Bern: "Das ist erst der Anfang" - Zum neuen Kirchengesetz

Von aussen betrachtet ändert sich für die drei Landeskirchen mit dem neuen Kirchengesetz fast nichts. Das Wichtigste für sie ist ohnehin die Finanzierung. Diese erfolgt künftig zwar nach einem neuen System, doch das Volumen bleibt unverändert. Daran ist zu erkennen, dass der Status quo zumindest in finanzieller Hinsicht Richtschnur der Gesetzesrevision war.

Einschneidender für die Landeskirchen ist das, was auf der Symbolebene geschieht. Dass der Kanton seine Pfarrerinnen und Pfarrer nicht mehr auf der Lohnliste haben will, kommt einer Zurückweisung gleich. Die Rede ist zwar von einer «Weiterentwicklung» des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat – in Tat und Wahrheit ist es aber die Lockerung einer uralten Umklammerung.

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