Alternativer Gesetzentwurf: Beschneidung erst ab 14 Jahren

Deutschland: Nach einem weiteren fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf sollen Beschnei­dungen Minderjähriger aus nicht medizinischen Gründen erst ab 14 Jahren zulässig sein. Bei der Vorlage sollen die „Kinderrechte im Mittelpunkt“ stehen, erklärten die Initiatoren heute in Berlin. Federführend sind die Kinderbeauftragte der SPD, Marlene Rupprecht, und die kinderpolitischen Sprecherinnen der Linksfraktion, Diana Golze, und der Grünenfraktion, Katja Dörner. Die Rechte der Kinder dürften weder aus religiösen noch sonstigen Erwägungen zur Disposition gestellt werden.

Laut Entwurf muss das Kind „einsichts- und urteilsfähig“ sein und dem Eingriff zustimmen. Zudem muss die Beschneidung mit Schmerzmitteln und „nach den Regeln der ärztlichen Kunst von einer Ärztin oder einem Arzt mit der Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie/Urologie erfolgen“. Wie der Regierungsentwurf soll die Regelung im Rahmen der elterlichen Sorge erfolgen.

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