Auch die Heilsarmee blitzt vor Gericht ab

"Ein weiteres Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stützt den Entscheid des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), gewissen christlichen Jugendorganisationen keine Fördergelder mehr zu zahlen. Diese würden nach Ansicht des BSV ihre Jugendangebote nur als "Mittel zum Zweck" durchführen, um den Glauben weiterzugeben."

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