3.3.2013 Kt. Solothurn: Laizität wählen

Die FVS hat alle Kantonalparteien angeschrieben und auf diese Seite aufmerksam gemacht.

Parteien

Die Piratenpartei hat 2010 die Trennung von Staat und Kirche ins Programm aufgenommen. Die SP steht in ihrem Parteiprogramm 2010 wieder explizit für die Laizität ein.

Staat/Kirche im Kanton Solothurn

Zu den stossendsten Regelungen gehören:

  • Steuergesetz (2005) § 109  Der Staat erhebt gleichzeitig mit der direkten Staatssteuer von den juristischen Personen zuhanden der staatlich anerkannten Kirchgemeinden eine Finanzausgleichssteuer von 10% der ganzen Staatssteuer.
  • Schulgesetz (1969) § 1. Ziele der Volksschule: Die solothurnische Volksschule unterstützt die Familie in der Erziehung der Kinder zu Menschen, die sich vor Gott und gegenüber dem Nächsten verantwortlich wissen und danach handeln.
  • Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (1964) An hohen Feiertagen sind zudem verboten: öffentliche Veranstaltungen und Umzüge;  Variétévorstellungen und Tanzveranstaltungen;  Theater-, Kinovorstellungen und Konzerte, ausgenommen die Aufführungen von Werken ernsten Charakters;

Eine Übersicht über die zahlreichen rechtlichen Regelungen zu Gunsten der Kirchen findet sich hier.

Grossrats-KandidatInnen, die sich in der Umfrage der FVS für die vollständige Trennung von Staat und Kirche im Kanton Solothurn aussprechen:

  • Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Status der “Landeskirchen”
  • Gleichbehandlung aller Glaubensgemeinschaften und Weltanschauungen durch den Staat und deren Unabhängigkeit vom Staat

Die Antworten werden laufend ergänzt.

Rücklauf der FVS-Befragung

Der Rücklauf im Kanton Solothurn ist ausgesprochen schlecht. Wir haben die Parteisekretariate zweimal angeschrieben und am 21. Februar nochmals alle amtierenden KantonsrätInnen gebeten, den Talon an die KandidatInnen weiterzuleiten. Es scheinen sich im Kanton Solothurn auch im Jahr 2012 nur ganz wenige PolitikerInnen zu trauen, zur Frage der Trennung von Staat und Kirche so explizit Stellung zu nehmen. Was tun? Auf  smartvote deluxe: Standardversion mit maximal 61 Fragen können Sie jene KandidatInnen finden, welche wenigstens die Kirchensteuer für juristische Personen abschaffen würden – ein Schritt in die richtige Richtung:

"Im Kanton Solothurn bezahlen Unternehmen eine Finanzausgleichssteuer ("Kirchensteuer") an anerkannte Kirchgemeinden. Würden Sie eine Abschaffung dieser Steuer unterstützen?

Frage 5 im Bereich "Finanzen & Steuern". Wenn man diese einzige Frage mit Ja beantwortet, kann man pro Wahlkreis eine Liste jener KandidatInnen erstellen, die ebenfalls für eine Abschaffung sind.

Wahlkreise

Kandidat/in Partei Liste.Nr Kommentar

Solothurn/Lebern

 Bolliger Cyrill Junge Grüne  5.5&6
 Gantenbein Laura Junge Grüne  5.7&8
 Schauwecker Christof Junge Grüne  5.1&2

Bucheggberg/Wasseramt

Thal/Gäu

 Müller Fabian  SP gewählt

Olten/Gösgen

Dorneck/Thierstein

 Oppler Dominique  BDP  2 Dass Glaube und Staat zwei getrennte Dinge sind, kann ich sehr wohl unterstützen. Wenn unsere Verfassung gleiches Recht für alle fordert, dann ist dies die logische Folgerung. Religiöse Überzeugung ist eine sehr persönliche und intime Angelegenheit die mit Staatsraison spätestens seit der Franz. Revolution nichts mehr gemein hat. Privatpersonen können der Kirche austreten und sind damit nicht gezwungen kirchliche Werke zu unterstützen. Unternehmen hingegen müssen Kirchensteuern entrichten, egal welcher Konfession deren Inhaber angehören. Hier werden Interessen vermischt, die keinen kausalen Zusammenhang haben.
 Urech Daniel Grüne  gewählt In einer Zeit, wo sich die religiösen Gefühle oder Nichtgefühle stark individualisiert haben, ist es nicht angebracht, quasi-staatliche Kirchen zu haben, und damit die Religionen in verschiedene Klassen zu unterteilen. Die Freiheit des Menschen, zu einem Glauben Ja oder Nein zu sagen, verträgt sich nicht mit der Konzeption von Staatskirchen.