Musliminnen müssen in den Schwimmunterricht - Der EGMR stützt ein Urteil der Schweiz

Artikel auf tagesanzeiger.ch vom 10. Januar 2017:

Indem die Schweizer Behörden den Besuch des gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterrichts für zwei muslimische Mädchen für obligatorisch erklärten, haben sie die Religionsfreiheit der Betroffenen nicht verletzt. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) betrifft den Fall einer in Basel wohnhaften Familie. Die sieben und neun Jahre alten Mädchen besuchten dort im August 2008 eine Primarschule. Dem obligatorischen Schwimmunterricht blieben sie jedoch fern. Gespräche mit den Eltern, welche die Schweizer und die türkische Staatsbürgerschaft haben, fruchteten nicht.

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>>Artikel auf hpd.de mit Kommentar von Valentin Abgottspon, Vize Präsident der FVS:

Valentin Abgottspon von den Schweizer Freidenkern erklärte gegenüber dem hpd: "Wir von der Freidenker-Vereinigung der Schweiz begrüßen dieses Urteil. Wir setzen uns stets dafür ein, dass Kindern kein religiöser Stempel aufgedrückt wird, dass sie möglichst wenig religiös oder anderweitig fundamentalistisch-ideologisch vereinnahmt werden. Es kann nicht angehen, dass die Trumpfkarte Religion beziehungsweise Religionsfreiheit allzu oft sticht, wenn es um Angelegenheiten der Erziehung und Bildung geht." Selbstverständlich stehe das Thema Schulpflicht und das Erziehungsrecht der Eltern in einem Spannungsfeld, erklärt Abgottspon, der als Lehrer an der Oberstufe tätig ist. Kinder gehörten niemals einfach so ihren Eltern. Abgottspon bezog für die Freidenker-Vereinigung auch Position zur grundsätzlichen Frage der Geschlechtertrennung im Schulunterricht: "Eine ungleiche Behandlung der Geschlechter sowie eine Forderung nach Geschlechtertrennung scheint uns nicht mehr zeitgemäß: Diese Art von Sexismus darf von der offenen Gesellschaft nicht toleriert werden."

 

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