Kt. ZH: Regierungsrat will Sterbehilfe nicht genauer regeln

Der Zürcher Regierungsrat will die organisierte Freitodhilfe im Kanton nicht detailliert regeln. Um Missbräuche im Bereich der Beihilfe zum Suizid zu bekämpfen, seien die zur Verfügung stehenden Mittel ausreichend, wie die Regierung am Donnerstag mitteilte.

Rund die Hälfte der Freitodbegleitungen in der Schweiz (im Jahr 2011 ware es 465) findet im Kanton Zürich statt. Die Zürcher Bevölkerung hat in verschiedenen Volksabstimmungen ihre liberale Haltung zu diesem Thema deutlich gemacht. Trotzdem hat der Regierungsrat prüfen lassen, ob die Suizidhilfe genauer zu regeln ist.

Heute und auch künftig gilt gemäss eines Rundschreibens der Zürcher Gesundheitsdirektion vom Juli 2009 eine Regelung, die die Verschreibung von Natrium-Pentobarbital (NaP) an verschiedene Bedingungen knüpft.

Eine davon ist, die Urteilsfähigkeit bezüglich des Suizidwunsches in wiederholten persönlichen Gesprächen zu klären und die Erkenntnisse daraus schriftlich festzuhalten. Einer gesunden Person darf kein Rezept ausgestellt werden. Auch der Bundesrat und das Bundesparlament haben entschieden, auf eine detaillierte Regelung zu verzichten.

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