Grenzen der elterlichen Religionsfreiheit

Das Bundesgericht hat in einem neuesten Urteil erklärt, es sei religiösen Eltern zuzumuten, «von ihren Idealvorstellungen hinsichtlich der Ausgestaltung des Schwimmunterrichts abzurücken und die hiesigen sozialen und gesellschaftlichen Gegebenheiten zu akzeptieren». Den Kindern wird das kaum nützen, weil die Eltern wohl einfach umziehen werden. Der Staat muss Kinderrechte stärken, wenn er etwas für Kinder tun will: http://www.news.ch/Grenzen+der+elterlichen+Religionsfreiheit/586729/detail.htm