Urteil gegen nächtlichen Glockenschlag
In Wädenswil darf die reformierte Kirche nur noch zur vollen Stunde läuten. Nicht mehr jede Viertelstunde, wie es die Kirche wollte. Diese Regelung hat das Verwaltungsgericht für die Zeit zwischen 22 Uhr und 7 Uhr morgens angeordnet. Ein Urteil, das weitreichende Folgen haben könnte.