Entlasten die Kirchen den Staat?

Die Leistungen der Kirchen seien für die Gesellschaft unabdingbar, schreibt der Zürcher Regierungsrat in seiner Stellungnahme gegen die Initiative zur Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen. Bei einem Wegfall der Steuereinnahmen von Firmen müsste der Staat einen Grossteil der Leistungen übernehmen. Weil der Staat anders als die Kirchen aber nicht mit freiwilligen Helfern rechnen könnte, wäre von deutlich höheren Kosten auszugehen.

Bei der Kirchensteuer der juristischen Personen handelt es sich um einen wesentlichen Bestandteil eines Gesamtsystems zur Finanzierung der Zürcher Kirchen. Es wird aufs Jahr 2014 erstmals vollständig umgesetzt. Der Regierungsrat erachtet es darum als falsch, ein Element aus einem System herauszubrechen, dessen Tauglichkeit noch auf dem Prüfstand steht.

Damit wird einmal mehr von einer Regierung der Mythos verbreitet, es gebe einen messbaren gesamtgesellschaftlichen Nutzen der Kirchen. Entsprechende Studien haben aber leider nicht den Nutzen sondern nur die Arbeit der Kirchen in Stunden gemessen - den Mythos also. Was davon bei den Nichtmitgliedern genutzt wird, weiss niemand. Und warum kirchliche Arbeit nützlicher sein soll als jene anderer Vereine ebenfalls nicht.

Zur NFP 58-Studie: http://www.frei-denken.ch/de/2010/11/nfp-58-finanzierung-und-nutzen-der-religionsgemeinschaften/