Mut zur Abschaffung der Blasphemietatbestände
Pressemitteilung
Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz ist bestürzt über das Massaker in Paris. Die Meinungsfreiheit im Allgemeinen und die Pressefreiheit im Besonderen zählen zu den grundlegenden Freiheiten unserer demokratischen Gesellschaft. Alle BürgerInnen sind aufgerufen, diese unter grossen Opfern errungenen westlichen Werte zu verteidigen und den Terroristen und ihrer Ideologie eine klare Absage zu erteilen. Dazu gehört auch der Mut zur Abschaffung der Blasphemietatbestände: Weltweit werden Menschen aufgrund von Blasphemievorwürfen nämlich nicht nur von Fanatikern bedroht, sondern auch vom Staat rechtlich verfolgt. Auch in der westlichen Welt sind sogenannte Blasphemiegesetze in Kraft, die eigens dafür geschaffen wurden, Religionen vor Kritik zu schützen. Solche Gesetze gehören abgeschafft, auch in der Schweiz, wo in Art. 261 StGB auf das Verspotten von Glaubenssachen eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen steht. Es gibt keinerlei Grund, religiöse Überzeugungen mehr als andere zu schützen. Die Gesetzgebung findet es richtigerweise unnötig, politische Überzeugungen mit einem Immunitätsartikel zu würdigen. Rechtsgarantien auf Hausfrieden, Eigentumsschutz, Schutz vor Verleumdung, Schutz der freien Meinungsäusserung usw. genügen, um Organisationen und deren Wirken ausreichend zu schützen. Freidenkerverbände fordern deshalb weltweit Rechtsgleichheit für alle Überzeugungen und die Abschaffung der Blaspemietatbestände als starkes Signal an jene Staaten und Bewegungen, die Menschen wegen Blasphemie verfolgen oder gar an Leib und Leben bedrohen. Seien wir mutig, gehen wir voran und streichen in der Schweiz den Art. 261 StGB!
IHEU-Bericht zur Meinungsfreiheit Der kürzlich publizierte Bericht der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union IHEU „Freedom of Thought 2014“ zeigt auf, dass in zahlreichen westlichen Länder auch noch im 21. Jahrhundert Menschen wegen «Blasphemie» und anderweitiger freien Rede über Religion sogar mit Gefängnis bestrafen werden können: Island (Gefängnis bis zu drei Monate), Dänemark (bis zu vier Monate), Neuseeland (bis zu einem Jahr), Polen (bis zu zwei Jahren), Deutschland (bis zu drei Jahren) und Griechenland (bis zu drei Jahren). Das betrifft die Straftatbestände der «Gotteslästerung» im Falle Griechenlands oder die «Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen» in Deutschland. «Die Abschaffung des Blasphemietatbestands ist Ziel der EU-Richtlinien für Religions- und Glaubensfreiheit» sagte der Uno-Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit bereits im IHEU-Bericht von 2013.