Die Walliser Kirchenfinanzierung und die Landeskirche
Bischof Huonder teilte kürzlich öffentlich mit, dass er Direktspenden an das Bistum den regulären Kirchensteuern vorziehen würde. Die Römisch-Katholische Zentralkonfrenz (die Landeskirche) hingegen äusserte sich überzeugt, dass Direktspenden an die Bistümer das Mitspracherecht und das Vertrauen der Gläubigen untergräbt.
Im Wallis gibt es keine Kirchgemeinden welche der Landeskirche unterstellt wären und damit gilt unser Kanton (mit der Defizitgarantie für die Pfarreien und dem sogenannten “Bistumsopfer”) als Paradebeispiel für Huonders Vorschlag:
Wir sahen uns dazu veranlasst, mit der römisch-katholischen Zentralkonferenz in Kontakt zu treten:
Datum: Wed, 29 Aug 2012 13:34:05 +0200
Betreff: Kirchenfinanzierung: Situation WallisSehr geehrte Damen und Herren
Bischof Huonder hat kürzlich verlauten lassen, dass er Direktspenden an das Bistum begrüssen würde. Die RKZ nahm öffentlich dazu Stellung und wies auf das Demokratiedefizit einer Direktfinanzierung des Bistums hin: http://www.videoportal.sf.tv/video?id=acc2c0a0-895c-4aff-9f00-6918f6afbb61
Im Wallis existiert derzeit eine Defizitgarantie für die Pfarreien durch die politischen Gemeinden und das freiwillige Bistumsopfer für die Diözese Sitten. Somit ist das Wallis als Steilvorlage für Herr Huonders Vorschlag anzusehen.
Da das Bistum Sitten durch die freiwilligen Spenden in Form des Bistumsopfers nicht mehr getragen werden kann, wird vom Walliser Staatsrat jährlich mehr als eine halbe Million Franken der Diözese Sitten zugesprochen (Tendenz steigend). Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides zu einem Fall aus dem Kanton Waadt ist es ausgetretenen Personen aber nicht möglich, dieses Geld vom Kanton zurückzufordern.
Wie steht die RKZ zu der Situation im Wallis? Unterstützen Sie das Fehlen von Kirchgemeinden und das freiwillige Bistumsopfer im Wallis?
Derzeit steht auf Ihrer Webseite, dass im Wallis die Pfarreien von den politischen Gemeinden getragen werden. Wir bitten Sie, diese Angabe dahingehend zu ergänzen, dass die pollitischen Gemeinden die Defizite der Pfarreien tragen und der Kanton Wallis das Bistum Sitten finanziell unterstützt. Lediglich die sogenannten Kultusausgaben der politischen Gemeinden können in Form einer “ordentliche Reduktion” zurückgefordert werden; dies muss jedoch jährlich bei der Steuergemeinde getan werden und kann nicht rückwirkend erfolgen.
Wir danken Ihnen für eine Stellungnahme und Ihre Kooperation im Voraus
beste Grüsse
Melanie Hartmann, Aktuarin Freidenker Sektion Wallis
Unsere Anfrage wurde vom Lokalradio RRO in einem Bericht thematisiert, eine Antwort steht derzeit noch aus.