Fragwürdige Lieferung von Personendaten an Zürcher Kirchen gestoppt

Stadtzürcher Kirchen missionierten rechtswidrig bei konfessionsfreien Angehörigen von Kirchenmitgliedern; so auch bei EhepartnerInnen und deren Kindern. Diese Praxis ist nun gestoppt worden – zumindest in der Stadt Zürich.

Nach seiner bisherigen Praxis belieferte das Personenmeldeamt der Stadt Zürich die Kirchen systematisch auch mit Personendaten von Bürgern, die nicht Mitglieder der betreffenden Kirche waren. Aufgrund einer Intervention der Datenschutzbehörden stoppt das Personenmeldeamt nun diese fragwürdigen Datenlieferungen. Die Freidenker-Vereinigung begrüsst diese Praxisänderung.

Gemäss dem Recht des Kantons Zürich sind die Kirchgemeinden befugt, aus den Einwohnerregistern der Gemeinden unentgeltlich die Angaben zu erhalten, die sie zur Erfassung ihrer Mitglieder beziehungsweise zur Erfüllung ihrer kirchlichen Aufgaben benötigen. Bisher lieferte das Bevölkerungsamt der Stadt Zürich den Kirchen systematisch Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Bürgerort und Beruf, und zwar nicht nur von den Kirchenmitgliedern, sondern auch von deren Familienangehörigen. Die Kirchen erhielten damit detaillierte Daten von Personen, die mit einem Kirchenmitglied verheiratet waren, oder mit einem Kirchenmitglied in einer faktischen Lebensgemeinschaft oder einer eingetragenen Partnerschaft lebten. Dies auch dann, wenn diese Personen selbst keiner oder einer anderen Konfession angehörten. Die Kirchen benutzten diese Personendaten unter anderem auch zu Marketingzwecken, sprich Missionierung. Die Kirchen missbrauchten die vom Staat gratis erhaltenen Registerdaten zum Beispiel zum Versand von kirchlichem Werbematerial, etwa bei Geburt eines Kindes.

Ein betroffenes Freidenker-Mitglied, selbst Rechtsanwalt und Datenschutzexperte, deckte diese Praxis auf und intervenierte bei den Behörden erfolgreich dagegen.

Den betroffenen Kirchen gelang es auf Aufforderung der Behörden nicht, nachvollziehbar und überzeugend darzulegen, inwiefern sie zur Erfüllung ihrer kirchlichen Aufgaben auf die systematische Datenlieferung über konfessionsfremde Familienmitgliedern angewiesen sein sollen. Dementsprechend beurteilte die Datenschutzstelle der Stadt Zürich die systematische Datenlieferung von Personendaten von Nichtmitgliedern an Kirchgemeinden durch das Personenmeldeamt als unzulässig. Die Datenschutzstelle empfahl dem Personenmeldeamt, auf die systematische Lieferung dieser Daten an Kirchgemeinden zu verzichten und diesbezügliche Auskünfte nur noch auf Anfrage im konkreten Einzelfall zu erteilen.

Im Juli 2017 wurde bekannt, dass sowohl das Personenmeldeamt der Stadt Zürich als auch die betroffenen Kirchgemeinden die Empfehlung akzeptieren und diese so rasch wie möglich umsetzen werden.

Die Freidenker-Vereinigung begrüsst den Stopp dieser rechtswidrigen Praxis. Es ist eine gravierende Verletzung des Datenschutzes, wenn der Staat den Kirchen systematisch und bedingungslos detaillierte Personendaten von Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellt, die nicht einmal Mitglieder der betreffenden Kirchen sind. Die Freidenker-Vereinigung wird sich zum Schutz der Daten konfessionsfreier Menschen dafür einsetzen, dass solche Praktiken auch in anderen Gemeinden gestoppt werden.

Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz (FVS), fördert das freie, nicht von Dogmen, Tabus und anderen Hindernissen beschränkte Denken – seit über 100 Jahren. Sie vertritt die Interessen der religions- und konfessionsfreien Menschen in der Schweiz. Die FVS setzt sich dafür ein, religiöse Privilegien abzuschaffen und die wachsende Gemeinschaft der Konfessionsfreien vor rechtlichen und anderen Einmischungen durch religiöse Institutionen zu schützen.

Freidenker-Vereinigung der Schweiz, Sektion Zürich

Gerne stehen für Fragen zur Verfügung:

Gabriela Salvisberg, Präsidentin Sektion Zürich, gabriela.salvisberg@frei-denken.ch, 079 219 87 48

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