Kt. TG: Schülerin darf Kopftuch tragen

Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau beurteilt das Kopftuchverbot einer Schule in Bürglen TG als «unverhältnismässig». Jetzt will diese, dass das Bundesgericht einen Grundsatzentscheid fällt. «Für ein allgemeines Kopftuchtragverbot» mangle es an einer «genügenden gesetzlichen Grundlage», heisst es im Entscheid, der nicht veröffentlicht worden ist. Und: «Dem Eingriff mangelt es auch an der Verhältnismässigkeit.» Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig: Die Schule Bürglen zieht es ans Bundesgericht weiter. «Damit erhoffen wir uns eine endgültige Klärung der Frage», sagt Präsident Rolf Gmünder. http://www.nzz.ch/nzzas/nzz-am-sonntag/schuelerin-darf-kopftuch-tragen-gericht-hebt-verbot-fuer-muslimische-maedchen-an-thurgauer-schule-auf-1.17845276

Muslime stellen die Frage, wie weit sie in der "christlichen Schweiz" auf Bekenntnisse wie dem Kopftuch beharren sollen: http://www.teletop.ch/programm/sendungen/top-news/detail/artikel/top-news-vom-26-november-2012/

Diese Wahrnehmung wird gemäss NFP 58 u.a. auch durch zuviele religiöse Symbole im Schweizer Fernsehen hervorgerufen: http://www.frei-denken.ch/de/2010/10/religion-im-schweizer-fernsehen/#header-0