolf 079 391 72 45 Mitgliederdienst: F. Dürler 061 601 03 23 Ticino Mittelland Hans Mohler 079 455 67 24 Erika Goergen 041 855 59 09 Associazione Svizzera dei Liberi Pensatori (ASLP) Sezione Ticino CP 721 6902 Paradiso ticino@frei-denken.ch Ostschweiz Christian D. Grichting 079 218 57 64 Hans Rutishauser 071 646 04 78 Bern Romandie FreidenkerInnen Region Bern Postfach 831 3550 Langnau regionbern@frei-denken.ch Präsident: D. Aellig 079 449 54 45 Mitgliederdienst: E. Schenker 031 351 83 82 FR Presidente R. Spielhofer 091 994 21 45 Vaud Président: Secrétariat: JU / NE J. P. Ravay 022 361 94 00 026 660 46 78 Yvo Caprara 026 660 46 78 Jean-Pierre Ravay 022 361 94 00 Ass. vaudoise de la Libre Pensée CP 5264 1002 Lausanne vaud@frei-denken.ch Solothurn / Grenchen Wallis L. Höneisen (Koord.) 076 539 93 01 Melanie Hartmann 078 644 74 72 Genève Libre Pensée de Genève 27 ch. des quoattes 1285 Avusy geneve@frei-denken.ch Président: J. P. Bouquet 022 756 40 49 Wallis / Valais Winterthur / Schaffhausen Christian D. Grichting 079 218 57 64 Hans Rutishauser 071 646 04 78 Freidenker Wallis Postfach 118 3922 Stalden wallis@frei-denken.ch Präsident: V. Abgottspon 078 671 08 03 Mittelland Zentralschweiz / Tessin Erika Goergen 041 855 59 09 Zürich Christian D. Grichting 079 218 57 64 Hans Rutishauser 071 646 04 78 Sollte unter den regionalen Nummern niemand zu erreichen sein, hinterlassen Sie bitte eine Mitteilung bei der FVS-Geschäftsstelle: 031 371 65 67, wir rufen zurück. Freidenker Mittelland Postfach 56 4628 Wolfwil mittelland@frei-denken.ch Präsident: H. Haldimann 062 926 16 33 Winterthur Präsident: Freidenker Winterthur Postfach 1806 8401 Winterthur winterthur@frei-denken.ch K. Schmid 052 337 06 27 Ostschweiz Co-Präsident: Zentralschweiz Präsidentin: Freidenker Ostschweiz Sonnenwiesstrasse 11 9555 Tobel/TG ostschweiz@frei-denken.ch D. Stricker 071 845 15 21 Freidenker Zentralschweiz Zugerstrasse 35 6415 Arth zentralschweiz@frei-denken.ch G. Annen 041 855 10 59 Adressänderung melden an: FVS / ASLP Zentralkasse Postfach 217 CH-2545 Selzach zentralkasse@frei-denken.ch Schaffhausen Zürich Danke! Freidenker Schaffhausen Postfach 3206 3001 Bern schaffhausen@frei-denken.ch Kontakt: Martin Jung Freidenker Zürich Postfach 3353 8021 Zürich zuerich@frei-denken.ch Präsident: A. Kyriacou 044 253 18 96 Mitgliederdienst: A. Erne 043 299 53 36 AZB P.P./Journal CH-2545 Selzach Freidenker-Vereinigung der Schweiz www.frei-denken.ch Aktion der FreidenkerInnen Zürich anlässlich des ICF-Kongresses am 11.6.2011