Kt. GL: Kirche geht wegen 70 Franken vor Gericht

Es war Mord. Anno 1357. Um der Todesstrafe zu entkommen, stiftete der Täter, Konrad Müller aus Niederurnen, der Kirche Mollis damals ein Ewiges Licht. Für dessen Betrieb verpflichtete er sich, das Nussöl zu liefern – auf ewige Zeit. Diese Sühne soll laut der altrechtlichen Vereinbarung jeweils der Eigentümer seiner Liegenschaft erbringen. Heute sind das die Besitzer der Parzellen 67 und 72 in Näfels. Sie werden mangels Nussbäumen je hälftig mit 70 Franken jährlich zur Kasse gebeten. Nun wehrt sich einer der Grundeigentümer gegen diese Grundlast. Es bestehe keine rechtliche Handhabe und es liege ihm fern, für den alten Mord zu büssen. Die Kirche Näfels indes, seit der Reformation Besitzerin des Lichts, beharrt auf «Recht und Tradition». Nach dem gescheiterten Versuch einer gütlichen Einigung zieht sie gegen den ungehorsamen Erdenbürger vor das Gericht.

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