„Die Laizität hat mehr Freiheiten hervorgebracht als jede Religion mit politischer Macht“

Catherine Kintzler, Honorarprofessorin an der Universität von Lille III und Vizepräsidentin der Société de philosophie, hat über zwanzig Jahre lang am Gymnasium unterrichtet. Ihr Forschungsgebiet umfasst sowohl die Kunst- als auch die politische Philosophie. Ihr Buch Penser la laïcité, erschienen 2014 bei éditions Minerve, gilt als Referenzwerk. Es bietet eine anspruchsvolle und spannende Reflexion über das Konzept der Laizität, illustriert mit zahlreichen Beispielen.

Porträt Catherine Kintzler

Laurent Ottavi, Revue des Deux Mondes*

Die Laizität lässt sich Ihrer Ansicht nach nicht auf das Gesetz zur Trennung von Kirchen und Staat von 1905 reduzieren. In der Einführung Ihres Buches Penser la laïcité schreiben Sie: „Der natürliche Ort der Laizität ist der Gedanke der Aufklärung, der durch republikanisches Denken vermittelt wird.“ Können wir daraus schliessen, dass es ohne Laizität keine französische Republik gäbe? Und wie unterscheiden Sie Laizität und Toleranz?

Die Laizität als politisches System beginnt weder mit dem Gesetz von 1905 noch mit dem Erscheinen des Begriffs „Laizität“ im politischen Vokabular. Es gab davor schon zahlreiche weltliche Gesetze:  Die Einführung der Ziviltrauung im Jahr 1792, die Schulgesetze der Dritten Republik, das Gesetz „über die Freiheit des Begräbnisses“ von 1881. Die Geschichte der laizistischen Gesetzgebung hört auch nicht um 1905 auf: Wir leben in einer Zeit, in der sie verfeinert und ausgeweitet wird.


„Die grundlegende Idee von Locke ist, dass man Ungläubige nicht in politische Vereinigungen aufnehmen kann, weil sie nicht fähig sind, Banden zu knüpfen.“


Aber ich werde die Frage hinsichtlich der Begriffsverfassung beantworten, denn ich bin weder Historikerin noch Juristin. Bei meiner Arbeit habe ich mich für den philosophischen Kern interessiert, der meiner Ansicht nach die Laizität unterstützt und anhand welchem man ihre verschiedenen Aspekte erklären kann. Deshalb bin ich bis zum Ende des 17. Jahrhunderts zurückgegangen. Locke, der grösste Denker des Toleranzregimes (toleration), schliesst die Atheisten von der politischen Vereinigung aus. Nimmt man sein Argument für die Rechtfertigung dieses Ausschlusses ernst, so taucht eine grundsätzliche Frage auf, die das Blickfeld nachzeichnet, auf welchem das Konzept der Laizität beruhen wird:

„Schliesslich können diejenigen, die die Existenz eines Gottes leugnen, in keiner Art und Weise geduldet werden. Aus der Sicht eines Atheisten können tatsächlich weder Versprechen noch Vertrag noch Eid - welche die Bande einer menschlichen Gesellschaft bilden - etwas Stabiles oder Heiliges sein; alle diese Bande lösen sich auf, wenn die Vorstellung von Gott weggenommen wird.“1

Die grundlegende Idee ist, dass man Ungläubige nicht in politische Vereinigungen aufnehmen kann, weil sie nicht fähig sind, Banden zu knüpfen. Sie sind per Definition entbunden. Man kann hier einen versteckten Syllogismus wiederherstellen: Jede politische Vereinigung setzt ein Prinzip der Verbindung voraus, und weil das Modell jeder Bindung die religiöse Bindung ist, schlussfolgert man, dass die Atheisten ausgeschlossen werden müssen, weil sie unzuverlässig sind.

Dies erlaubt, die entscheidende Frage zu stellen: Muss man sich für die Gesetzgebung auf das Modell des Glaubens stützen? Basiert der politische Zusammenhalt auf einer vorangegangenen Zustimmung zum Glauben? Locke sagte ja, aber dieser grosse Geist hat den Kern der Sache erkannt. Er hat damit das konzeptionelle Feld umrissen, auf welchem die Laizität beruhen wird. Er hat eine strukturierende Frage gestellt.


„Das Gesetz greift nicht auf das Modell des Glaubens zurück, es ist von keiner bereits existierenden Bindung beeinflusst und setzt keine Form von Glauben oder vorhergehender Zugehörigkeit voraus.“


Man muss die Antwort umkehren, um zur Laizität zu gelangen, aber die Frage von Locke ist grundlegend: Es ist nicht nötig, an irgendetwas zu glauben, um eine politische Vereinigung zu bilden. Das Gesetz greift nicht auf das Modell des Glaubens zurück, es ist von keiner bereits existierenden Bindung beeinflusst und setzt keine Form von Glauben oder vorhergehender Zugehörigkeit voraus: Voraussetzung für die Möglichkeit zur politischen Vereinigung ist ein espace zéro, ein Null-Raum.

Es ist eine Strömung der französischen Revolution - verkörpert durch Condorcet2 - die diese Umkehr bewirkte, auch wenn der Begriff der Laizität noch nicht existierte. Diese Vorstellung bringt uns zu einem politischen System, in welchem die Entbundenheit nicht nur möglich, sondern grundsätzlich ist, und welches sich nicht mit einer Koexistenz der Gemeinschaften begnügt, sondern auf dem Individuum gründet. Das musste man erst einmal wagen! Ein Gesellschaftsvertrag, aus Primatomen zusammengesetzt, bei dem der einsame Spaziergänger3 immer am Horizont steht.

Die Trennung von Kirche und Staat ist für die Laizität natürlich konstitutiv, aber sie spezifiziert sie nicht vollständig. Viele Toleranzregime nach angelsächsischer Art praktizieren die Trennung nicht. Andere befolgen sie, ohne selbst laizistisch zu sein, wie beispielsweise die USA. Denn selbst im Zusammenhang mit der Trennung von Kirche und Staat ist dort die Bindung zur Religion, die ich erwähnte, immer noch präsent: Ein religiöser Diskurs kann von den Vertretern der öffentlichen Gewalt geführt werden; die öffentliche Anrufung Gottes, Schwüre auf ein „Heiliges Buch“, öffentliche Gebetshandlungen sind nicht nur erlaubt, sondern erforderlich.
 


„Der rechtliche, politische und moralische Status von Nicht-Gläubigen, von allen, die sich nicht auf eine religiöse Haltung beziehen, ist deshalb ein Kriterium für die Beurteilung der Laizität.“



Der religiöse Moment wird politisch gutgeheissen und der moralische Status der Nicht-Gläubigen wird herabgewürdigt. Ein laizistischer Staat trennt den politischen Zusammenhalt vollständig vom religiösen Zusammenhalt, auch in seiner Form - deshalb bin ich immer etwas zurückhaltend, wenn ich von „Werten“ reden höre, denn eine laizistische Staatsform kann sich nicht als nichtkirchliche Religion etablieren. Der rechtliche, politische und moralische Status von Nicht-Gläubigen, von allen, die sich nicht auf eine religiöse Haltung beziehen, ist deshalb ein Kriterium für die Beurteilung der Laizität4. Die laizistische Staatsform ist untrennbar mit dem Gedanken verbunden, auf dem gegenwärtig die französische Republik gründet: Es ist ein Immanentismus und ein politischer Atomismus. Man darf jedoch nicht vergessen, dass auch die französische Republik selbst nicht komplett laizistisch ist, im Elsass und im Departement Mosel existiert beispielsweise ein lokales Recht, das mehrere Religionen öffentlich anerkennt und sie mittels Kirchensteuer entlöhnt.

 

„Die Wirksamkeit der Laizität misst sich am Grad der Freiheit, die sie erlaubt“, schreiben Sie in Ihrem Buch. Inwiefern sind Freiheit und Laizität untrennbar miteinander verbunden?

 

Eine laizistische Staatsform verbindet zwei Grundsätze und unterscheidet daher zwei Bereiche. Einerseits: Die öffentliche Gewalt enthält sich bezüglich Glauben und Unglauben - das ist der Grundsatz der Laizität stricto sensu. Man darf aber den anderen Aspekt nicht vergessen, der dem ersten Grundsatz Sinn gibt und von ihm abhängig ist: Überall sonst, auch in der Öffentlichkeit, gilt im Rahmen des allgemeinen Rechts die Meinungsfreiheit. Man kann den Glauben oder Unglauben haben, den man will und ihn öffentlich äussern, vorausgesetzt eben, das allgemeine Recht wird respektiert.

Beispielsweise ist es auf den Grundsatz der Laizität zurückzuführen, dass die öffentlichen Denkmäler und die Orte, an denen die öffentliche Gewalt ausgeübt wird (wie Gerichte, Gemeinderatssäle etc.) seit dem Gesetz von 1905 frei von religiöser Symbolik sein müssen, dass sich Magistraten und Funktionäre in Glaubensfragen im Rahmen ihrer Ämter zurückzuhalten haben oder dass es verboten ist, auf dem Friedhof die Bereiche der verschiedenen Konfessionen auszuschildern, weil nur Grabstätten religiöse Embleme tragen dürfen.
 

 

 


„Vollverschleierung auf der Strasse ist nicht verboten, weil sie ein religiöses Zeichen darstellt, sondern weil es eine der Arten ist, wie man sein Gesicht freiwillig verdecken kann.“



Das beschränkt aber den religiösen Ausdruck nicht auf die Privatsphäre, weit gefehlt: Man darf in der Öffentlichkeit (auf der Strasse, im öffentlichen Verkehr, im Restaurant etc.) ein religiöses (oder ein nicht-religiöses) Zeichen tragen, man darf sich öffentlich zu Religionsfragen äussern, frei darüber schreiben und publizieren, man darf seine religiöse Zugehörigkeit ausdrücken und alles Gute - oder alles Schlechte -, das man von einer Religion oder einer Lehre denkt, sagen. Nehmen wir das Beispiel der Schule: Derselbe Schüler, der während seiner Schulzeit seine Religion nicht zur Schau stellen darf, darf dies als Kandidat für eine Prüfung sehr wohl tun.

 

Es gibt übrigens auch unechte laizistische Themen: „Strassengebete“ sind nicht deshalb verboten, weil sie religiös sind, sondern deshalb, weil sie sich anderen aufdrängen und den öffentlichen Weg in Beschlag nehmen. Vollverschleierung auf der Strasse ist nicht verboten, weil sie ein religiöses Zeichen darstellt, sondern weil es eine der Arten ist, wie man sein Gesicht freiwillig verdecken kann.

So verbindet das System der Laizität zwei Grundsätze: Man legt der öffentlichen Gewalt eine Augenbinde um, damit die Zivilgesellschaft ihre Freiheiten entfalten kann. In diesem Sinn ist das System der Laizität ein Minimalismus - die öffentliche Gewalt verschliesst vor allem, was mit Glaube oder Nicht-Glaube zu tun hat, die Augen und drückt ihre Blindheit durch die Enthaltung in dieser Angelegenheit aus - und dieser Minimalismus erlaubt es ihr, auf eine absolut gleichgültige Weise verschiedenste Positionen aufzunehmen, auch solche, die es nicht gibt!

Als Gegenströmungen zu dieser Auffassung von Laizität führen Sie den laizistischen Extremismus und die adjektivierte Laizität an. Worum handelt es sich hierbei?

Die (manchmal gewollte) Unkenntnis dieser Dualität führt zu Missverständnissen und Auswüchsen. Man kann sie vereinfacht mit einer Schaukelbewegung erklären: Es geht - und zwar jedes Mal - darum, das eine Prinzip zu Gunsten des anderen zu verleugnen.

  • Der erste Auswuchs hat unterschiedliche Namen angenommen.  Ich nenne sie die laïcité adjectivée, adjektivierte Laizität (andere Bezeichnungen wären plurale, offene, positive, vernünftige, beruhigte, inklusive Laizität). Sie besteht darin, die Grundsätze der Zivilgesellschaft auf den Bereich der öffentlichen Gewalt (oder auf einen Teil davon) auszudehnen. Mit anderen Worten: Sie lehnt den neutralen und minimalistischen Charakter der republikanischen Staatsgewalt ab, indem sie aus der religiösen Meinung eine Norm macht, indem sie religiöse Äusserungen dort zulässt, wo sie nicht hingehören und indem sie den Kommunitarismus legitimiert. Sie wurde namentlich durch das im März 2004 erlassene Gesetz, welches das Tragen von religiösen Symbolen an öffentlichen Schulen verbietet, abgelehnt.
  • Der zweite Auswuchs, der laizistische Extremismus, besteht symmetrisch und umgekehrt darin, dass er den Bereich der Zivilgesellschaft verhärten will, indem er von ihm dieselbe Enthaltung verlangt, die im Bereich der öffentlichen Gewalt gelten sollte. Der gesamte zivile Raum wird „gesäubert“, wird zur Wüste für Meinungsäusserungen! Dieser Extremismus ist vor Kurzem als Reaktion auf den ersten Auswuchs wieder aufgetaucht und er greift vor allem eine Religion an.
     

„Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Laizität mehr Freiheiten hervorgebracht hat als jede Religion, die über politische Macht verfügt oder die besonderes Gehör der letzteren geniesst.“


 


Diese zwei Strömungen wechselten einander ab und boten beide der extremen Rechten die Laizität an - die eine Strömung, indem sie den laizistischen Boden - unter dem Vorwand, ihn aufzulockern und zu modernisieren - jahrzehntelang verwüstete; die andere, indem sie in verhärtete und reaktive Vorschläge investierte. Die beiden vermählten sich mit dem Geschäft der rechtsextremen Politik, nämlich der phantasmatischen Bildung von „Gemeinschaften“ (im vorliegenden Fall „der Muslime“). Die erste Strömung verehrt diese Gemeinschaften, indem sie sich auf die „Stigmatisierung“ beruft, und die zweite Strömung verachtet sie, indem sie sich auf die „Invasion“ beruft.

Diese zwei Bewegungen ermächtigen sich gegenseitig und sind strukturell gesehen von derselben Beschaffenheit. Sie sind Zwillinge in ihrer Gegensätzlichkeit und erzeugen beide eine Form von Vereinheitlichung des Lebens - das offenbart sich beim zweiten Auswuchs, der den Ausdruck alles Religiösen abschaffen will, aber auch beim ersten Auswuchs, der mit der Nebeneinanderstellung der Gemeinschaften, denen sich Individuen zugehörig fühlen, argumentiert.

Wenn man sich nun die Ausdehnung der laizistischen Bestimmungen anschaut, lässt sich an jedem Punkt die befreiende Wirkung aufzeigen. Ich beschränke mich auf ein paar Beispiele: Die Einführung der Zivilehe und ihre Loslösung von der religiösen Heirat; das Recht der Frauen, selbst über ihr Einkommen zu verfügen; das Recht auf Empfängnisverhütung; das Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch; die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Forschung (wir wissen beispielsweise, dass die Biologieforschung regelmässig unter den Druck von religiösen Autoritäten gerät, wie bei der Stammzellendebatte zu sehen war); nicht zu vergessen auch der obligatorische Schulunterricht, der den Religionsunterricht in die Privatsphäre verbannt.

In Frankreich wird das alles von einer Gesetzgebung geregelt, in der die Laizität eine wichtige Rolle spielt. Heute gibt es neue Baustellen, zum Beispiel die vom Ende des Lebens.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Laizität mehr Freiheiten hervorgebracht hat als jede Religion, die über politische Macht verfügt oder die besonderes Gehör der letzteren geniesst.

Freiheit entsteht auch in der Schule. Sie selbst sind Condorcet-Spezialistin. Welchen Platz hat die Schule im laizistischen System?

Die öffentliche Primar- und Sekundarschule ist vom gewöhnlichen zivilen Raum ausgeschlossen, weil sie Teil der konstitutiven Einrichtungen von Freiheit ist, weil sie Freiheiten aufnimmt, die am Entstehen sind. Man kommt nicht in die Schule, um zu „konsumieren“, sondern um seine eigene Freiheit auszubilden. Dafür ist ein gemeinsamer kritischer Raum notwendig, ebenso die Zeit für einen Umweg, für den Rückzug, für Zweifel. Deswegen sind Schüler keine Nutzer.
 


„Wir müssen durch die Krise gehen, auf Distanz zu dem, was wir zu denken glauben, was wir zu sein glauben. Das ist notwendig für alle, für das Kind eines Arztes oder eines Managers genauso wie für das Kind eines Arbeiters, eines Bauern oder eines Arbeitslosen.“



Man kann mit den Schülern weder durch das Herunterleiern von verschiedenen Meinungen etwas aufbauen, noch indem man ihnen sagt: „Es gibt verschiedene Gemeinschaften, jede Gemeinschaft macht, was sie will, und es ist immer respektabel.“ Denn dann würde jeder auf seiner Zugehörigkeit sitzen bleiben - vorausgesetzt, er hat eine.

Wir müssen durch die Krise gehen, auf Distanz zu dem, was wir zu denken glauben, was wir zu sein glauben. Das ist notwendig für alle, für das Kind eines Arztes oder eines Managers genauso wie für das Kind eines Arbeiters, eines Bauern oder eines Arbeitslosen. Das ist der Moment, in welchem wir einen Schritt über die schlichte Toleranz hinausgehen, in welchem der Zweifel nicht nur erlaubt, sondern erforderlich ist. Dies geschieht auch über einen sichtbaren Akt, über eine Art Ritual, das konkret an diese Notwendigkeit erinnert: Indem wir die Schwelle der Schule überschreiten, verändern wir uns ein bisschen, wird aus einem Kind ein Schüler. Das bedeutet nicht, dass wir mit unserer Zugehörigkeit, mit unserer Gemeinschaft brechen müssen, sondern vielmehr, dass es eine Zeit gibt, in der wir es mit nichts als mit unseren Gedanken zu tun haben.

Wir dürfen auch nicht vergessen, dass es Minderjährige sind, welche die öffentliche Primar- und Sekundarschule besuchen: Sie müssen voreinander beschützt werden. Sie kommen von überall her, es gibt also auch Kinder, deren Eltern nicht gläubig sind: Weshalb also sollten sie eine Darstellung von Religion erfahren, die ihre Eltern nicht notwendigerweise gutheissen? Diese Darstellung an der Schule zu erlauben - unter dem Vorwand, dass sie toleranterweise auf alle Religionen ausgeweitet werde - das hiesse, das Religiöse zu normalisieren und alle dazu einzuladen, mitzumachen; das hiesse, zu insinuieren, dass es normal sei, eine Religion zu haben.

Man vergisst immer wieder, dass die Schüler, die ihre religiösen Symbole beim Betreten der Schule ablegen, sie beim Hinausgehen wieder anziehen. Eine wirkliche Beschneidung der Freiheit wäre, wenn der Staat allen das Tragen von religiösen Symbolen überall im öffentlichen Raum und immer verböte oder wenn er den Gemeinschaften erlaubte, ihre vermeintlichen „Mitglieder“ überall im öffentlichen Raum und immer dazu zu zwingen. Mit anderen Worten: Die öffentliche Schule ermöglicht den Schülern ein Doppelleben. Das ist es, was ich allgemein den laizistischen Atem nenne: Zu wissen, wann und wo man sich enthalten muss, wann und wo die grösste Freiheit sich entfaltet - und zu verstehen, dass der zweite Fall (die Freiheit) unendlich ist und der erste (die Enthaltung) ausdrücklich gesetzlich geregelt ist.

Die Schule ist ein sinnbildlicher Ort für diese Unterscheidung, und zwar nicht nur bezüglich religiöser, politischer oder anderer Fragen.


* Der Originaltext (in französischer Sprache) ist auf www.revuedesdeuxmondes.fr am 15. Januar 2018 erstmals erschienen. Die Übersetzung erfolgte mit freundlicher Genehmigung des Verlags durch Simone Krüsi.

1John Locke, Brief über die Toleranz (1689), Übers. nach Le Clerc, éd. J.-F. Spitz, Paris: GF, 1992.

2Marie Jean Antoine Nicolas Caritat oder Marquis de Condorcet (1743 - 1794) war ein französischer Philosoph und Politiker der Aufklärung (Anm. d. Red.).

3In Anlehnung an Jean-Jacques Rousseaus „Rêveries du Promeneur Solitaire“ (Anm. d. Red.).