Freidenker fordern Verzicht auf religiöse Symbole für Lehrpersonen

Der Grosse Vorstand der Freidenker-Vereinigung der Schweiz sprach sich am 23. November 2013 in einem Positionspapier dagegen aus, Kleidervorschriften für Schülerinnen und Schüler zu erlassen, verlangt jedoch von Lehrpersonen an Volksschulen, auf das Tragen religiöser Kleider und Insignien zu verzichten.

Der Staat darf aus Sicht der Freidenker nur mit viel Bedacht in die individuellen Grundrechte eingreifen und Vorschriften oder Verbote erlassen. Falls solche Eingriffe erfolgen sollen, müssen sie gute Gründe haben. Es muss einem Schüler oder einer Schülerin erlaubt bleiben, ihre oder seine Individualität bis zu einem gewissen Grad auch an der öffentlichen Schule auszudrücken. Dazu gehört die Kleidung, wie beispielsweise bedruckte T-Shirts, dazu können aber auch Schmuck und Kopfbedeckung gehören. Sofern die Kleidungsstücke und der Schmuck kein Sicherheitsrisiko (z.B. Sport- oder Werkunterricht) darstellen oder hygienische Bedenken vorhanden sind (z.B. Schwimm- oder allgemein Sportunterricht), sollen Schülerinnen und Schüler beispielsweise auch mit Kappe, Kippa oder Kopftuch am Unterricht der öffentlichen Schulen teilnehmen können.

Falls anzunehmen ist, dass eine Schülerin oder ein Schüler gewisse Kleidungsstücke nicht freiwillig trägt, also beispielsweise vom Elternhaus unter Druck gesetzt wird, ist es Aufgabe der Lehrpersonen und anderer staatlicher Organe, hier Hilfe anzubieten, Gespräche zu führen und zu einer Lösung beizutragen. Säkulare Werte wie Vielfalt, Gleichberechtigung und Gleichstellung der Geschlechter sind von allen zu beachten.

Lehrpersonen an staatlichen Schulen der obligatorischen Schulpflicht haben sich bezüglich religiöser Kleidung und Insignien hingegen zurückzuhalten. Ist es einer Lehrperson nicht möglich, auf die ostentative Zurschaustellung ihrer Religiosität zu verzichten, müssen Zweifel an ihrer Eignung und Professionalität aufkommen.

Kontakt: Valentin Abgottspon, 078 671 08 03, valentin.abgottspon@frei-denken.ch