Nationalfonds muss Informationen über Projekt "Lebensende" vorlegen
Schweizer Sterbehilfeorganisationen beschwerten sich,weil der Nationalfonds keine Details zum Projekt Lebensende offenlegte. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde zumTeil gutgeheissen. http://www.zol.ch/bezirk-uster/maur/Teilerfolg-fuer-Sterbehelfer/story/17014827