4todesfallwasistzutun.pdf

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(file: @@4todesfallwasistzutun.pdf@@)FVS-Wegleitungen 4 Todesfall – was ist zu tun? Todesfall – was ist zu tun? Unverzüglich zu erledigen o Wenn der Todesfall zu Hause erfolgt, unverzüglich einen Arzt für die Todeso bescheinigung beiziehen. Einer der nächsten Angehörigen meldet den Todesfall beim Zivilstandsamt. Mitbringen: -Ärztliche Todesbescheinigung - Schriftenempfangsschein - Familienbüchlein Das Zivilstandsamt stellt die Todesanzeige-Bescheinigung aus. Wird eine Trauerfeier gewünscht, sollte möglichst früh mit der Zuständigen Stelle der FVS Kontakt aufgenommen werden, damit ein Gesprächstermin festgelegt und der Bestattungstermin abgesprochen werden kann. Mit der Todesanzeige-Bescheinigung zwecks Festlegung des Bestattungstermins beim Bestattungsamt der Gemeinde melden (Bürozeiten). Mit einem Bestattungsinstitut Verbindung aufnehmen und die Bestattung organisieren. Wurde eine letztwillige Verfügung hinterlassen, so ist dort möglicherweise ein Hinweis auf die gewünschte Bestattungs-/Aufbahrungsart zu finden. Bestattungsart festlegen: Erdbestattung oder Kremation. Aufbahrungsart festlegen. Falls erwünscht: Todesanzeige/Leidzirkulare mit Angaben über Ort und Zeit der Trauerfeier erstellen. Eventuell Publikation im Amtsanzeiger und/oder Tageszeitung. Falls nach der Trauerfeier zu einem Imbiss eingeladen wird, in einem Lokalität reservieren. Entscheiden, wer dazu eingeladen werden soll, evtl. der Todesanzeige eine Karte beilegen. Nach der Beerdigung: Kondolationen und Spenden verdanken (Danksagungskarten drucken lassen und versenden, eventuell Danksagung in Zeitung). Allfällige Abschiedsbriefe mit Inhalten, die erst nach Ihrem Tod bekannt werden sollen, versenden. o o o o o o o o o o Weitere Formalitäten o Versicherungen benachrichtigen AHV/IV, siehe Anweisungen der entsprechenden Ausgleichskasse der Eidg. Alters- und Hinterlassungsversicherung und letzte Seiten im Telefonbuch. Pensionskasse, Lebensversicherung, Krankenkasse, usw. o Je nach Kanton wird eine Siegelung stattfinden. Siegelungsbeamte melden sich für einen Termin. Dazu Steuerunterlagen und Vermögensnachweise bereithalten. Falls Sie Schwierigkeiten haben, obige Punkte zu regeln, wenden Sie sich an den Freidenker-Vereinigung der Schweiz FVS | Geschäftsstelle | Postfach | CH-3001 Bern | Tel. 031 371 65 67 | Fax 031 371 65 68 | info@freidenker.ch | Postkonto 84-4452-6