Religiöser Zwang statt Wahlfreiheit?

Kirchen tun viel Gutes für die Bewohner des Kantons Luzern. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und engagieren sich im sozialen Bereich sowie für Bildung und Seelsorge. Natürlich muss all dies auch finanziert werden. Dafür reichen die Steuerzahlenden den Kirchen unterstützend die Hände und Freiwillige leisten Frondienst. Alle natürlichen Personen haben dabei die Wahlfreiheit, ob und an welche christliche Gemeinschaft sie Kirchensteuer zahlen möchten – ganz im Gegensatz zu den juristischen Personen. Unternehmen müssen die Steuer grundsätzlich entrichten. Die Einnahmen werden dann unter den drei Landeskirchen aufgeteilt. Aber ist es in einer vielfältigen und liberalen Gesellschaft vertretbar, dass der Staat dazu zwingt, eine christliche Kirche finanziell zu unterstützen? Zweifel sind angebracht. http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/politblog/1171403/Religi%C3%B6ser-Zwang-statt-Wahlfreiheit.htm