Sterbehilfe Kanton Neuenburg: Heilsarmee blitzt vor Bundesgericht ab - Wegweisendes Urteil für Alters- und Pflegeheime!

"Gott und nur Gott allein entscheidet, wann wir zu sterben haben, das ist für die Heilsarmee klar. Es ist völlig ausgeschlossen, dass die Heilsarmee Suizide tolerieren könnte. Nun ist diese Überzeugung aber keine rein theologische Frage, weil die christliche Organisation auch Pflegeheime führt. - Als der Kanton Neuenburg entschied, dass Sterbehilfeorganisationen der Zugang zu Heimen gewährt werden muss, sah die Heilsarmee ihre Glaubensfreiheit verletzt und zog vor Bundesgericht."

Zwar gestanden die Richter der Klägerin zu, dass ihr Glaubensfreiheit verletzt wird. Jedoch bewertet das Bundesgericht das Recht schwerkranker Menschen auf Entscheidungsfreiheit höher als das Recht der Heilsarmee. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass andernfalls Heimbewohnern das Recht auf selbstbestimmten Suizid verwehrt würde, nur weil sie über keine eigene Wohnung mehr verfügen. Weiter stellen die Bundesrichter der Heilsarmee anheim, auf staatliche Subventionen zu verzichten und ihre Heime in privat geführte Institutionen umzuwandeln. In diesen stünde es der christlichen Organisation frei Regeln zu erstellen.

 

>>Zum Artikel auf srf.ch

 

>>Zum Artikel der nzz.ch

 

 

>>Stellungnahme Heilsarmee Schweiz