Deutschland: Kirchliches Arbeitsrecht wird vom Bundesarbeitsgericht gestützt

Ein Austritt aus der katholischen Kirche rechtfertigt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts die ausserordentliche Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters der Caritas.

Die Richter stärkten damit das gesonderte Arbeitsrecht der Kirchen, das von den Mitarbeitern besondere Loyalitätspflichten verlangt. Zuvor hatte auch schon das Landesarbeitsgericht Stuttgart die Entlassung des Sozialpädagogen (60) als rechtmässig bezeichnet und auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen verwiesen. Dueser erwägt eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article115616000/Caritas-darf-Mitarbeiter-nach-Kirchenaustritt-kuendigen.html

http://www.bild.de/newsticker-meldungen/home/25-15-kirchenaustritt-kuendigung-30152874.bild.html

http://www.heute.de/Bei-Kirchenaustritt-K%C3%BCndigung-27658570.html

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