Bayern: Schule darf Verschleierung verbieten
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass das Verbot, während des Unterrichts an einer Berufsoberschule einen gesichtsverhüllenden Schleier zu tragen, das Recht einer Schülerin auf freie Religionsausübung nicht in unzulässiger Weise begrenzt. http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/religionsfreiheit-schule-darf-verschleierung-verbieten_144_233304.html