NRW: Beschneidungsfeiern am Karfreitag bleiben verboten

Auch weiterhin bleiben Beschneidungsfeiern am Karfreitag verboten. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte in einem am Dienstag bekanntgewordenen Beschluss das gegen einen Kölner Wirt verhängte Verbot, seinen Veranstaltungssaal für Beschneidungsfeiern an dem zentralen christlichen Feiertag zur Verfügung zu stellen. http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-nrw-beschluss-4b13515-beschneidung-karfreitag-feierverbot/