Kantonsgerichtsentscheid im Fall Jäger in Kippel

Am 19.7.2012 fällte das Walliser Kantonsgericht den Entscheid, dass Herr Alfred Jäger aus Kippel nichts von dem Geld, welches er unwissentlich für Kultuszwecke an die Gemeinde Kippel während mehrerer Jahre versteckt in seinen Gemeindesteuern überwiesen hatte, rückwirkend zurückerhalten kann. Dass er sich als konfessionslos bei der Gemeinde angemeldet hat, sei dabei irrelevant, weil eine jährliche Rückforderung zwingend notwendig sei.

Das Kantonsgericht stützt sich dabei insbesondere darauf, dass die Gemeinderechnung von der Urversammlung angenommen wurde und somit jegliches Einspracherecht entfällt, weil die Einzelposten nicht rechtzeitig moniert wurden. Auch die fehlende Pfarreirechnung wurde vom Kantonsgericht zwar festgestellt, jedoch nicht gerügt. Bis zum 14.9.2012 kann dieser Entscheid angefochten werden.

Stellungnahme:

Entsprechend Schweizerisches Bundesstaatsrecht/2005/Häfelin-Haller 124ff darf niemand am Austritt aus einer religiösen Gemeinschaft gehindert, zu religiösen Handlungen genötigt oder zur Bezahlung von Kultussteuern an eine Religionsgemeinschaft gezwungen werden, wenn er bei dieser kein Mitglied ist. Eine frühere Version der Bundesverfassung erwähnte die Kultussteuern noch separat im damaligen Artikel 49: “Niemand ist gehalten, Steuern zu bezahlen, welche speziell für eigentliche Kultuszwecke einer Religionsgenossenschaft, der er nicht angehört, auferlegt werden. Die nähere Ausführung dieses Grundsatzes ist der Bundesgesetzgebung vorbehalten.“ Das Urteil des Kantonsgericht ist unter Einbezug der Bundesgesetzgebung unbefriedigend, da die Praxis von “Bezahlung und Rückerstattung” eine Verweigerung der Finanzierung von Kultushandlungen primär ausschliesst.

Unser Vizepräsident Marcel Theler, zuständig für das Ressort “Kirchenfinanzierung“, hat im Zuge seiner Ausbildung einen ausführlichen Evaluationsbericht verfasst. Insbesondere wird auf das Verhältnis der Walliser Kirchenfinanzierung in Bezug auf die Menschenrechte eingegangen. Auf 17 Seiten wird ausführlich dargelegt, wo sich die Konfliktfelder befinden. Wir sind überzeugt, dass die Lektüre dieser Arbeit nachhaltig Aufschluss zu unseren Forderungen liefert:
B6_Die Kirchensteuer Verletzt Menschenrechte