Berner Studie zur Nutzung und Finanzierung sozialer Dienstleistungen der Landeskirchen
Bernerinnen und Berner wollen Staat und Kirche trennenDie Berner Stimmberechtigten sprechen sich für die Trennung von Staat und Kirche aus. Dies ist eines der wichtigen Resultate einer repräsentativen Studie im Auftrag der Freidenkenden Region Bern FRB. Im Weiteren ist eine Mehrheit der Befragten der Meinung, dass soziale Angebote der Landeskirchen ausschliesslich aus der Kirchensteuer zu bezahlen sind.
Im Hinblick auf die kommende Vernehmlassung zur Totalrevision des Kirchengesetzes wurden 1011 stimmberechtigte Bernerinnen und Berner vom Meinungsforschungsinstitut gfs.bern befragt. Das Ziel war, herauszufinden, inwiefern ihnen die sozialen Dienstleistungen der Landeskirchen bekannt sind und wie diese genutzt werden. Denn die Landeskirchen geniessen im Kanton Bern immer noch Privilegien gegenüber anderen Organisationen und Dienstleistungserbringern. So werden die Pfarrstellen und viele kirchliche Dienste durch den Kanton, also durch die Allgemeinheit, mitfinanziert. Diese Finanzierung durch den Staat begründen die Kirchen damit, dass sie wichtige soziale Aufgaben für die Gesellschaft leisten würden. Besonders oft werden hier die Betreuungs- und Beratungsangebote für sozial Bedürftige genannt. Die Kirchen leiten daraus einen grossen gesamtgesellschaftlichen Nutzen ab und haben dadurch ihre Privilegien über die letzten Jahrzehnte retten können.
Die vorliegende Studie belegt nun allerdings eine grosse Diskrepanz zwischen den Wünschen der StimmbürgerInnen und den immer wiederkehrenden Argumenten der Kirchen: So kennen zwar 55% der Befragten mindestens ein soziales Angebot der Landeskirchen, aber nur 7% der Befragten nutzen eine solche Dienstleistung. Hauptsächlich genutzt werden Kultur- und Bildungsangebote (Konzerte und Vorträge) sowie Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche. Alle anderen Angebote hingegen werden kaum genutzt.
Jorgo Ananiadis, Co-Präsident der Freidenkenden Region Bern, sagt dazu: „Obwohl der Kanton in allen Bereichen sparen muss, bevorzugt er die Landeskirchen und unterstützt sie mit finanziellen Mitteln. Dabei stützt er sich auf unbelegte Annahmen und folgt blind den Forderungen der Landeskirchen. Dank dieser neuen Studie gibt es jetzt aber Daten darüber, inwiefern diese mutmasslich gesellschaftsrelevanten Leistungen tatsächlich genutzt werden. Und die Resultate lassen keine Zweifel offen, wie diese in Zukunft zu finanzieren sind.“
Die Behörden und Parteien sind jetzt gefordert, die Erkenntnisse dieser Studie bei der kommenden Vernehmlassung zur Totalrevision des Kirchengesetzes einfliessen zu lassen. Für die Freidenkenden Region Bern sind die folgenden Konsequenzen bereits jetzt offensichtlich: 1. Staat und Kirche sind strukturell und finanziell strikt zu trennen. 2. Die Angebote der Landeskirchen sind grundsätzlich aus deren eigenen Mitteln zu finanzieren. 3. Wo der Staat das Erbringen sozialer Leistungen delegiert (bspw. Kultur-, Bildungs- und Freizeitangebote), sollen sich die Landeskirchen einem offenen Wettbewerb stellen. So wird auch die Qualität dieser von der Allgemeinheit finanzierten Leistungen sichergestellt.
Die Studie wurde heute morgen 10:00 den Medien und interessierten Kreisen vorgestellt.
Unterlagen:
2016_Medienrohstoff_Nutzung_und_Finanzierung_sozialer_Dienstleistungen
2016_Studie_Nutzung_und_Finanzierung_sozialer_Dienstleistungen
Kontakt:
Fragen beantworten gerne:
Dr. Werner Luginbühl Verantwortlicher für die statistische Auswertung E-Mail
Jorgo Ananiadis Co-Präsident FRB E-Mail
Vernehmlassung: http://www.frei-denken.ch/de/2016/12/landeskirchengesetz-zukunftsgerichtete-neuordnung-statt-wunschkatalog-der-kirchen/