KT. BE: Teilrevision der Spitalversorgungsverordnung (SpVV)

Stellungnahme der FreidenkerInnen Region Bern im Konsultationsverfahren bezüglich der Teilrevision der Spitalversorgungsverordnung (SpVV).1. Problematische Etablierung der religiösen Seelsorge

Die Freidenker erachten die Teilrevision der Spitalverordnung als verpasste Chance, die enge und problematische Verflechtung von Staat und Kirche im Kanton Bern zu korrigieren. Die neuen Art. 15a bis c SpVV verlangen von den Spitäler die Sicherstellung von Mindeststandards im Bereich der Spitalseelsorge, wobei die Verordnung sogar die Anzahl Vollzeitstellen festschreiben will.

2. Problematische Abstellung auf religiös definierte Standards Auf der einen Seite soll ein optimaler Zugang zu Seelsorgeleistungen für religiöse Menschen, welche dies wünschen gewährleistet sein. Auf der anderen Seite kann nicht sein, dass gemäss Art. 15b Abs. 3 SpVV unbesehen religiöse Standards als allein massgebend für die Qualität der erbrachten Leistung angesehen werden. Die wachsende Distanz der Menschen zur organisierten Religion, die grosse religiöse Pluralität sowie die zunehmende Religionslosigkeit erfordern es zudem, dass ein zukunftsweisendes Care-Konzept in erster Linie auf wissenschaftliche, psychologische Aspekte aufbaut.

3. Problematischer Umgang mit Patientendaten Gerade im Bereich der Spitalseelsorge ist die Verflechtung zwischen Staat als Leistungserbringer im Bereich von Listenspitälern und Religion sehr heikel, geht es doch um Menschen, welche sich in Ausnahmesituationen befinden. Hier ist ein höheres Augenmerk auf den Datenschutz zu legen, als es Art 15c Abs. 1 SpVV formuliert. Insbesondere ist eine vorgängige aktive Zustimmung der Patienten zur Weiterleitung ihrer Daten an die Spitalseelsorge als Standard vorzuschreiben.