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(file: @@FD-012010.pdf@@)Freidenker-Vereinigung der Schweiz 1 I 2010 „Wir leben in einer postreligiösen Gesellschaft – ohne einen befürchteten Werteverfall beobachten zu müssen.” Herbert Schnädelbach, Philosoph Kirchen zu Aufklärungstempeln ? Seite 6 2 I Inhalt Kurs Rituale ........................................................ 3 „reformiert.” Bundesrat Leuenberger soll’s richten ................ 4 Minarettverbot Kommentare aus dem Ausland ......................... 4 Minarettverbot Stellungnahme des Zentralvorstandes ............... 5 Kirchen umnutzen .............................................. 6 Leitkultur „Humanismus und Aufklärung” ....... 8 Frei gedacht Grazia Annen: Himmel ohne Türme ................. 9 Forum ................................................................. 10 Abstimmen Forschung am Menschen .................................. 11 Anwälte für Tiere ............................................... 11 International Mina Ahadi: Plädoyer für einen säkularen Iran 12 Deutschland: Apostasie als Asylgrund .............. 13 England: „Evolution” im Lehrplan .................... 13 Literatur A. C. Grayling: Wie die Menschenrechte erkämpft wurden und warum der Westen heute seine Grundwerte gefährdet .................. 14 Sektionen ........................................................... 15 Agenda ............................................................... 15 Adressen ............................................................. 16 Impressum frei denken. Herausgeberin Freidenker-Vereinigung der Schweiz Geschäftsstelle Postfach 3001 Bern 031 371 65 67 www.frei-denken.ch Erscheinungsweise vierteljährlich Auflage 2000 Redaktion Reta Caspar redaktion@frei-denken.ch Jahresabonnement Schweiz: Fr. 30.– Ausland: Fr. 35.– (B-Post) Zweitabonnement für Mitglieder aus der Romandie und dem Tessin: Fr. 10.– Probeabonnement 2 Nummern gratis Korrektorat Petra Meyer www.korrektorium.ch Druck und Spedition Printoset Flurstrasse 93 8047 Zürich www.printoset.ch Die klare Trennung von Staat und Kirchen ist Grundlage für eine friedliche, demokratische Gesellschaftsordnung. Es ist Zeit, dass konfessionsfreie Menschen öffentlich zu ihrer Haltung stehen. Machen Sie mit! Tragen Sie sich jetzt ein! ISSN 1662-9043 95. Jahrgang Namentlich gekennzeichnete Beiträge können, aber müssen nicht mit der Ansicht der Redaktion übereinstimmen. frei denken. 1 I 2010 Editorial I 3 Willkommen im 2010 Ein turbulentes Jahr liegt hinter uns: die FVS ist mit der Plakatkampagne während Monaten im Gespräch gewesen – sie ist nun bis hinein in die Alpentäler bekannt. Mit diesem Erfolg sind auch die Erwartungen gestiegen. Im Januar wird sich nun eine Spurgruppe darüber und über künftige Strategien Gedanken machen. Erfreut sind wir über die grosse Zahl von neuen Mitgliedern, welche die Stimme der Konfessionsfreien in der Schweiz verstärken und die wir hiermit nochmals ganz herzlich begrüssen! Neben dem Medien-Hype, der sich vor allem um Fragen der Meinungsäusserungsfreiheit drehte, haben wir auch in der Debatte um die religiösen LehrerInnen unsere Position in öffentliche und akademische Diskussionen einbringen können. Die JungsozialistInnen und Jungfreisinnigen des Kantons Graubünden haben mit ihrer Initiative für einen Ethik-Unterricht – auch dank Unterstützung der FVS – einen originellen Abstimmungskampf geführt und dürfen darauf stolz sein, dass die Bündner Kinder in Zukunft wenigstens eine Stunde Ethik gemeinsam besuchen werden. Die Frage der Trennung von Staat und Kirche hat durch das Positionspapier der JUSO einen kurzen medialen Knalleffekt erlebt, intern war aber auch bei den JUSOs offenbar für die Laizität noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten. In der Diskussion um die Minarett-Initiative ist hingegen das Thema Laizität bisher von der Politik nicht aufgenommen worden. Noch nie mussten wir uns die Leier vom „christlichen Land” Schweiz so oft anhören wie in den Debatten vor und nach dieser Abstimmung. Zum Gegenentwurf einer Leitkultur „Humanismus und Aufklärung” von Michael Schmidt-Salomon mehr auf Seite 8. Das Ergebnis der Abstimmung wurde auch von FreidenkerInnen aus den deutschsprachigen Nachbarländern wahrgenommen. Einige Einschätzungen auf Seite 3. Das Fortschreiten der Säkularisierung zeigt sich heute weniger in den Diskussionen als in den leeren Kirchen. Die Frage der Umnutzung interessiert auch Freidenkende – nicht nur als Steuerzahler, sondern auch als Kulturfreundinnen – der Beitrag auf Seite 6 soll einen Einblick geben. Um ethische Fragen geht es bei den Abstimmungen zur Forschung am Menschen und zum Tierschutz, beide Themen werden beleuchtet. Auch im neuen Jahr wird „frei denken.” darüber berichten, was in der Schweiz – aber auch international – aus Sicht der Konfessionsfreien gut und leider auch weniger gut läuft. Nicht mehr monatlich, sondern vierteljährlich, naturgemäss weniger aktuell, aber dafür mit mehr Platz für grundsätzliche Fragen – aus weltlicher Sicht. Reta Caspar Anmeldeschluss 31. Januar 2010 Weltliche Rituale Samstag, 6. März 2009 9:30 – 16:00 Uhr Olten Immer mehr Menschen halten Ausschau nach weltlichen Ritualen. Sie in einer besonderen Lebenssituation zu begleiten, ist eine schöne Aufgabe. In allen Sektionen werden weitere RitualbegleiterInnen gebraucht. Kursleitung: Reta Caspar Ritualbegleiterin seit 2001 Die Kurskosten von Fr. 130.– werden den Teilnehmenden von jener Sektion, für die sie aktiv werden, zurückerstattet. Details, Anmeldung und Auskünfte: Geschäftsstelle FVS 031 371 65 67 (zeitweise Beantworter) oder www.frei-denken.ch „Veranstaltungen” oder anfordern via info@frei-denken.ch frei denken. 1 I 2010 4 I Aktuell Minarettverbot: Kommentare Michael Schmidt-Salomon Giordano Bruno Stiftung Lehren aus dem Minarettverbot Ich habe auf meinen Vorträgen in der Schweiz zahlreiche Menschen getroffen, die genau wussten, dass ein Minarettverbot in der Verfassung im Grunde grober Unfug ist und wohl auch gegen die „Europäische Menschenrechtskonvention“ verstösst. Dennoch haben sich einige von ihnen „mit schlechtem Gewissen“, wie sie sagten, für die MinarettverbotsInitiative ausgesprochen. Warum? Weil sie mit dieser Entscheidung ein Zeichen setzen wollten gegen den politischen Islam, gegen Kopftuchzwang und Ehrenmorde, gegen die Diskriminierung von Frauen und Homosexuellen, kurzum: gegen all die reaktionären Werte, die von einigen führenden Islamlobbyisten (und leider auch einer steigenden Anzahl von Muslimen in der Bevölkerung) tatsächlich vertreten werden und die so gar nicht mit den Leitideen einer modernen, aufgeklärten Gesellschaft in Einklang zu bringen sind. Wenn sich Bürger gezwungen sehen, gegen ihre demokratischen Überzeugungen zu stimmen, so ist dies ein deutliches Anzeichen dafür, dass in der politischen Debatte etwas grundlegend schief läuft. Der Westen hat es bislang nicht geschafft, seinen eigenen Wertekanon, das heisst: die Kultur der Menschenrechte, der Aufklärung und des Humanismus, mit der notwendigen Entschiedenheit zu vertreten und Menschenrechtsverletzungen im Namen der Religion zu bekämpfen. Dies hat im Laufe der Zeit gehörigen Unmut in der Bevölkerung produziert, der in der Schweizer Volksabstimmung nun ein Ventil gefunden hat. Es handelt sich hierbei allerdings keineswegs um ein Problem, das allein die Schweiz betrifft. In Deutschland wie in den anderen europäischen Ländern würde es ähnliche Abstimmungsergebnisse geben, sofern die Wähler dort ähnliche politische Einflussmöglichkeiten besässen wie in der Urdemokratie der Schweiz. (In einer derzeit laufenden SpiegelOnline-Umfrage stimmen 77 Prozent für ein Minarettverbot in Deutschland – und unter diesen Befürwortern finden sich mit Sicherheit nicht nur Ausländerfeinde!) Politischen Handlungsbedarf gibt es also überall. Was aber müsste getan werden, damit die berechtigte Kritik am orthodoxen Islam nicht doch allmählich in fremdenfeindliches Ressentiment umkippt? Hierzu drei Vorschläge: 1. Die westlichen Länder müssen ihre eigenen Spielregeln deutlicher als bisher definieren und beherzter durchsetzen – gerade auch gegenüber denjenigen, die sich zur Begründung ihrer reaktionären Vorstellungen auf angeblich „heilige Werte“ berufen. Es sollte klar sein, dass Menschenrechtsverletzungen weder innennoch aussenpolitisch toleriert werden dürfen. Darüber hinaus sollte der Staat endlich seiner Aufgabe nachkommen, durch eine verstärkte Integrationspolitik all jene Migranten und Migranteninitiativen aktiv zu fördern, die sich zu seinen Rahmenwerten bekennen. Die Handlungsspielräume derer, die dem notwendigen Grundkonsens einer offenen Gesellschaft widersprechen, sollten demgegenüber empfindlich begrenzt werden. 2. Da reaktionäre Wertvorstellungen meist Ausdruck mangelhafter Bildung sind, sollten die Schulen zu Lernorten werden, in denen traditionelle Vorstellungen kritisch hinterfragt werden. Hierzu bietet sich insbesondere ein für alle Schüler verbindlicher Ethikunterricht an. Der religiösen Gettoisierung der Gesellschaft sollte bereits in der Grundschule entgegengewirkt werden! 3. Der Diskurs über den Islam krankt daran, dass liberale Muslime in der öffentlichen Debatte kaum auftreten. >> 5 frei denken. 1 I 2010 BR Moritz Leuenberger soll’s richten Die Post hat sich geweigert, auf unser Begehren einzugehen und die Streuzustellung von „reformiert.” im Kanton Bern einzustellen. Sie schreibt: „Die Publikation ‚reformiert.’ gilt in den von Ihnen erwähnten Regionen als sogenannte Gratiszeitung und unterliegt den entsprechenden postalischen Konditionen. Eine von Ihnen vermutete Presse-Verbilligung liegt somit nicht vor. Gratiszeitungen werden in der Regel an alle Haushalte ohne ‚Stopp-Kleber’ zugestellt. Auf Wunsch des Herausgebers können Gratiszeitungen auch an alle Haushalte zugestellt werden, sofern davon auszugehen ist, dass die Publikation auch von Empfängern mit ‚Stopp-Kleber’ gewünscht wird. Sollte ein solcher Empfänger die Gratiszeitung wider Erwarten nicht wünschen, bietet die Post die eingangs erwähnte Negativliste an. Eine Aufnahme auf diese Liste erfolgt vom Empfänger via Herausgeber an die Post." Die FVS hat sich nun an Bundesrat Moritz Leuenberger als obersten Chef der Post gewandt mit der Bitte, gegen diese Praxis zu intervenieren. 2003 hat das UVEK entschieden, dass die Post den „Stopp Reklame”-Kleber auf Briefkästen auch bei teiladressierten Werbesendungen zu respektieren habe. Die Zustellung solcher Sendungen in alle Briefkästen missachte das Recht der Annahmeverweigerung in unzulässiger Weise. In unserem Fall wird zusätzlich zum Annahmeverweigerungsrecht auch die Religionsfreiheit missachtet. Reta Caspar Aktuell I 5 von befreundeten Organisationen Freidenker Österreich Stellungnahme der FVS Zukunft der Schweiz: Laizität und Toleranz Die FVS bedauert, dass die – abgesehen von der Einleitung der Präambel – säkulare Bundesverfassung nun um einen diskriminierenden, religionsspezifischen Artikel ergänzt wurde. Die Analyse des Abstimmungsergebnisses ist noch nicht abgeschlossen. Die Vox-Analyse wird erst in einigen Wochen vorliegen. Bereits eine Isopublic-Umfrage im April 2009 hatte jedoch ergeben, dass die Konfessionsfreien die Initiative deutlicher ablehnen würden (60 %) als die Reformierten (51%) und Katholiken (43 %). reformiert. 22.4.2009 Der Politologe Michael Hermann stellte kurz nach der Abstimmung fest: „Wo es viele konfessionslose Personen gibt und Religionen somit bloss einen geringen Stellenwert einnehmen, sind die Zustimmungsraten am tiefsten ausgefallen.“ NZZ 2.12.2009 Dialog der Religionen gescheitert Der jetzt von vielen Kommentierenden geforderte Dialog mit den Muslimen wird nichts bringen. Die diesjährige Woche der Religionen der Interreligiösen Arbeitsgruppe Schweiz (IRAS-COTIS) hat gezeigt, dass das Interesse der breiten Bevölkerung, sich mit anderen Religionen zu beschäftigen, klein ist. Zudem hat dieser Verein es abgelehnt, die Veranstaltungen der FVS in den Veranstaltungskalender aufzunehmen. Der Rat der Religionen (SCR) hat sich ebenfalls als fruchtloser Weg des interreligiösen Dialogs erwiesen. Er wurde lediglich dazu benutzt, den Einfluss der organisierten Religion auf die Bundespolitik zu stärken. Die Exponenten des interreligiösen Dialogs in der Schweiz leben in einer Traumwelt. Das hat u. a. dazu geführt, dass im Kanton Luzern die Islamgemeinde wenige Wochen vor der Abstimmung ihren Antrag auf öffentlich-rechtliche Anerkennung deponiert hat und die Medien diese vierte Landeskirche unkritisch als Weg der Zukunft vermittelt haben. Nur die Privatisierung der Religionen – also die Trennung von Staat und Kirche – ermöglicht Gleichberechtigung und Toleranz! Zentralvorstand FVS Menschenrechte dürfen niemals Gegenstand von Mehrheitsentscheidungen sein Die Freiheit, sich zu seiner Weltanschauung zu bekennen, sei ein unveräusserliches und unteilbares Menschenrecht. „Dazu gehört das Recht, sich öffentlich zu einer Religion zu bekennen“, sagt Erich Eder, Vorsitzender der AgnostikerInnen und AtheistInnen für ein säkulares Österreich (AG-ATHE). „Dieses Recht wird in der Schweiz nur mehr der Mehrheitsbevölkerung zuerkannt.“ Niko Alm von der Giordano Bruno Stiftung: „Demokratie besteht nicht nur aus Mehrheitsentscheidungen, sondern auch aus einem Schutz von Minderheiten. Dieses Prinzip ist aus nicht nachvollziehbaren Gründen verletzt worden. Diese Volksabstimmung hätte es von vornherein nicht geben dürfen.“ Karl Linek von der Allianz für Humanismus und Atheismus (AHA): „Es zeigt, wie weit Verhetzung gehen kann. Ob irgendwo ein Minarett gebaut werden darf oder nicht, hat nichts mit islamischem Fundamentalismus zu tun. Wir Atheistinnen und Atheisten interpretieren auch nicht jeden Kirchturm als Symbol der Unterdrückung Andersdenkender und -gläubiger.“ Theo Maier vom Freidenkerbund: „Hier geht es darum, dass man Minderheiten verbieten will, gleichberechtigt im öffentlichen Raum vertreten zu sein. Rechtspopulisten haben Ängste und Ressentiments geschürt, um Stimmen zu gewinnen. Bei Atheistinnen und Atheisten ist das übrigens nicht viel anders. Man muss nur unsere Plakatkampagne vom Sommer betrachten, wo die FPÖ uns mit fadenscheinigen Argumenten den Mund verbieten wollte.“ Gleiche Argumente wie in KruzifixDebatte Als gefährlich sehen die Vertreter der atheistischen und humanistischen Organisationen die Argumentationsweise der Befürworter des Bauverbots. Ähnlich wie in der KruzifixDebatte würde eine konstruierte „heimische“ oder „europäische“ Kultur gegen das angeblich gefährliche Fremde ins Treffen geführt. „Das spaltet die Gesellschaft und lenkt von tatsächlichen Problemen ab.“ Dass sich die Organisationen zur Religionsfreiheit bekennen, sei nicht als Verzicht auf das Recht auf Freiheit von Religion zu verstehen. „In öffentlichen Gebäuden treten wir selbstverständlich für eine strikte weltanschauliche Neutralität des Staates ein.“ www.freidenkerbund.at/de/news 4 >> Progressiv denkende Muslime, die für die Gleichberechtigung von Mann und Frau eintreten, die Ehrenmorde verurteilen und Homosexuelle ganz selbstverständlich akzeptieren, die ihre Kinder nicht verschleiern und die sich über Fatwas gegen Religionskritiker ebenso empören wie wir, müssen sich stärker als bisher zu Wort melden. Sie dürfen es nicht den konservativen Islamverbänden überlassen, die Gesamtheit der Muslime zu repräsentieren. Bislang sind die Aleviten hierzulande die einzige Gruppierung, die sich für einen aufgeklärten Islam öffentlich stark macht. Doch das ist bei weitem nicht genug! Ein Verband liberaler Muslime ist dringend vonnöten! Wir von der Giordano Bruno Stiftung würden eine solche Vereinigung liebend gern unterstützen, so wie wir es auch im Fall des „Zentralrats der Ex-Muslime“ tun und getan haben. Ausschnitt aus: www.hpd.de/node/8349 frei denken. 1 I 2010 6 Situation in Europa An einer Tagung an der Universität Fribourg wurde 2006 berichtet, dass die anglikanische „Church of England” seit 1969 1500 Kirchen geschlossen und zu 85 % soziokulturellen Nutzungen zugeführt habe. In Amsterdam habe sich die Zahl der grosskirchlichen Gebäude in derselben Zeitspanne halbiert. Sie wurden abgerissen, geschlossen, vermietet, verkauft und in Supermärkte, Parkhäuser, Tanzlokale, Bibliotheken, Wohnungen und Sparkassen verwandelt. Der Amstelkerk im Osten Amsterdams wurden in den Seitenteilen Büros und ein Restaurant eingebaut; neben Gottesdiensten finden im zentralen Saal Konzerte, Ausstellungen und Ziviltrauungen statt. Anfang der achtziger Jahre wurde die katholische Sint-Ignatiuskerk in die türkische Fatih-Moschee umgewandelt. Das 1929 errichtete und unter Denkmalschutz stehende neoromanische Gotteshaus mit seiner wuchtigen Doppelturmfront musste dazu nur geringfügig verändert werden. Beim Gebet wenden sich die Gläubigen nun in Richtung des vormaligen Haupteingangs, wo Fatih-Moschee, Amsterdam eine Gebetsnische steht, und anstelle der Kreuze verzieren Sichelmonde die beiden Türme. Deutschland Wikipedia listet unter „Kirchenschliessung“ rund 200 erfolgte oder geplante Umnutzungen auf: Religiöse Weiternutzung 29 % der Kirchen werden von religiösen Trägerschaften weiterbetrieben: 13 % wurden an die verschiedenen orthodoxen Konfessionen oder christliche Konfessionen anderer Sprachen (polnisch, englisch) vermietet oder verkauft, 10 % als kirchliche Sozialeinrichtungen für Kleinkinder oder Senioren weitergenutzt. Freikirchen (Pfingstmission) übernahmen 4 % der Gebäude. Vier von 13 Kultusräumen der neuapostolischen Kirche wurden an islamische Gemeinden verkauft. Bei den Reformierten und Katholiken war das bisher noch nirgends der Fall. Weltliche Weiternutzung 23 % der Kirchen werden heute profan genutzt: 9 % als Wohnhaus, 7 % als öffentlicher Kultur- oder Bildungsraum, 2 % als Restaurant, 3 % andere kommerzielle Nutzung (Bank), 1 % als Sporthalle oder Feuerwehrhaus. Stilllegung 23 % der Kirchen wurden vorläufig stillgelegt. Abbruch 25 % der Kirchen wurden abgerissen, besonders häufig katholische Kirchen. Kirchen umnutzen Über 5000 Kirchen gibt es in der Schweiz. Sie stehen die meiste Zeit leer und verschlingen jährlich 40 bis 50 Millionen Franken an Heizkosten. NZZ 24.12.2007 Angesichts der Finanzprobleme der Kirchgemeinden wird der Unterhalt dieser viel zu grossen Gebäude untragbar und die Versuchung gross, für den Erhalt der Gebäude die öffentliche Hand zur Kasse zu bitten, mit dem Hinweis auf den Heimatschutzgedanken. Aber Achtung! Natürlich gibt es auch unter Kirchen eigentliche Perlen, architektonische und künstlerische Meisterleistungen, deren Erhalt wir alle befürworten. Wenn wir in die Schweizer Landschaft schauen, dann sehen wir auch sonst viele architektonische Zeitzeugen: Wohnhäuser, industrielle Bauten, Burgen und Schlösser. Einige werden erhalten, privat oder auch von der öffentlichen Hand finanziert, und auch genutzt. Anderes zerfällt und wird eines Tages verschwinden. Was bei weltlichen Gebäuden hingenommen wird, soll auch für religiöse Bauten gelten: Bei weitem nicht alle Gebäude sind erhaltenswert. Wo die bestimmungsgemässe Nutzung nicht mehr stattfindet, müssen Umnutzungen oder auch die Aufgabe der Gebäude angestrebt werden. Dabei ergeben sich aber weitere Schranken. Nicht jede Umnutzung ist ökologisch unbedenklich, da historische Gebäude in der Regel nicht sinnvoll beheizt werden können. Umnutzung als Chance nutzen Der Druck zur Umnutzung kann als Chance genutzt werden – für die Kirchgemeinden selbst oder für die politischen Gemeinden. Interreligiöser Kultraum Angesichts der unterschiedlichen Kultuszeiten würde eine interreligiöse Nutzung eine bessere Auslastung und damit auch eine bessere Ökobilanz bringen: der Freitag für das Freitagsgebet der Muslime, der Samstag für den Sabbat der Juden, der Sonntag für den Gottesdienst der Christen. Aber auch nach 20 Jahren „interreligiösem Dialog” ist dies offenbar keine wirkliche Option. Ökokirchen Kirchen könnten nur noch saisonal oder unbeheizt genutzt werden. Das würde neben der Umwelt auch die Bausubstanz und die Budgets schonen. Ein Gottesdienst oder Konzert in warmen Stiefeln und Winterjacke kann zum Event werden in unserer überheizten Zeit. Umschlagbild Die gotische Dominikanerkirche in Maastricht ist in eine Buchhandlung verwandelt worden. Vor dem Umbau befand sich das Gotteshaus in erbärmlichem Zustand. Heute bringt ein hohes begehbares Buchregal die Besucher dem Denken und den Deckenfresken näher ... frei denken. 1 I 2010 7 Umnutzungen in der Schweiz Langenthal 2008 hat die Kirchgemeinde Langenthal dem Verkauf der katholischen Kirche St. Mauritius in Sumiswald an die Freie Evangelische Gemeinde (FEG) mit grossem Mehr zugestimmt. Le Locle 2006 stand die neuapostolische Kirche in Le Locle zum Verkauf. Sie hat einen privaten Käufer gefunden, der sie heute bewohnt. St. Gallen 2005 wurde die evangelische Kirche St. Leonhard in St. Gallen an einen Architekten verkauft. Bis zum Totalbrand 2007 wurde sie als Musical-Location genutzt. Sie soll wieder aufgebaut werden. Fribourg 1992 wurden Teile der Kapelle Regina Mundi in einen Lesesaal und in Arbeitsräume für die Universität umgebaut. Bern 1998 wurde die 1907 gebaute WesleyKapelle als Kleinkunstbühne und Konzertlokal für die breite Öffentlichkeit zugänglich. Arth 1996 wurde das Franziskaner-Kloster in Arth verkauft. Es ist heute Sitz des syrischorthodoxen Bischofs. 1,6 der 5,7 Millionen Franken für die Restaurierung werden von der öffentlichen Hand bezahlt. Stans Das Kloster der Franziskaner wurde vor einigen Jahren vom Kanton Nidwalden übernommen. Geplant war die Umwandlung in ein Verwaltungsgebäude. Daraufhin haben sich ein Sympathisanten-Verein und eine Interessengruppe gebildet, die neue Nutzungen vorschlugen. Für eine Machbarkeitsstudie wurden 100’000 Franken investiert. Schliesslich wurde die Anlage 2008 für 60 Jahre im Baurecht an eine Biotechfirma übertragen, die dort ein Forschungs- und Ausbildungszentrum einrichten wird. Restaurant Glückundseligkeit, Bielefeld Öffentliche Kulturräume Wo kein Bedarf für eine religiöse Nutzung mehr besteht, kommt bei erhaltenswerten Gebäuden eine öffentliche Nutzung als Ausstellungs-, Konzert- oder PerformanceRaum infrage – saisonal oder ganzjährig unbeheizt. Private Umnutzung erhaltenswerter Kirchen Wo kein öffentliches Interesse an der Nutzung besteht, ist eine private Nutzung nur unter denselben ökologischen Auflagen zuzulassen, die auch für andere erhaltenswerte Gebäude gelten. Kirchliche Richtlinien zur Umnutzung Im Juli 2006 hat die Bischofskonferenz Richtlinien und Empfehlungen erlassen, die im Fall einer Bestimmungsänderung von Glaubensstätten zu beachten sind: Die weitere Nutzung nach einem allfälligen Verkauf müsse mit den Werten der christlichen Kirche und deren ethischen Prinzipien vereinbar sein. Die Veräusserung an andere christliche Glaubensgemeinschaften habe daher Priorität. Bei weltlicher Zweckbestimmung stünden soziale und kulturelle Anliegen im Vordergrund. Eine Umwandlung in eine Diskothek komme nicht infrage. Eine Veräusserung an nicht-christliche Religionen sei nicht vorgesehen, dann schon eher der Abbruch. Für die Reformierten sind Kirchen per se keine heiligen Räume. Dort haben sich profane Begleitnutzungen teilweise auch schon etabliert: Die Offene Elisabethenkirche in Basel etwa finanziert sich als privatrechtlicher Verein grösstenteils selbst, indem sie ihren attraktiven, neogotischen Raum vermietet – für Bankette und Modeschauen bis hin zum Show-Boxkampf und zur Disco. Platz schaffen für zeitgemässe Bauten Der Blick nach Deutschland zeigt, dass insbesondere katholische Kirchen immer öfter abgebrochen werden. Manchmal war eine Umnutzung nicht möglich. Ebenso oft aber war der Abbruch den Verantwortlichen lieber, weil sie sich durch eine mögliche Umnutzung verletzt gefühlt hätten. Sei’s drum. Ein Abruch schafft neuen Raum an oft vorzüglicher Lage – eine Chance. Reta Caspar frei denken. 1 I 2010 89 Leitkultur-Diskussion Aufklärung und Humanismus Die Leitkultur-Diskussion ist in der Schweiz angekommen. Während der Abstimmungsdebatte um die AntiMinarett-Initiative wurden von den Initianten die „christlich abendländischen“ Werte beschworen, Bundesrätin Widmer-Schlumpf berief sich auf die Präambel der Bundesverfassung und die Kirchenoberen, aber auch die Evangelikalen der Evangelischen Allianz hatten sichtlich Mühe, ihrer konservativen Mitgliederschaft die offizielle Nein-Parole zum Minarettverbot zu verkaufen und versprachen darum einen „Religionsartikel zur Wahrung der christlichen Leitkultur“ in der Schweiz. Die Trennlinie – auch innerhalb der FVS – verläuft dabei in erster Linie zwischen konservativen Menschen, welche sich mit allen Mitteln gegen die Tatsache sträuben, dass die Globalisierung uns mit „Fremden“ und auch „fremden Religionen“ beglückt, und pragmatischen Menschen, welche auf die Integration der MigrantInnen in unsere aufgeklärte, freie und demokratische Gesellschaftsordnung setzen. Leitkultur der Errungenschaften der Moderne Im Nachbarland Deutschland fegte diese Debatte schon vor ein paar Jahren durch die Medien. Michael Schmidt-Salomon schrieb bereits 2006: „Weder die konservative Wiederbelebung der Idee einer ‚christlichen Festung Europa’ noch die postmoderne Beschwichtigungspolitik gegenüber religiösen und esoterischen Strömungen werden das Projekt einer ‚offenen Gesellschaft’ voranbringen.“ Mit seinem „Manifest des Evolutionären Humanismus“ (2005) zeigte er auf, „dass wir heute kaum eine andere Chance haben, als auf jene ‚verdrängte Leitkultur’ zu setzen, mit der der gesellschaftliche Fortschritt in der Geschichte verknüpft war: die Leitkultur von Humanismus und Aufklärung“. Schmidt-Salomon und andere Autoren weisen darauf hin, dass alle grossen Errungenschaften der Moderne mit der Tradition der Aufklärung verbunden sind (technisches Knowhow, Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit etc.). Bereits haben sich über eine Million Menschen in der Schweiz von den etablierten Religionen verabschiedet – aber sie sind sowohl in den Medien als auch in der Politik praktisch unsichtbar geblieben. Trotz unübersehbarem Mitgliederschwund beharren die „Landeskirchen“ immer noch – wenn auch kantonal unterschiedlich – auf ihren Privilegien (Subventionen in Milliardenhöhe, Präsenz in den Medien, Schulen und Universitäten etc.) und auf ihrer Deutungshoheit in ethischen Fragen; und sie sind zur Wahrung ihrer Position sogar bereit, auch dem Islam die gleiche privilegierte Position zu verschaffen. Gegen „Landeskirchen“ und religiöse Parallelgesellschaften Die Schweizer FreidenkerInnen treten ein für eine Leitkultur „Aufklärung und Humanismus“. Dabei geht es einerseits darum, die ungerechtfertigte Deutungshoheit der „Landeskirchen“ zurückzudrängen, aber auch darum, dem Problem der religiösen Parallelgesellschaften zu begegnen, welche die rechtsstaatlichen Prinzipien zu unterlaufen suchen. Wir wissen heute, dass sich Menschen nicht automatisch zu Demokraten entwickeln, wenn man ihnen rechtsstaatlich garantierte Grundrechte einräumt. Die Ausübung der Religionsfreiheit und das Ausleben kultureller Traditionen müssen in unserer Rechtsordnung begrenzt werden, wo sie klar mit rechtsstaatlichen Prinzipien kollidieren. Das wird heute mehrheitlich anerkannt und teilweise in Gesetzen umgesetzt (Beispiel: Beschneidung von Mädchen). Das reicht aber nicht. Im Bildungsbereich ist die Einführung eines für alle Kinder verbindlichen Werteunterrichts nötig, da ohne solche integrativen Massnahmen der für die Zukunft der Schweiz unerlässli- che Grundwerte-Konsens nicht zu erreichen ist. Oder wie Schmidt-Salomon sagt: „Fest steht: Wenn Klein-Erna mit Segen des Staates von Vertretern der katholischen Kirche, Klein-Mehmet von Muslimen, Klein-Philipp von Zeugen Jehovas etc. fürs Leben geschult werden, so entsteht darüber keine weltanschauliche Vielfalt, sondern bloss potenzierte Einfalt. Mit der bisher gewählten Strategie, die schulische Vermittlung und Diskussion von Werten und Weltanschauungen ausgerechnet den religiösen Gemeinschaften zu überlassen, hat der Staat den Bock zum Gärtner gemacht. Dass unter dieser Voraussetzung das zarte Pflänzchen einer offenen Gesellschaft nicht gedeihen kann, sollte niemanden verwundern.“ Mythos „staatliche Wertindifferenz“ Säkulare Menschen müssen darauf bestehen, dass die in der Bundesverfassung enthaltene weltanschauliche Neutralität des Staates nicht als Verpflichtung zu staatlicher Wertindifferenz ausgelegt werden darf. Der Konsens der SchweizerInnen beruht auf klar benennbaren Verfassungswerten, die als Minimalkonsens das Zusammenleben der Menschen regeln sollen: Grundrechte Gewaltenteilung Richterliche Unabhängigkeit Sozialstaatsprinzip Schutz für Verfolgte Verantwortung für die Nachwelt, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tierwelt etc. Selbstverständlich können und sollen die Volksschulen deshalb auch die Bundes-, Kantons- und Gemeindeverfassungen – den existierenden Grundkonsens – als verbindlich vermitteln, denn es geht um die Basis des friedlichen und gerechten Zusammenlebens in der Gesellschaft. Mit Verfassungsrecht darf und muss die Schule „indoktrinieren“ Staat und Schule sollen also sehr wohl aktiv Werte vermitteln. Sie sind sogar dazu verpflichtet, wenn sich die verfassungsgebende Gesellschaft gegen freiheitsfeindliche Angriffe schützen will. Es muss zum Allgemeinwissen werden, dass die in der Verfassung frei denken. 1 I 2010 frei gedacht I 9 verankerten Freiheitsgarantien (u. a. Religionsfreiheit, Freiheit der Kunst, der Wissenschaft und der Meinungsbildung) dort ihre Grenzen finden, wo die Prinzipien der Verfassung sowie der untergeordneten Gesetzessammlungen verletzt werden. Eingriffspflicht des „weltanschaulich neutralen“ Staates Der „weltanschaulich neutrale” Staat schreibt seinen Bürgern zwar nicht in umfassendem Sinne vor, was sie zu denken oder zu glauben haben. Er greift aber ein, wenn Einzelne oder weltanschauliche Gruppierungen zum Beispiel gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau, gegen Kinderrechte oder gegen den Schutz der Tierwelt verstossen, oder wenn eine seriöse Bildung, die sich nach soliden wissenschaftlichen Wahrheitskriterien richten muss und nicht nach den Wahrheitsvorstellungen bestimmter religiösweltanschaulicher Gruppierungen, nicht gewährleistet ist. In den Worten von Michael SchmidtSalomon: „Weltanschaulich neutral kann sich der Staat nur dort verhalten, wo weder die humanistischen, auf den Menschenrechten beruhenden ethischen Prinzipien des Grundgesetzes noch die Seriosität des Bildungsauftrags auf dem Spiel stehen. Das Prinzip der weltanschaulichen Neutralität steht und fällt mit der Akzeptanz jener Leitkultur, auf der unser Rechtsstaat gründet. Diese Leitkultur ist weder national noch religiös geprägt, sondern international verankert und im Kern säkular ausgerichtet (ohne dadurch die Religionsfreiheit unzulässig einzuschränken). Es handelt sich hierbei um jene leidlich verdrängte, aber doch im Hintergrund ungeheuer wirkmächtige Leitkultur von Humanismus und Aufklärung – eine Leitkultur, die heutzutage viel stärkere Beachtung finden sollte, da sie allein in der Lage ist, jenen zeitgemässen Grundkonsens zu definieren, auf dem sich ein fruchtbarer gesellschaftlicher Pluralismus überhaupt entfalten kann.“ Reta Caspar Kerngedanken und Zitate aus Michael Schmidt-Salomon: „Leitkultur Humanismus und Aufklärung”, 2006 frei denken. 1 I 2010 Himmel ohne Türme 2009 bescherten die „Atheisten-Plakate“ unserer Vereinigung eine einzigartige Popularität, die mit den Zensurversuchen in Luzern und Zug ihren Höhepunkt erreichte. Es zeigte sich, dass Religionen bis heute von offizieller Seite unbesehen unter Denkmalschutz gestellt werden. Die Eliten scheinen sich einig, dass der Glaube an sich etwas Gutes sei. So propagierte Nicolas Sarkozy in der Euphorie des Papstbesuches 2008 gar einen „positiven Laizismus“ für sein Land. Ein Schulterschluss mit den Kirchen ist jedoch ein Verrat am Erbe der französischen Revolution: „ni prêtre ni maître“ – mit solchen Parolen sollten die Köpfe der Menschen dem Zugriff der Geistlichkeit entzogen werden. Dieses Ziel verfolgen auch die britischen Humanisten mit ihrer jüngsten Billboard-Kampagne, die das Recht der Kinder auf weltanschauliche Selbstbestimmung thematisiert. Ihr Anliegen findet auf höchster Ebene Gehör: erst kürzlich verbot Strassburg das Kreuz in Italiens öffentlichen Schulen. Kaum hatten sich die Wogen der Empörung – vor allem unter Klerikern und christlichen Parteien – halbwegs geglättet, legten die Schweizer ein wuchtiges Ja zur Anti-Minarett-Initiative in die Urne. Die internationale Öffentlichkeit reagierte mit harscher Kritik. Der iranische Aussenminister befand kategorisch, das Volk hätte sich nicht über religiöse Werte auszusprechen. Der Gedanke, die Theologie über die Bürgerrechte zu stellen, ist mit unserem Selbstverständnis aber unvereinbar. Der Westen begegnet fundamentalistischen Strömungen allgemein mit Skepsis. Persönlich werte ich es als Zeichen zivilisatorischer Reife, wenn Symbole demokratisch hinterfragt und nicht Menschen bekämpft werden. Ist das Minarettverbot juristisch auch heikel, wird endlich breit über das Verhältnis zwischen Staat und Religion debattiert. Und obwohl gebetsmühlenhaft die abendländische Tradition der Toleranz bemüht wurde, verrät der Wahlausgang mitunter die wachsende Ablehnung gegenüber den Begehrlichkeiten und der Einflussnahme von Glaubensgemeinschaften auf Politik und Gesellschaft. Verbote sind immer diskriminierend. Anstatt das Resultat vom 29. November kassieren zu wollen, wäre es nun nur gerecht – und taktisch klug – den Baustopp für Kirchtürme zu fordern. Damit wäre ein bedeutender Schritt getan in eine säkulare Welt. Eine Welt, in der der Himmel den Lebenden gehört und unser Blick frei in die Unendlichkeit des Kosmos schweifen kann. Grazia Annen 10 I Forum FVS-Abstimmungsempfehlungen Ich möchte auf die denkwürdigen eidg. Volksabstimmungen vom 29.11.09 zurückkommen über das Minarettverbot und das Verbot von Kriegsmaterial-Exporten. Kein Wort zu den Abstimmungsergebnissen, dafür aber zur teilweisen Absenz der FVS im Vorfeld. An der Sitzung des Grossen Vorstandes vom 24.11.07 wurden der Richtungsentscheid und die Richtlinien zur Öffentlichkeitsarbeit der FVS, unter anderem bei eidg. Vernehmlassungen und Abstimmungen, mit überwältigendem Mehr angenommen. Ich bin der Überzeugung, dass „die Stimme der Konfessionsfreien“ sich nicht nur bei Abstimmungen über religiöse Themen erheben sollte, sondern bei allen Abstimmungen mit ethischem und humanistischem Inhalt. Zu den vorerwähnten eidg. Abstimmungen hat die FVS zum Minarettverbot ein zögerliches „Nein, aber …“ erklärt, zum Verbot des KriegsmaterialExports aber keine Stellung bezogen, was ich nicht richtig finde. Bezüglich der ethischen Bedeutung stand das Thema „Verbot von KriegsmaterialExporten“ doch haushoch über dem Thema „Minarette“. Dies kam aber im Vorfeld der Abstimmungen überhaupt nicht zur Sprache, und in den anschliessenden Kommentaren stand diese philosophische Gewichtung ebenfalls kaum zur Debatte. Zweitens: Die Stellungnahmen der „Stimme der Konfessionsfreien“ sollten sich wenn möglich in klaren Abstimmungsparolen verdichten, so wie es zahlreiche NGO’s, Hilfswerke, Landeskirchen etc. tun. Unsere Abstimmungsempfehlungen sollten zur Steigerung unseres Bekanntheitsgrades nicht nur auf unserer Website erscheinen, sondern unbedingt auch in der Presse, im „frei denken.“ und in der Abstimmungspropaganda. Die Abstimmungsempfehlung kann auch „Stimmfreigabe“ lauten. Grundlage für unsere Öffentlichkeitsarbeit sind unsere Statuten, d. h. der Zweckartikel 2, welcher lautet: „Die FVS fördert das freie und kritische Denken aufgrund einer humanistischen und wissenschaftsorientierten – an keine Glaubenssätze oder politische Ideologie gebundenen – Weltanschauung und Ethik. Sie ist bestrebt, diese Werte in Staat und Gesellschaft zur Geltung zu bringen.“ – Packen wir es an! Wenn wir schon eine Plakataktion „kein Gott“ fertigbringen, sollten wir doch „weiss Gott“ auch Abstimmungsparolen beschliessen können. André Kessler, Zürich Stefan Mauerhofer Co-Präsident FVS Abstimmungsempfehlungen geben immer wieder Anlass zur Diskussion innerhalb der FVS. Einerseits gibt es Mitglieder, die eine konsequente Präsenz der FVS wünschen bei Abstimmungen, welche die Menschenrechte betreffen, andere fühlen sich durch Parolen bevormundet und wünschen höchstens eine Diskussion. Der Zentralvorstand ist bemüht, hier einen Mittelweg zu finden. Die von André Kessler erwähnten Richtlinien legen fest, wie vorzugehen ist, wenn der Zentralvorstand beschliesst, eine Parole zu fassen. Ob der Zentralvorstand sich überhaupt mit einer Vorlage beschäftigt, hängt von seinen Mitgliedern ab. Es besteht kein Auftrag, in jedem Fall eine Parole herauszugeben. Im Fall der Minarett-Initiative war unbestritten, dass eine Parole gefasst werden muss, weil es sich um eine Frage der Trennung von Staat und Kirche/Religion handelt. Die Stellungnahme der FVS wurde sehr früh und sehr breit diskutiert und stand bereits seit November 2008 auf der Website. Zur Frage der Kriegsmaterial-Exporte erschien in „frei denken.” 9/2009 eine Stellungnahme von Andreas Kyriacou. Es gab keine Reaktionen darauf. Der Zentralvorstand hat sich mit der Vorlage nicht beschäftigt – nicht weil er sie für unwichtig hielt, sondern weil kein Anstoss gekommen ist. In dieser Ausgabe von „frei denken.” werden zwei von drei der kommenden nationalen Abstimmungsvorlagen vorgestellt, bei denen an bereits in „frei denken.” dargelegte Diskussionen angeknüpft werden kann. Eine konsequente Parolenfassung ist grundsätzlich möglich, würde aber die Gremien stark belasten. Ohne eigentlichen Auftrag durch die Delegiertenversammlung zieht es der Zentralvorstand vor, fallweise über die Parolenfassung zu entscheiden und diese in der Regel auf die Kernthemen zu beschränken.  Alice Schwarzer Publizistin „Hinter dieser Minarett-Abstimmung steckt natürlich viel mehr: nämlich das ganze Unbehagen! Das Unbehagen an den Gottesstaaten und ihren Steinigungen und Selbstmordattentaten. Das Unbehagen an der (Zwangs-) Verschleierung von Frauen sogar mitten in Europa. Das Unbehagen an der Zwangsverheiratung von hierzulande aufgewachsenen Töchtern und Söhnen. Das Unbehagen an der statistisch nachweisbaren höheren Gewalt in traditionellen muslimischen Familien. Das Unbehagen an der Relativierung von Emanzipation und Rechtsstaat, ja der ganzen Demokratie – und das im Namen ‚anderer Sitten’ und eines ‚wahren Glaubens’. Kurzum: Die Sorge um die in den letzten 200 Jahren so mühsam und blutig erkämpften Menschenrechte im Westen. Über dieses Unbehagen muss endlich öffentlich geredet werden!” Emma, 10.12.2009 frei denken. 1 I 2010 Abstimmen I 11 Volksabstimmung 7. März 2010 (Bio-)Ethik: Forschung am Menschen Zur Abstimmung gelangt ein neuer Verfassungsartikel, welcher den Rechtsschutz von Menschen in der Forschung schweizweit einheitlich regeln und damit die Güterabwägung zwischen Forschungsfreiheit und dem Schutz der Persönlichkeit – beide Güter mit Verfassungsrang – auf Bundesebene festlegen soll. Für die Forschung in Biologie und Medizin werden Grundsätze bereits in der Verfassung erlassen: Die Einwilligung der Betroffenen ist in jedem Fall erforderlich, die Forschung an urteilsunfähigen Personen ist nur zulässig, wenn dazu keine Alternativen bestehen, und dabei sind nur minimale Risiken und Belastungen erlaubt. Im Nationalrat wurde der Artikel mit 114 gegen 61 Stimmen angenommen, der Ständerat war einstimmig dafür. Unbestritten war, dass mit kantonal unterschiedlichen Regelungen niemandem gedient ist. Zur Ablehnung des Verfassungsartikels kommen zwei gegensätzliche Positionen: Vorrang der Forschung? Gegen den Verfassungsartikel wird gesagt, dass er die Forschung unnötig einschränke und den Forschungsstandort Schweiz international behindere (SVP). Vorrang des Schutzes? Andere kritisieren, dass er einzig dazu diene, die Forschung an urteilsunfähigen Menschen, zum Beispiel an Kindern, Demenzkranken oder geistig behinderten Menschen grundsätzlich zu erlauben und damit auf Verfassungsstufe die Güterabwägung zugunsten der Forschung vorzunehmen. Die Grünen haben deshalb ein grundsätzliches Verbot mit gesetzlich geregelten Ausnahmen vorgeschlagen. „Menschenwürde“ Dieselbe Diskussion gab es anlässlich der Ratifizierung der Bioethik-Konvention des Europarates, mit deren Minimalstandards (z. B. Art. 17) der vorliegende Verfassungsartikel übereinstimmt. Letztlich dreht sich die Diskussion um die Frage der Menschenwürde. Nach Auffassung von Franz Josef Wetz („Baustelle Körper. Bioethik der Selbstachtung“, 2009) ist Menschenwürde im Sinne eines Wesensmerkmals als Ausgangspunkt für eine säkulare Ethik aber untauglich, sie kann nur als Gestaltungsauftrag, als Ziel der Menschenrechte, Geltung haben. Wichtig sei, „dass eine Person niemals nur als Mittel zum Zweck gebraucht, sondern immer auch als Person so geachtet wird, dass sie keinen Grund bekommt, ihre Selbstachtung zu verlieren“. Daraus folge automatisch „das Gebot, derartige Untersuchungen in eng umschriebenen Grenzen durchzuführen, wenn sie eine Verbesserung der Kinder- und Notfallmedizin oder der intensivmedizinischen Pflege in Aussicht stellt“ (S. 69f). Mit dieser Argumentation ist sowohl der Verfassungsartikel als auch der unterlegene Vorschlag der Grünen kompatibel. Im Fall einer Ablehnung des Artikels bietet die Bioethik-Konvention den gleichen Schutz, allerdings würden die föderalen Regelungen bleiben und weiter zunehmen. Die Mehrheit des Parlaments ist der Auffassung, dass mit dem Verfassungsartikel die nötige Vereinheitlichung erreicht, der Schutz der Betroffenen genügend hoch angesetzt und das Vertrauen in die Forschung gerc stärkt wird. Anwälte für Tiere Volksinitiative „Tierschutzanwalt“ In der Bevölkerung hat Tierschutz offensichtlich einen hohen Stellenwert. Dennoch werden immer wieder Tiere gequält, sinnlos getötet, vernachlässigt, ausgesetzt. Die fehlbaren Besitzer kommen oft mit einer Ordnungsbusse davon. Die Initiative will den Rechtsschutz schweizweit regeln und dem bestehenden Tierschutzgesetz damit mehr Nachdruck verleihen. Aus Sicht einer säkularen Ethik geht es um Lebewesen, die sich nicht selber für ihre Interessen einsetzen können. Jenseits des Speziesismus lassen sich kaum Argumente gegen eine solche Regelung formulieren (siehe „Humanismus jenseits von Speziesismus“ in frei denken. 9/2009). Drei Kantone haben schon reagiert: der Kanton Zürich hat bereits 1991 den Anwalt für Tiere im kantonalen Tierschutzgesetz verankert; in St. Gallen übt das Volkswirtschaftsdepartement diese Funktion aus; im Kanton Bern hat die TierschutzDachorganisation bei Strafverfahren die Rechte einer Privatklägerin. Im Jahr 2006 gab es in der Schweiz 572 Strafverfahren in Tierschutzangelegenheiten, jedes dritte im Kanton Zürich. In den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Genf, Solothurn, Tessin, Uri und Wallis gab es keine Fälle. Die BefürworterInnen werten dies als Zeichen, dass es in vielen Kantonen am Vollzug des Tierschutzgesetzes mangelt und Tierschutzanwälte dringend nötig seien. Die GegnerInnen verweisen auf den Föderalismus und auf die neue Strafprozessordnung, welche den Kantonen die Möglichkeit gibt, einen öffentlichen Tieranwalt einzusetzen. Leider hat es das Parlament einmal mehr versäumt, auf das berechtigte Anliegen mit einem Gegenvorschlag auf Gesetzesebene zu reagieren. rc frei denken. 1 I 2010 12 I International Fiona Lorenz Mina Ahadi: Plädoyer für einen säkularen Iran Unter dem Titel „Ist ein Ende der menschenverachtenden Diktatur in Sicht?“ referierte die Menschenrechtlerin Mina Ahadi in Trier über Hoffnungen und Enttäuschungen von Frauen und Dissidenten nach den Unruhen im Iran und plädierte für eine säkulare Regierung. Eingeladen hatten die Terre-desFemmes-Gruppe Trier und die Trierer Arbeitsgemeinschaft Frieden. Mina Ahadi gründete 2001 das Internationale Komitee gegen Steinigung. Sie kämpft gemeinsam mit Anwälten und Menschenrechtsorganisationen gegen die barbarischen Steinigungsurteile und gegen weitere Menschenrechtsverletzungen. Sie hat viele Kontakte mit Menschen im Iran und weiss, dass die Unzufriedenheit der Bevölkerung nicht erst mit den gefälschten Wahlen dieses Jahres begonnen hat. Mina Ahadi hatte bereits vor der Wahl immer wieder darauf hingewiesen, dass man diesen Vorgang keine Wahl nennen könne, weil in diesem Land kein Recht auf freie Meinungsäusserung existiere. Oppositionelle Parteien durften nicht zur Wahl antreten und es durften auch keine Frauen gewählt werden. Die Kandidaten wurden von vornherein vom Wächterrat aussortiert. Mit dem Ergebnis, dass man zwischen vier Männern wählen konnte, die alle in den letzten 30 Jahren das Regime unterstützt haben und auch an der Macht beteiligt waren. „Mit dem Kopftuch fängt es an“ Ahadi erzählt, sie sei in einem Dorf in Aserbaidschan als Muslimin zur Welt gekommen. Ihr Grossvater war ein Atheist und dessen freigeistige Haltung habe bei ihr schliesslich zur Abkehr vom Islam geführt. Im Alter von 19 Jahren demonstrierte sie in Tabriz gegen den Schah und für mehr Freiheit, Menschenrechte und Frauenrechte. Stattdessen gewannen Islamisten die Macht. Die Unterdrückung begann mit dem Kopftuch, wandte sich zuerst gegen Frauen, dann gegen Kinder, Dissidenten, Homosexuelle und irgendwann schliesslich gegen alle Menschen im Iran. Ahadi sah von Beginn an das Kopftuch als „Einzelzelle“, die sie von der Welt isolieren sollte, die die Geschlechterapartheid herbeiführte, und weigerte sich, es zu tragen. Sie durfte wegen ihres Widerstands nicht weiterstudieren und einige Monate später wurde ihr Ehemann neben Hunderten anderer Dissidenten von der Regierung hingerichtet. Ahadi ging in den Untergrund und flüchtete schliesslich nach Europa. Sie beschreibt die Situation: „Erst waren Männer mit Messern auf der Strasse. Dann waren Männer mit Kalaschnikows auf der Strasse.“ Seit 30 Jahren herrscht im Iran eine islamische Regierung, die für Morde, Hinrichtungen und Steinigungen verantwortlich ist. Seit 30 Jahren erniedrigt die Geschlechterapartheid die Frauen, nimmt ihnen ihre Würde, verweigert ihnen jede Teilhabe an der Gesellschaft. Steinigungen waren laut Ahadi bis zur Machtergreifung der Mullahs unbekannt, sie hielten erst mit den Islamisten Einzug. Frauen waren die Ersten, die wegen Ehebruchs gesteinigt wurden, später folgten Homosexuelle. „Wie kann es heute, im 21. Jahrhundert, Steinigungen geben?“, fragt Mina Ahadi das Publikum. Und keine andere Regierung setzt sich für die Menschen Irans ein! Sie wirkt entsetzt. Menschenrechte: Das Regime weltweit verurteilen Die westlichen Mächte sollten den Mut haben, dieses Regime zu verurteilen. Stattdessen aber werde die Zusammenarbeit mit der islamischen Regierung aufgebaut, sie werde nicht kritisiert, es sei denn wegen ihres Nuklearprogramms. Und die UNO habe sich noch nie zum Thema Steinigung geäussert. Mina Ahadi war in New York, in Brüssel und Strassburg, hat mit Politikern gesprochen – sie ignorieren oder akzeptieren die Menschenrechtsverletzungen in den islamischen Ländern, da die politischen und wirtschaftlichen Interessen mehr Gewicht hätten als „ein paar Hinrichtungen“: Kulturrelativismus pur. „Menschenrechte“, sagt Ahadi provokant, „sind relativ. Sie sind abhängig davon, wo jemand geboren ist, von der Haarfarbe, von der Hautfarbe.“ Ausserdem verzeichne die iranische Regierung keine wirtschaftlichen Erfolge und das Land kenne eine hohe Arbeitslosigkeit. Somit sei es kein Wunder, wenn Millionen Menschen gegen das islamische Regime auf die Strasse gingen. Für die Exil-Iranerin ist in der Tat eine revolutionäre Bewegung gegen die islamische, religionsgeprägte Regierung im Gange, nicht nur Proteste gegen die mutmasslich gefälschte Wahl von Mahmud Ahmadinedschad. Man könne dem Land nicht ein Etikett geben: „Islamisches Land“. Es gebe kein islamisches Land, es gebe nur islamische Regierungen. Und der Islamismus sei auch nicht reformierbar. Angebliche Reformer wie Chatami haben trotzdem gesteinigt – nur nicht mehr auf der Strasse, sondern im Gefängnis. Eine wirkliche Reform bedeutet: Steinigung muss abgeschafft werden, die Todesstrafe muss abgeschafft werden. Viele Frauen tragen die anti-islamische Revolution im Iran Sind die Tage der frauenfeindlichen islamistischen Theokratie im Iran gezählt? Neda, eine Studentin, wurde während einer Demonstration erschossen und danach zu einer Leitfigur des Widerstands. Nedas Verlobter gibt jetzt im Ausland Interviews und sagt, Neda sei gegen das islamische Regime gewesen. Viele Frauen tragen die Revolution im Iran. „Die Frauenbewegung ist sehr gross“, berichtet Ahadi. frei denken. 1 I 2010 International I 13 Deutschland Apostasie als Asylgrund Mina Ahadi Die Bevölkerung hat viel Kontakt ins Ausland, Menschen machen Fotos und Filme mit ihren Handys und stellen diese ins Internet, um Öffentlichkeit herzustellen. Und viele Demonstranten vertreten das Menschenrechtsprinzip, dass Religion vom Staat getrennt sein müsse. Sie verbrennen und zertreten Fahnen der Hisbollah oder Fotografien religiöser Führer des Landes. Ahadi berichtet, iranische Jugendliche würden sagen: „Wenn Gott so ist wie Ahmadinedschad, dann will ich diesen Gott nicht.“ Die Revolution sei eine säkulare, meint Ahadi: „Die Menschen möchten eine säkulare Regierung.“ Wie können wir hier in Europa einen echten Demokratisierungsprozess im Iran unterstützen? Mina Ahadi ist davon überzeugt, dass die Menschen im Iran selbst Menschenrechte gewinnen und die islamische Regierung abschaffen können. Sie ist strikt gegen militärische Eingriffe aus dem Ausland. Stattdessen setzt sie darauf, dass die Menschen in Europa Druck auf ihre Regierungen aufbauen, dass sie demonstrieren, Briefe schreiben und fordern, dass ihre Regierungen eindeutig Stellung gegen die Menschenrechtsverletzungen beziehen und ihre Botschaften im Iran schliessen. Die iranische Regierung abzulösen, sie durch eine säkulare Regierung zu ersetzen, die Menschenrechte garantiert und Voraussetzungen für eine funktionsfähige Infrastruktur und Wirtschaft schafft – das könnte, so Ahadi, ein „sehr grosser Schritt in Nahost sein, der auch Auswirkungen auf den israelisch-arabischen Konflikt zeigen würde“. Die neue säkulare Regierung könne von einem charismatischen Leader geführt werden, und Mina Ahadi schliesst: „Warum nicht auch von einer Frau?“ www.hpd.de/node/8292 Die „Abkehr vom Islam“ soll künftig als Asylgrund gelten, wenn die Asylbewerber aus Ländern stammen, in denen Apostasie (Abfall vom Glauben) als Verbrechen verfolgt wird. Dies ist das Ziel einer Kampagne, die von den Initianten der „Kritischen Islamkonferenz“ in Deutschland gestartet wurde. „Die Flucht aus der Heimat ist für Ex-Muslime oft die letzte Chance, grausamen Strafen zu entgehen“, heisst es in dem von Mina Ahadi (Zentralrat der Ex-Muslime), Hartmut Krauss (Zeitschrift Hintergrund) und Michael Schmidt-Salomon (Giordano Bruno Stiftung) verfassten Kampagnentext. „Bislang jedoch haben deutsche Gerichte die Gefahren, die diesen Menschen in ihren Ursprungsländern drohen, in skandalöser Weise heruntergespielt und ihnen das Recht auf Asyl verweigert.“ Ein besonders gravierendes Beispiel ist der Fall des iranischen Dissidenten Siamak Zare, der 2007 im Rahmen einer Aktion des „Zentralrats der Ex-Muslime“ öffentlich bekannte, dem Islam abgeschworen zu haben. Das Verwaltungsgericht Kassel ur- teilte, dass die Abkehr vom Glauben in Zares Fall kein Asylgrund sei, da das „religiöse Existenzminimum“, etwa „das Gebet mit Gleichgesinnten“, nicht in Gefahr gerate. „Die Richter meinten offensichtlich, dass ein religionsfreier Mensch nicht am Beten gehindert werden könne, da er ohnehin kein Interesse daran hat“, erläutert Michael SchmidtSalomon. „Daraus schlossen sie, dass religionsfreie Menschen nicht religiös verfolgt werden könnten, was an Absurdität schwerlich zu überbieten ist! Die Realität sieht bekanntlich völlig anders aus!“ „Allein im Iran wurden seit der Machtübernahme der Mullahs viele Tausend religionsfreie Menschen ermordet“, sagt Mina Ahadi. „Vor wenigen Tagen erst wurde ein junger Mann namens Ehsan Fattahian wegen ‚Abkehr vom Islam’ gehängt. Ich frage mich: In welcher Welt leben diese deutschen Richter eigentlich? Wir werden das Skandalurteil gegen Siamak jedenfalls nicht hinnehmen! Vielmehr fordern wir die deutsche Politik und Justiz auf, endlich für eine humanere Asylpolitik zu sorgen!“ www.kritische-islamkonferenz.de/asyl.htm Auch in der Schweiz gilt die Apostasie nicht als Asylgrund. England „Evolution“ wird obligatorisch Mit der Einführung des neuen Lehrplans wird ab 2011 „Evolution“ an den englischen Volksschulen zum Pflichtstoff gehören. Säkulare Organisationen sind jedoch alarmiert. Bei er Bekanntgabe bemerkten die Behörden nämlich, dass es zwar für Bekenntnisschulen keine Ausnahme gebe, dass „Evolution“ aber durchaus „in einer Weise gelehrt werden kann, welche das Ethos einer Schule reflektiert“. Das Gleiche gelte im Übrigen heute schon für das Thema „Sexualität“ bei unter 15-Jährigen. Die National Secular Society meint dazu: „Diese Bemerkung kommt einer versteckten Ausnahme gleich. Religiösen Schulen wird damit ein Blanko-Scheck ausgestellt dafür, das Thema in ihrem Sinne zu lehren. Die Regierung katzbuckelt vor den Religionen und nimmt in Kauf, dass ihre Haltung dazu führt, dass Kinder intellektuell missbraucht werden. Wir fordern die Regierung auf, mit dieser fatalen bildungspolitischen Nachgiebigkeit aufzuhören.“ www.secularism.org.uk rc Eine Erhebung der FVS in den kantonalen Lehrplänen hat ergeben, dass „Evolution“ kaum vorkommt. Derzeit wird ein deutschschweizerischer Lehrplan ausgearbeitet. Er sollte 2012 in einer ersten Version vorliegen. frei denken. 1 I 2010 14 I Literatur Maja Strasser Wie die Menschenrechte erkämpft wurden Der britische Philosoph und Schriftsteller A. C. Grayling, Professor am Birkbeck-College der Universität London, ist ein dezidierter Religionskritiker. Seine Essays „Against All Gods: Six Polemics on Religion and an Essay on Kindness” (leider nicht auf Deutsch erschienen) sind pointiert und von einer bemerkenswerten Klarheit. „Freiheit, die wir meinen“ legt den Kampf um die Menschenrechte eindrücklich dar. Dieser Prozess hat seine Wurzeln in der Reformation. Luthers Thesenanschlag zu Wittenberg vom 31. Oktober 1517, womit er den Ablasshandel kritisierte, war nicht nur ein religiös motiviertes Ereignis. Zwar wollte er damit ein bibeltreueres Christentum durchsetzen, das Recht, nach eigener Wahl zu beten. Ebenso war dies ein politischer Akt, um Steuern und Einmischungen des Papsttums zurückzustutzen (dieser praktische Aspekt dürfte im Volk, beispielsweise bei den Bauernkriegen, einen höheren Stellenwert gehabt haben). Und Luther legte damit die Saat der Meinungsfreiheit, sodass geradezu von einer intellektuellen Revolution gesprochen werden kann. Grayling erklärt gut nachvollziehbar die Argumente politischer Philosophen wie John Locke, welche die Verfassungen liberaler Staaten massgeblich beeinflussten und den absoluten Monarchien ebenso wie der Verheiligung der Könige durch den päpstlichen Segen ein Ende bereiteten. Darauf folgte der Einsatz für verbesserte Arbeits- und Lebensbedingungen für die Arbeiter, gegen Sklaverei und für die Bürgerrechte für Frauen. Sehr eindringlich schildert er den Mut und die Ausdauer unzähliger, oft namenloser Kämpfer gegen Ausbeutung und Menschenverachtung. Auch auf das Ringen um die Forschungsfreiheit geht der Autor ausführlich ein. Das letzte Kapitel ist ein aufrüttelnder Appell, die Freiheit im Krieg gegen den Terrorismus nicht leichtfertig aufzugeben, weil damit die Gesetzgeber zu Handlangern der Terroristen bei der Abschaffung unserer Bürgerrechte werden. „Beugt euch niemals den Räubern unserer Freiheit, denn die Wahrung und der Schutz dieser Freiheit ist die Pflicht, die uns von unseren Rechten auferlegt wird. Das schulden wir den Toten, die sie uns mit ihrem Leben erkauften, das schulden wir uns selbst, die wir nach einem guten Leben streben, und das schulden wir allen, die ihre Leben auf Erden erst beginnen werden. Bewahren wir das unschätzbare Geschenk der Freiheit und sichern wir uns unsere unveräusserlichen Rechte!“ „Freiheit, die wir meinen“ ist Ausdruck eines religions- und kirchenkritischen Freidenkertums. Grayling wird nicht müde zu betonen, wie sich „jedes Streben nach einer Befreiung des Gewissens von dem Joch der Obrigkeit, nach einer Befreiung des Denkens und schliesslich des Menschen selbst gegen die Religion hatte durchsetzen müssen – nicht einfach nur gegen die Religion im Sinne einer vom Menschen erschaffenen kirchlichen Organisation, die sich auf sonderbare Weise unabhängig von Wahrheiten gab. [...] Es war vielmehr so, dass erst einmal ihre sämtlichen Lehrsätze und Dogmen und das ganze von ihr aufoktroyierte Weltbild bekämpft werden mussten, um zuerst die Gewissensfreiheit, dann die Freiheit der Forschung und schliesslich auch eine individuelle Handlungsfreiheit zu ermöglichen. Jede einzelne dieser nacheinander erstrittenen Freiheiten bedrohte die geistige und moralische Autorität des Glaubensystems, über das die Kirchen walteten. Deshalb setzten deren Handlanger auch alles daran, die Menschen vom freiheitlichen Denken, Forschen und Handeln abzuhalten.“ Dieses (leider nur mässig übersetzte) Buch ist keine neutrale, sachliche Aneinanderreihung von Fakten. Es ist praktisch durchgängig wertend. Es atmet die Überzeugungen des Autors, mit allen Vor- und Nachteilen, die eine persönliche Wertung mitbringt. Ein engagiertes, lebendiges Plädoyer, eine Ehrung aller Menschen, die sich mutig für die Vision von Freiheit eingesetzt haben. Anthony Clifford Grayling Freiheit, die wir meinen A. C. Grayling „Wissenschaft ist eine wunderbare kollektive Unternehmung und eine grossartige Errungenschaft der Menschheit. Es kommt nun darauf an, mehr Menschen an Kenntnissen darüber teilhaben zu lassen, auch um den bevorstehenden Wandel von kompetenten Leuten beurteilen zu lassen: Wir brauchen nicht mehr Wissenschaftler, sondern mehr Leute mit der Fähigkeit, die Wissenschaft zu beobachten, und mit Interesse daran, auf dem Laufenden zu sein – Menschen, die als verantwortliche und informierte BürgerInnen dieser Welt teilnehmen an der Diskussion darüber, was wir im der Wissenschaft tun sollten und was nicht.” www.edge.org 16.4.2009: Pressing questions for our century – a talk with A. C. Grayling Wie die Menschenrechte erkämpft wurden und warum der Westen heute seine Grundwerte gefährdet. C. Bertelsmann Verlag 2008 ISBN-10: 3570008517 Originaltitel: Towards the Light frei denken. 1 I 2010 Sektionen Region Bern Kanton Bern: Grossratswahlen 2010 Mit Blick auf die Wahlen vom März 2010 hat die Geschäftsstelle der FVS alle Parteien angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht, dass wir auf der FVS-Website www. frei-denken.ch Wahlempfehlungen abgegeben werden für KandidatInnen, die sich für die vollständige Trennung von Staat und Kirche aussprechen. Die Liste wird laufend ergänzt und den Mitgliedern der Sektion Bern im Februar mit der Einladung zur Hauptversammlung zugestellt. Falls Sie regelmässig aktuelle Mitteilungen der Sektion per Mail erhalten möchten, senden Sie eine Mail an regionbern@frei-denken.ch. gs Agenda I 15 Basel Ab 8. Januar jeden 1.,2. und 3. Freitag 19:00 Freies Denken Philosophie-Gruppe Jeden letzten Freitag im Monat 19:00 Restaurant Fiume Totentanz 1 Restaurant Spillmann Eisengasse 1 Restaurant Spillmann Eisengasse 1 Restaurant Park Flughafenstr. 31 Restaurant Spillmann Eisengasse 1 Rest. Rheinfelderhof Hammerstr. 61 Freie Zusammenkunft Freitag, 8. Januar ab 18:00 pers. Einladung Union: Sonnwendfeier Samstag, 9. Januar 17:00 pers. Einladung NWS: Neujahrsfeier mit Fondue Chinoise Freitag, 19. März 18:00 pers. Einladung Union: Generalversammlung Samstag, 27. März 17:00 pers. Einladung Solothurn/Grenchen/Mittelland/Aargau Generalversammlung 2010 An den Generalversammlungen der beiden Sektionen wird den Mitgliedern beantragt, eine Gebietsbereinigung vorzunehmen. Für die politischen Aktivitäten der FVS ist es von Vorteil, wenn die Sektionen möglichst für einen Kanton zuständig sind. Der Zentralvorstand hat deshalb angeregt, dass aus der Sektion Grenchen die Sektion Solothurn/Grenchen und aus der Sektion Mittelland die Sektion Aargau werden soll. Die Mitglieder sind frei, welcher Sektion sie sich anschliessen wollen. In beiden Sektionen sind die Vorstände neu zu bestellen. Interessierte wenden sich bitte an die Sektionspräsidenten. gs NWS: Generalversammlung Bern Jeden 2. Montag im Monat 15:00 Seniorentreff Montage, 25. Jan., 22. Feb., 22. März 19:00 Freidenkerhaus Weissensteinstr. 49B Restaurant National Hirschengraben 24 Abendtreff Montag, 13. März pers. Einladung Hauptversammlung Grenchen / Solothurn Donnerstag, 18. März 19:00 Generalversammlung mit Imbiss Restaurant Parktheater Lindenstr. 41 Mittelland / Aargau Samstag, 30. Januar 14:30 pers. Einladung Winterthur / Schaffhausen Freidenker-Mails Bisher haben wir unseren Mitgliedern die Einladungen für unsere Veranstaltungen per Post zugestellt und dort, wo wir über eine Mailadresse verfügen, noch als Reminder kurz vor der Veranstaltung. Im Zusammenhang mit der reduzierten Zustellung des Freidenkers ab 2010 habe ich begonnen, unsere Mitglieder telefonisch zu kontaktieren, sie darüber zu orientieren und dabei auch nachzufragen, ob es Wünsche, Kritik oder Anregungen an den Vorstand gibt. Mails der Geschäftsstelle, aber auch Zeitungsartikel oder sonstige Meldungen, die unsere Arbeit betreffen, leite ich an den Vorstand weiter. Um den Kontakt mit der Basis möglichst aufrecht halten zu können, habe ich die Mitglieder gefragt, ob sie mit diesen Meldungen ebenfalls bedient werden möchten. Ich war über die Reaktionen sehr erstaunt: sicher vier von fünf erklärten mir, dass sie sich freuen und es begrüssen würden, diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Wir sind überzeugt, mit dieser Dienstleistung die Mitglieder näher zusammenführen zu können. Leider ist diese Dienstleistung nur bei Mitgliedern möglich, die über eine Mailadresse verfügen. Alles zu kopieren und per Post zu versenden, würde unsere knappen Ressourcen massiv überstrapazieren. Kurt Schmid, Präs. Freidenker Winterthur Generalversammlung Restaurant Kolping Ringstrasse 27, Olten Schaffhausen Jeden Samstag 10:00-11:00 Café CoopCity Freidenkerstamm St. Gallen Freitag, 19. Februar 19:00 pers. Einladung Generalversammlung Restaurant Dufour Bahnhofstr. 19 anschliessend gemeinsames Abendessen Winterthur Samstag, 13. März pers. Einladung Generalversammlung Zentralschweiz Freitag, 15. Januar 19:00 Freie Zusammenkunft Freitag, 19. Februar 19:00 Restaurant La Piazza Bahnhof Goldau Restaurant La Piazza Bahnhof Goldau Restaurant La Piazza Bahnhof Goldau Themenabend Freitag, 19. März 19:00 pers. Einladung Generalversammlung Zürich Montage, 11. Januar und 8. Februar 14:30 Freie Zusammenkunft Samstag, 20. März 14:30 pers. Einladung Hotel Hirschen Niederdorfstr. 13 Zentrum Karl der Grosse Kirchgasse 14 Zürich Generalversammlung Freidenker-Hochschulgruppe In Zürich ist eine Hochschulgruppe «frei denken» in Gründung. Ziel ist, an den Universitäten und Fachhochschulen vermehrt präsent zu sein, Studierende, die sich für weltlichhumanistische Werte einsetzen, zu vernetzen und deren Anliegen zu vertreten sowie die Zusammenarbeit mit Lehre und Forschung zu pflegen. Andreas Kyriacou, Präs. Freidenker Zürich Facebook: http://bit.ly/hg-fd Zentralvorstand Samstag 13. Februar Freitag/Samstag, 29./30. Januar Klausur der Spurgruppe Freidenkerhaus Bern Sitzung des Zentralvorstandes Delegiertenversammlung 2010 Sonntag, 30. Mai Restaurant Aarhof, Olten Restaurant Gleis 13, Olten Grosser Vorstand 2010 Samstag, 20. November frei denken. 1 I 2010 Adressen Trauerfeiern / Rituale Basel: Freidenker Nordwestschweiz 061 321 31 48 Basel: Freidenker-Union 061 601 03 43 oder 061 601 03 23 Bern / Freiburg / Wallis 079 449 54 45 oder 079 795 15 92 Grenchen und Umgebung 076 539 93 01 oder 032 645 38 54 Mittelland 062 926 16 33 St. Gallen / Ostschweiz 052 337 22 66 Vaud / Jura / Neuchâtel / Valais 026 660 46 78 ou 022 361 94 00 Winterthur / Schaffhausen 052 337 22 66 Zentralschweiz 041 855 10 59 Zürich Basel / Nordwestschweiz Freidenker Nordwestschweiz Postfach 260 4010 Basel basel-nws@frei-denken.ch Präsident: H. Mohler 061 261 36 19 Mitgliederdienst: B. Bisig 061 321 31 48 Schaffhausen Freidenker Schaffhausen schaffhausen@frei-denken.ch c/o Freidenker Winterthur Postfach 1806 8401 Winterthur Kontakt: K. Schmid 052 337 06 27 Freidenker-Union Basel Postfach 4471 4002 Basel basel-union@frei-denken.ch Präsident: G. Rudolf 061 601 03 43 Mitgliederdienst: 061 601 03 23 Ticino Bern FreidenkerInnen Region Bern Postfach 831 3550 Langnau regionbern@frei-denken.ch Präsident: FR / VS Associazione Svizzera dei Liberi Pensatori (ASLP) Sezione Ticino CP 721 6902 Paradiso ticino@frei-denken.ch Presidente R. Spielhofer 091 994 21 45 Vaud D. Aellig 079 449 54 45 Genève Ass. vaudoise de la Libre Pensée CP 5264 1002 Lausanne vaud@frei-denken.ch Président: Secrétariat: JU / NE / VS Libre Pensée de Genève 27 ch. des quoattes 1285 Avusy genève@frei-denken.ch Président: J. P. Bouquet 022 756 40 49 J. P. Ravay 022 361 94 00 026 660 46 78 Winterthur Präsident: 079 668 49 71 Sollte unter der regionalen Nummer niemand zu erreichen sein, wenden Sie sich bitte an die FVS-Geschäftsstelle: 031 371 65 67 oder an 052 337 22 66 Grenchen und Umgebung Freidenker Grenchen u. Umgebung Postfach 217 2545 Selzach grenchen@frei-denken.ch Präsident: S. Mauerhofer 076 478 69 94 Mitgliederdienst/ L. Höhneisen Krankenbesuche 076 539 93 01 Freidenker Winterthur Postfach 1806 8401 Winterthur winterthur@frei-denken.ch K. Schmid 052 337 06 27 Zentralschweiz Präsidentin: Adressänderung melden an FVS / ASLP Zentralkasse Postfach 217 CH-2545 Selzach zentralkasse@frei-denken.ch Mittelland Danke! Freidenker Mittelland Postfach 56 4628 Wolfwil mittelland@frei-denken.ch Präsident: H. Haldimann 062 926 16 33 Freidenker Zentralschweiz Zugerstr. 35 6415 Arth zentralschweiz@frei-denken.ch G. Annen 041 855 10 59 Zürich Ostschweiz Kontakt: Freidenker Ostschweiz Postfach 359 9001 St. Gallen ostschweiz@frei-denken.ch M. Candrian 079 653 67 76 Freidenker Zürich Postfach 3353 8021 Zürich zuerich@frei-denken.ch Präsident A. Kyriacou 044 253 18 96 Mitgliederdienst: M. Dobler 044 341 38 57 A. Bachmann 044 463 41 89 AZB P.P./Journal CH-2545 Selzach Freidenker-Vereinigung der Schweiz www.frei-denken.ch